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   BSG, 25.01.1973 - 2 RU 55/71   

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https://dejure.org/1973,1322
BSG, 25.01.1973 - 2 RU 55/71 (https://dejure.org/1973,1322)
BSG, Entscheidung vom 25.01.1973 - 2 RU 55/71 (https://dejure.org/1973,1322)
BSG, Entscheidung vom 25. Januar 1973 - 2 RU 55/71 (https://dejure.org/1973,1322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 35, 140
  • NJW 1973, 1821
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.11.1962 - 2 RU 174/60

    Ausmaß der Hilfsbedürftigkeit - Verwertung eines ärztlichen Gutachtens als

    Auszug aus BSG, 25.01.1973 - 2 RU 55/71
    Ein solches Unternehmen könne auch eine Privatperson sein (zB ein Blinder - BSG 18, 143), Zur Begründung des Versicherungsschutzes für den Helfenden sei allerdings erforderlich, daß der Wageneigentümer seinerseits unter Versicherungsschutz gestanden habe.
  • BSG, 27.07.1972 - 2 RU 71/70
    Auszug aus BSG, 25.01.1973 - 2 RU 55/71
    Die Beschränkung des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 2 RVO auf Arbeiten, die von in dem unterstützten Unternehmen Beschäftigten üblicherweise verrichtet werden, würde insbesondere der systematischen Verbindung dieser Vorschrift mit Abs. 1 Nr. 1 nicht ausreichend Rechnung tragen (vgl. Urteil des erkennenden Senats in BSG 34 240, 242 = SozR Nr. 32 zu § 539 RVO; vgl. auch Urteil vom 29.11.1972 - 8/2 RU 200/71 -).
  • BSG, 31.01.1961 - 2 RU 173/58
    Auszug aus BSG, 25.01.1973 - 2 RU 55/71
    Der Senat hat bereits entschieden, daß der Begriff des Unternehmers im Sinne der UV keinen Geschäftsbetrieb oder eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit voraussetzt (BSG 14, 1, 2; SozR Nr. 1 zu § 658 RVO).
  • BSG, 29.11.1972 - 2 RU 200/71
    Auszug aus BSG, 25.01.1973 - 2 RU 55/71
    Die Beschränkung des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 2 RVO auf Arbeiten, die von in dem unterstützten Unternehmen Beschäftigten üblicherweise verrichtet werden, würde insbesondere der systematischen Verbindung dieser Vorschrift mit Abs. 1 Nr. 1 nicht ausreichend Rechnung tragen (vgl. Urteil des erkennenden Senats in BSG 34 240, 242 = SozR Nr. 32 zu § 539 RVO; vgl. auch Urteil vom 29.11.1972 - 8/2 RU 200/71 -).
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Der Versicherungsschutz nach diesen Vorschriften dauert nur so lange, wie zB der Unglücksfall mit seinen unmittelbaren Schadensfolgen nicht abgeschlossen ist und ein weiterer Schaden droht (so schon BSGE 35, 140, 144 = SozR Nr. 39 zu § 539 RVO; BSGE 57, 134, 135 = SozR 2200 § 539 Nr. 103).
  • BSG, 15.06.2010 - B 2 U 12/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung iS des

    Ein Unglücksfall ist ein plötzlich auftretendes Ereignis, das eine Gefahr für Menschen oder Sachen mit sich bringt (BSGE vom 25.1.1973 - 2 RU 55/71 - BSGE 35, 140, 141 = SozR Nr. 39 zu § 539 RVO; BSG vom 10.10.2002 - B 2 U 8/02 R).
  • BGH, 20.11.1980 - III ZR 31/78

    Leistungen einer privaten Krankenversicherung als anderweitige Ersatzmöglichkeit

    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind allerdings nicht schon deshalb zu verneinen, weil der Kläger ein Kind ist (vgl. Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 12. Aufl. Rdn. 1534 b; Geigel, Haftpflichtprozeß, 17. Aufl. Kap. 31 Rdn. 45 S. 1423) und nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Beklagten stand (BSGE 35, 140, 142; BGH Urt. v. 6.12.1977 - VI ZR 79/76 - VersR 1978, 150, 151).

    Auch auf die Beweggründe einer Hilfeleistung kommt es nicht an (BSGE 5, 168, 172; 35, 140, 142).

    Nach Auffassung des Bundessozialgerichts genügt für die Anwendung des § 539 Abs. 2 RVO eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit, d.h. eine Tätigkeit, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen (BSGE 35, 140, 142).

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