Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 29.05.1973

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.03.1973 - 6 U 73/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1535
OLG Stuttgart, 29.03.1973 - 6 U 73/72 (https://dejure.org/1973,1535)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.03.1973 - 6 U 73/72 (https://dejure.org/1973,1535)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. März 1973 - 6 U 73/72 (https://dejure.org/1973,1535)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,1535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1756
  • NJW 1974, 64 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 14.10.2014 - X ZR 35/11

    Zugriffsrechte - Patentnichtigkeitssache: Auslegung des Patentanspruchs für ein

    Die von der Beklagten vertretene Auffassung wird allerdings von einem Teil der Rechtsprechung und der Literatur geteilt (vgl. etwa OLG Brandenburg, MDR 2004, 842; OLG Stuttgart, NJW 1973, 1756; Zöller/Herget, 30. Aufl., § 91 ZPO Rn. 13 [Parteiwechsel]).
  • BGH, 28.06.1994 - X ZR 44/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage - Kostenhaftung der

    Andererseits kann wegen der Kostenhaftung der Klägerin auch im Nichtigkeitsverfahren nicht offenbleiben, wer im Berufungsrechtszug Partei ist (§§ 110 Abs. 3 Satz 2, 99 Abs. 1 PatG 1981; vgl. OLG Stuttgart NJW 1973, 1756 [OLG Stuttgart 29.03.1973 - 6 U 73/72] ; Stein/Jonas/Schumann, ZPO 20. Aufl., § 263 Rz. 124; MünchKomm.-ZPO/Lüke, § 263 Rz. 103; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozeßrecht 15. Aufl., § 42 III 6; vgl. noch Zöller/Greger, ZPO 18. Aufl., § 263 Rz. 4).
  • OLG Brandenburg, 08.09.2004 - 4 U 41/04

    Keine Urteilsergänzung gem. § 321 ZPO wegen Festsetzung der Prozeßkosten einer

    Wie bei einer Klagerücknahme wird bei dem gesetzlich nicht geregelten gewillkürten Parteiwechsel das Prozeßrechtsverhältnis mit dem ursprünglich in Anspruch Genommenen ausschließlich auf Veranlassung des Klägers und durch eine von diesem vorzunehmende Prozeßhandlung beendet (vgl. OLG Stuttgart NJW 1973, 1756; OLG Düsseldorf MDR 1974, 147).
  • OLG Brandenburg, 11.03.2004 - 9 UF 123/03

    Kostenentscheidung bei Parteiwechsel

    Soweit in den Fällen des Klägerwechsels teilweise dem ursprünglichen Kläger nur die bis zu seinem Ausscheiden entstandenen (unnützen) Mehrkosten auferlegt werden, die die Klageänderung verursacht hat (OLG Düsseldorf, MDR 1974, 147 und OLG Stuttgart, NJW 1973, 1756 unter Hinweis auf § 271 Abs. 3 ZPO, der nicht mehr existiert), schließt sich der Senat dieser Auffassung nicht an.
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - 16 U 62/03
    Zwar mag es im Falle einer Auswechselung des Klägers grundsätzlich geboten sein, die durch die Erhebung der Klage durch den früheren Kläger entstandenen Mehrkosten diesem aufzuerlegen, was spätestens im Endurteil auszusprechen ist und aus einer zumindest entsprechenden Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO folgt (vgl. hierzu OLG Düsseldorf MDR 1974, 147; OLG Stuttgart NJW 1973, 1756; MünchKommZPO-Lüke, 2. Aufl., Rn 100 ff.; Stein/Jonas-Schumann aaO, Rn 124; Zöller-Greger aaO, Rn 31; Rosenberg/Schwab-Gottwald, Zivilprozessrecht, 15. Aufl., § 42 III 6).
  • OLG Stuttgart, 26.05.1997 - 5 U 155/95

    Unterscheidung zwischen Mietvertrag und Pachtvertrag; Änderung am Charakter eines

    Eine Meinung will dem ausscheidenden Kläger die bis zu seinem Ausscheiden entstandenen Kosten analog § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO voll auferlegen, da das Ausscheiden einer Klagrücknahme gleichkomme (so zum Beispiel OLG München MDR 1971, 673; OLG Stuttgart NJW 1973, 1756).
  • LG Chemnitz, 10.06.2003 - 6 S 2390/02

    Erfordernis der Bezugnahme der Prozessführungsbefugnis auf eine bestimmte

    Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 97 I ZPO , wobei die GGG ihre eigenen außergerichtlichen Kosten und von den bis zu ihrem Ausscheiden entstandenen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten des Beklagten die Hälfte zu tragen hatte, OLG Hamm Versicherungsrecht 1992, 736 ff unter Verweis auf OLG Stuttgart NJW 1973, 1756 [OLG Stuttgart 29.03.1973 - 6 U 73/72] .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.05.1973 - 6 U 539/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,3310
OLG Koblenz, 29.05.1973 - 6 U 539/72 (https://dejure.org/1973,3310)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.05.1973 - 6 U 539/72 (https://dejure.org/1973,3310)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Mai 1973 - 6 U 539/72 (https://dejure.org/1973,3310)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,3310) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1756
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BAG, 18.09.1997 - 2 ABR 15/97

    Tarifliche Unkündbarkeit - Betriebsratsmitglied - Betriebsbedingte Kündigung -

    Vereinzelt sind gegen die allgemeine Gültigkeit dieses Grundsatzes Bedenken erhoben worden (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 29. Mai 1973 - 6 U 539/72 - NJW 1973, 1756), insbesondere auch im Hinblick auf die Übertragbarkeit des für das Klageverfahren entwickelten Grundsatzes auf das arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren (vgl. Kraft, Gemeinsame Anm. zu AP Nr. 23 und 24 zu § 99 BetrVG 1972).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht