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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.05.1973 - VII C 35.72   

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BVerwG, 05.05.1973 - VII C 35.72 (https://dejure.org/1973,638)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.1973 - VII C 35.72 (https://dejure.org/1973,638)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 1973 - VII C 35.72 (https://dejure.org/1973,638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Unwirksame Zustellung des Widerspruchsbescheides - Abgabe einer Mitteilung über die Niederlegung unter der Anschrift des Empfängers in der bei gewöhnlichen Briefen üblichen Weise - Formenstrenge im Zustellungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 42, 180
  • NJW 1973, 1945
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.01.1972 - V C 54.70

    Ausstellung einer Bescheinigung über eine Heimkehrereigenschaft - Wirksamkeit der

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1973 - VII C 35.72
    Die Zustellung des Widerspruchsbescheides ist aber wegen der damit verbundenen Ingangsetzung der Klagefrist bereits Bestandteil des gerichtlichen Verfahrens (Urteil vom 19. Januar 1972 - BVerwG V C 54.70 - [BVerwGE 39, 257 [259]] = Buchholz 340 § 4 VwZG Nr. 5).
  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 11/16

    Heilung eines Zustellungsmangels im Zivilprozess: Bedeutung des

    Angesichts der Formenstrenge im Zustellungsrecht ist deshalb eine ausdehnende Auslegung - hier des § 189 Alt. 2 ZPO -, deren Grenzen - wie im vorliegend gegebenen Fall einer Auslegungsbedürftigkeit der Klageschrift - nicht klar abgesteckt werden können, nicht möglich (vgl. BVerwGE 42, 180, 183; BSG, NVwZ 1998, 1332, 1333).
  • BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 23.84

    Ersatzzustellung - Niederlegung - Zusteller - Empfänger - Übung - Maßstab -

    So entspricht es auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß bei der Zuleitung der schriftlichen Mitteilung auf den Platz abzustellen ist, an dem der jeweilige Empfänger seine Post regelmäßig vorfindet (Urteil vom 23. Juni 1980 - BVerwG 6 C 2.80 - VerwRspr. 32, 121) und der Postzusteller so zu verfahren hat, wie er es auch sonst bei den für einen konkreten Empfänger bestimmten Sendungen tut (Beschluß vom 21. Oktober 1976 a.a.O.; BVerwGE 42, 180 [182]).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 14.86

    Wiedereinsetzung - Gemeinschaftsbriefkasten

    Hierfür kommt der Einwurf in einen Briefkasten oder das Hindurchschieben unter der Wohnungstür in Betracht (vgl. Urteil vom 5. Mai 1973 - BVerwG 7 C 35.72 - BVerwGE 42, 180 = NJW 1973, 1945).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.1977 - X 1566/76

    Zustellungen; Anwendungsbereich des Landesverwaltungszustellungsgesetzes; Keine

    Hiervon wird auch die in § 73 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorgeschriebene Zustellung des Widerspruchsbescheids erfaßt (BVerwG Urt.v. 19.1.1972 - V C 54/70 - DÖV 1972, 790; Urt.v. 5.5.1973 - VII C 35/72 - NJW 1973, 1945).
  • OVG Bremen, 25.05.1976 - II BA 59/75

    Entscheidung über einen erledigten Teil eines Klageantrags; Voraussetzungen für

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  • OLG Bremen, 10.07.1980 - 4 W 29/80

    Zustellung eines Urteiles durch Niederlegung

    Der Zusteller ... hat nämlich die schriftliche Mitteilung über die Niederlegung nach seiner dienstlichen Erklärung vom 7. Mai 1980 (Blatt 40 der Akte) nicht in der bei gewöhnlichen Briefen üblichen Weise abgegeben, wie es § 182 ZPO verlangt, indem er sie, statt sie in den Hausbriefkasten zu werfen, auf Anweisung einer nicht weisungsbefugten Person auf einem Tisch im Büro abgelegt hat (vgl. BVerwG NJW 1973, 1945).
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   VGH Bayern, 14.05.1973 - 168 VI 72   

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VGH Bayern, 14.05.1973 - 168 VI 72 (https://dejure.org/1973,3368)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.05.1973 - 168 VI 72 (https://dejure.org/1973,3368)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Mai 1973 - 168 VI 72 (https://dejure.org/1973,3368)
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  • NJW 1973, 1945
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