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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.07.1973 - 3 U 22/73   

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https://dejure.org/1973,1844
OLG Stuttgart, 20.07.1973 - 3 U 22/73 (https://dejure.org/1973,1844)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.07.1973 - 3 U 22/73 (https://dejure.org/1973,1844)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Juli 1973 - 3 U 22/73 (https://dejure.org/1973,1844)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schläge gegen die Ehefrau als Begehung einer schwerwiegenden Eheverfehlung; Rechtfertigung einer Ehescheidung; Bewertung und Betrachtung eines Austausches von Schlägen zwischen Ehegatten als Ganzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wirtschaftliche und personelle Verflechtung zwischen Verkäufer und Makler eines Grundstücks

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1975
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97

    Anspruch des Maklers aus dem Grundstückskaufvertrag; Einwand der Verflechtung des

    Im wissenschaftlichen Schrifttum wird weitgehend die Auffassung vertreten, daß ein im Hauptvertrag als insoweit echtem Vertrag zugunsten Dritter vereinbarter Provisionsanspruch des Maklers erst dann entsteht, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Anspruchsentstehung gegeben sind; es sei denn, daß ein von einer echten Maklerleistung unabhängiger Schuldgrund geschaffen werden sollte (Staudinger/Jagmann, BGB, 13. Bearb. 1995 § 328 Rn. 142; Erman/H.P. Westermann, BGB, 9. Aufl. 1993, § 328 Rn. 30; Soergel/Hadding, BGB, 12. Aufl. 1990, § 328 Rn. 95; vgl. in diesem Sinne auch OLG Stuttgart, NJW 1973, 1975).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2003 - 19 U 196/02

    Maklerprovisionsanspruch: Echte und unechte Verflechtung zwischen Makler und

    Unter diesem Gesichtspunkt hat die Rechtsprechung in folgenden Fällen einen Provisionsanspruch versagt: Einem persönlich haftenden und vertretungsberechtigten Gesellschafter einer Makler-OHG, der zugleich Geschäftsführer der als Vertragsgegner des Auftraggebers auftretenden GmbH war (BGH LM § 652 Nr. 54), einer Makler- GmbH, weil diese von der gleichen Person beherrscht war wie die als Treuhänder des Vertragsgegners am Vertragsschluss beteiligte GmbH (BGH NJW 1985 S. 2473), wenn eine natürliche Person die Tätigkeit sowohl der Makler-Firma wie des Verkäufers entscheidend beeinflussen kann (OLG Stuttgart NJW 1973 S. 1975).
  • OLG München, 14.03.2014 - 10 U 679/13

    Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt des Nachweises (die Entscheidung des OLG Stuttgart in NJW 1973, 1975 betraf einen Fall des Vermittlungsmaklergeschäfts) war die N.V. unbestritten nicht lizenziert.
  • OLG Karlsruhe, 20.08.1976 - 13 U 101/75

    Anspruch auf Maklerlohn; Nachweis der Vermittlung eines Vertragsschlusses mit

    Genau dieselben Erwägungen, die bei einer engen wirtschaftlichen und kapitalmäßigen Verflechtung zwischen Makler und Vertragspartner des Auftraggebers eine Provisionspflicht des Auftraggebers ausschließen, gelten jedoch auch für den Fall, wenn ein und dieselbe Person oder Firma sowohl die Geschäftstätigkeit der Maklerfirma als auch des Vertragspartners des Auftraggebers in ausschlaggebender Weise bestimmen kann (OLG Stuttgart, NJW 1973, 1975 [OLG Stuttgart 20.07.1973 - 3 U 22/73] ; BGH NJW 1974, 1130; OLG Frankfurt NJW 1975, 543; Urteil des 2. Zivilsenats des OLG Karlsruhe vom 15.05.1975 - 2 U 302/74 - nicht veröffentlicht).

    Eine Vermittlungstätigkeit ist nur dann denkbar, wenn der Makler in Beziehung zu einem Dritten tritt und auf diesen zum Vertragsabschluß einwirkt (OLG Stuttgart NJW 1973, 1975 [OLG Stuttgart 20.07.1973 - 3 U 22/73] ; OLG Frankfurt NJW 1975, 543).

  • SG Aachen, 28.01.2005 - S 8 AL 74/04

    Arbeitslosenversicherung

    Eine Verflechtung zwischen Makler und Vertragspartner des Auftraggebers liegt nicht nur dann vor, wenn die eine Firma an der anderen kapitalmäßig beteiligt ist, sondern auch und erst recht dann, wenn eine natürliche Person die Geschäftstätigkeit beider Firmen entscheidend steuern und beeinflussen kann (SG Aurich, Urteil vom 26.03.2003 - S 5 AL 60/02 - OLG Stuttgart, Urteil vom 20.07.1973, NJW 1973, 1975).
  • SG Aurich, 26.03.2003 - S 5 AL 60/02

    Anspruch auf Auszahlung eines Vermittlungsgutscheines; Voraussetzungen für die

    Eine Verflechtung zwischen Makler- und Verkäuferfirma liegt nicht nur dann vor, wenn die eine Firma an der anderen kapitalmäßig beteiligt ist, sondern auch und erst recht dann, wenn eine natürliche Person die Geschäftstätigkeit beider Firmen entscheidend steuern und beeinflussen kann (vgl. Urteil des OLG Stuttgart vom 20.07.1973 in NJW 1973, 1975 f; Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 18.07.1973, - 5 U 51/73 -).
  • OLG München, 11.11.1974 - 23 W 1876/74

    Anspruch auf Eintragung einer Gesamthypothek im Fall der Bildung von

    So ist die Identität bejaht worden, wenn die Maklerfirma (vergleichbar: Besteller, hier Antragsgegnerin zu 1)) infolge ihrer beherrschenden Beteiligung die Handlungen der Verkäuferfirma (vergleichbar: Grundstückseigentümer, hier Antragsgegnerin zu 2) und 3)) ausschlaggebend bestimmt (BGH NJW 71, 1839) oder wenn eine natürliche Person die Tätigkeit beider Firmen bei Abschluß des Makler- wie des vermittelten Vertrages entscheidend beeinflussen kann (Stuttgart NJW 73, 1975, Hamburg MDR 74, 228 bei Identität des Geschäftsführers von beauftragender Wohnungsbau- und beauftragter Makler-GmbH) oder wenn eine Obergesellschaft (KG) den beherrschenden Einfluß sowohl auf die Maklerfirma (GmbH) wie auf die Verkäufer-Firma (andere GmbH, Vertragspartner des Auftragsgebers hat) (BGH NJW 74, 1130).
  • OLG Koblenz, 26.11.1992 - 5 U 767/92

    Maklerlohn für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrages

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  • OLG München, 07.05.1974 - 9 U 3886/73

    Anspruch auf Rückzahlung der Maklerprovision; Voraussetzungen des Anspruchs auf

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart in NJW 73, 1975, wonach eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen Makler- und Verkäuferfirma auch und erst recht dann vorliege, wenn eine natürliche Person die Geschäftstätigkeit beider Firmen entscheidend steuern und beeinflussen kann, ist jedenfalls auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.
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   LG Tübingen, 29.05.1973 - 3 O 263/72   

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LG Tübingen, 29.05.1973 - 3 O 263/72 (https://dejure.org/1973,2725)
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LG Tübingen, Entscheidung vom 29. Mai 1973 - 3 O 263/72 (https://dejure.org/1973,2725)
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Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1975
  • VersR 1974, 688
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