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   OLG Düsseldorf, 25.06.1973 - 5 U 198/72   

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https://dejure.org/1973,1537
OLG Düsseldorf, 25.06.1973 - 5 U 198/72 (https://dejure.org/1973,1537)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.06.1973 - 5 U 198/72 (https://dejure.org/1973,1537)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juni 1973 - 5 U 198/72 (https://dejure.org/1973,1537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1928
  • VersR 1974, 392
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Saarbrücken, 13.01.2004 - 4 U 276/03

    Großes Kölner Bauherrenmodell zur Errichtung einer Eigentumswohnanlage: Pflichten

    bb) Die Kläger können daher als Bauherren von der Beklagten zu 1) als Treuhänderin bzw. Baubetreuerin gemäß pVV Ersatz des Schadens nach der Differenztheorie verlangen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1973, 1928; Locher/Koeble, aaO., Rdnr. 216).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2002 - 5 U 61/01

    Anspruch auf Werklohn aus Pauschalvertrag

    Der Senat vertritt mit der von der Rechtsprechung zu den §§ 325, 326 a.F. BGB entwickelten und auf den Fall der § 635 a.F. BGB/§ 13 VOB/B übertragenen Differenztheorie die Auffassung, dass sich bei einem gegenseitigen Vertrag, aus dem einerseits wegen Unmöglichkeit, Verzuges, positiver Vertragsverletzung oder Mängel Schadensersatz in Geld verlangt wird und der Schadensersatzgläubiger andererseits eine Geldleistung - etwa den Werklohn - schuldet, nicht selbständige Ansprüche der Vertragsparteien gegenüberstehen, sondern sich das Schuldverhältnis auf einen Zahlungsanspruch derjenigen Vertragspartei konzentriert, die nach dem rechnerischen Ergebnis, d.h. Abrechnung aller Aktiv- und Passivposten, noch etwas zu fordern hat (vgl. Senat Urt. vom 25.6.1973 in NJW 1973, 1928 f; in OLGR 1993, 3, 4).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 5 W 37/04

    Zur Aufrechnung von Ersatzvornahmekosten mit einer Werklohnklage

    Jedoch hat der selbe Senat durch Beschluss vom 25.01.2001, VII ZR 116/00, die Annahme der Revision gegen die zitierten Entscheidung des OLG Oldenburg vom 23.03.2000, 2 U 295/99, (BauR 2001, 831) abgelehnt, in der das Gericht in einem Urkundenprozess streitentscheidend die gegenteilige Auffassung vertreten hat (vgl. hierzu Leupertz in IBR 2003, 515 (Anmerkung zu OLG Oldenburg, Urteil vom 25.02.2003, 2 U 232/02) Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass nach seiner Auffassung im Rahmen der Anwendung der Differenzhypothese keine Veranlassung für die Unterscheidung zwischen den Fällen bestehe, in denen der Besteller Schadensersatz wegen Nichterfüllung des ganzen Vertrages verlangt und die Erfüllungsleistung vollständig ablehnt und den Fällen, in denen der Auftraggeber das Werk nicht als unbrauchbar ablehnt, sondern es behält (vgl. Senat, Urteil vom 25.06.1973, NJW 1973, 1928f; Beschluss vom 15.05.1998, BauR 1984, 308; Urteil vom 30.07.1992, OLGR 1993, 3, 4; zuletzt Urteil vom 28.06.2002, BauR 2002, 1860f).
  • BVerwG, 15.12.1977 - 3 B 91.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Daher bindet auch die im Teilurteil vertretene Rechtsauffassung das Gericht nicht für die Entscheidung in Schlußurteil (RGZ 122, 156 [158/159]; OLG Düsseldorf, NJW 1973, 1928 [OLG Düsseldorf 25.06.1973 - 5 U 198/72] [1929]).
  • OLG Zweibrücken, 01.02.1993 - 7 U 166/91

    Bausummenüberschreitung um 35%

    Nun gilt aber für das Verhältnis von Schadensersatzansprüchen des Bestellers aus § 635 BGB zu noch offenen Teilen der Werklohnforderung nach herrschender Meinung, daß die Werklohnforderung ihre eigenständige Bedeutung verliert und zu einem bloßen Rechnungsposten bei der Ermittlung des Schadensersatzanspruchs des Bestellers herabsinkt, so daß nicht die Regeln über die Aufrechnung anwendbar sind, sondern eine automatische Verrechnung stattfindet (vgl. die Nachweise bei Staudinger/Peters, BGB 12. Aufl., § 635 BGB Rn. 39; BGHZ 70, 240, 245; OLG Düsseldorf NJW 1973, 1928).
  • BVerwG, 15.12.1977 - 3 B 86.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Daher bindet auch die im Teilurteil vertretene Rechtsauffassung das Gericht nicht für die Entscheidung im Schlußurteil (RGZ 122, 156 [158/159]; OLG Düsseldorf, NJW 1973, 1928 [OLG Düsseldorf 25.06.1973 - 5 U 198/72] [1929]).
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