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   BGH, 13.08.1973 - StB 34/73   

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https://dejure.org/1973,3903
BGH, 13.08.1973 - StB 34/73 (https://dejure.org/1973,3903)
BGH, Entscheidung vom 13.08.1973 - StB 34/73 (https://dejure.org/1973,3903)
BGH, Entscheidung vom 13. August 1973 - StB 34/73 (https://dejure.org/1973,3903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung des Ermittlungsrichters der Durchsuchung des Beschuldigten in der Untersuchungshaft - Anforderungen an die Rechtswidrigkeit einer Durchsuchung, welche als unzulässiger Eingriff in das Recht auf freien Verkehr des Beschuldigten mit seinem Verteidiger geltend ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 2035
  • NJW 1974, 65 (Ls.)
  • MDR 1973, 945
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BGH, 13.08.1973 - StB 34/73
    Nach ihr kommt den "Vorarbeiten" zu einem Gesetz bei dessen Auslegung in der Regel bloß unterstützende Bedeutung zu; der "Wille des Gesetzgebers" kann nur insoweit berücksichtigt werden, als er - was hinsichtlich der hier anstehenden Frage nicht der Fall ist - in dem Gesetz selbst einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden hat (BVerfGE 11, 126, 130 unter Hinweis auf BGH LM Nr. 3 zu § 133; vgl. auch BVerfGE 21, 209, 218).

    Der Wille des Gesetzgebers fällt zusammen mit dem Willen des Gesetzes" (BVerfGE 11, 126, 130 unter Berufung auf Radbruch, Rechtsphilosophie, 4. Aufl., S. 210 f).

  • BGH, 18.07.1973 - StB 29/73

    Verfügung über besonderer Sicherungsvorkehrungen bezüglich der Unterbringung

    Auszug aus BGH, 13.08.1973 - StB 34/73
    Sie ist in dieser Form, die keinerlei Einschränkungen im Verkehr zwischen Verteidiger und Beschuldigtem mehr vorsieht, erst nach längeren parlamentarischen Erörterungen und gegen den Widerstand des Bundesrats verabschiedet worden (vgl. im einzelnen Eb. Schmidt, aaO, § 148 Rdn. 1 i.d.F. der Nachträge und Ergänzungen; Beschl. des Bundesgerichtshofs vom 18. Juli 1973 - 1 BJs 6/71/StB 29/73 - S. 5/6, zur Veröff. im Nachschlagewerk vorgesehen).
  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 13.08.1973 - StB 34/73
    Nach ihr kommt den "Vorarbeiten" zu einem Gesetz bei dessen Auslegung in der Regel bloß unterstützende Bedeutung zu; der "Wille des Gesetzgebers" kann nur insoweit berücksichtigt werden, als er - was hinsichtlich der hier anstehenden Frage nicht der Fall ist - in dem Gesetz selbst einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden hat (BVerfGE 11, 126, 130 unter Hinweis auf BGH LM Nr. 3 zu § 133; vgl. auch BVerfGE 21, 209, 218).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72

    Ensslin-Kassiber

    Auszug aus BGH, 13.08.1973 - StB 34/73
    Sie besteht indes derzeit jedenfalls nicht (BVerfG NJW 1973, 696).
  • BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08

    Verfahren gegen Trierer Strafverteidiger wegen Beleidigung eines Richters und

    Nur in seiner Eigenschaft und in Wahrnehmung seiner Aufgabe als Verteidiger ist der schriftliche und mündliche Verkehr des Verteidigers mit dem Beschuldigten geschützt (vgl. BGH NJW 1973, 2035).

    Mangels Anwendbarkeit des § 97 Abs. 1 StPO kommt es danach entgegen den Ausführungen des Generalbundesanwaltes auf die zum Ausschluss der Beschlagnahmefreiheit (§ 97 Abs. 2 Satz 3 StPO) entwickelten Grundsätze, insbesondere das Vorliegen eines gravierenden Verstrickungsverdachtes gegen den Verteidiger (BGH NJW 1973, 2035; NStZ 2001, 604, 606; Beschluss vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00) nicht an.

  • LG Stuttgart, 26.03.2018 - 6 Qs 1/18

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Rechtmäßigkeit einer vorläufigen

    § 160a StPO verfolgt damit die gleichen Ziele wie die §§ 97, 148 StPO (vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. August 1973 - StB 34/73, NJW 1973, 2035, 2036 zu § 97 StPO: "Die 'völlig freie Verteidigung' war und ist Anliegen des Gesetzes"), erstreckt diesen Schutz jedoch in sachlicher Hinsicht auf die nicht von §§ 97, 148 StPO abgedeckten Sachverhalte.

    Verteidigerunterlagen sind jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur solche Unterlagen, die unmittelbar der Verteidigung dienen (BGH, Beschluss vom 13. August 1973 - StB 34/73, NJW 1973, 2035; Klingel/Buchert, NStZ 2016, 383).

  • BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97

    Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Unterlagen des Angeklagten, die

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß Unterlagen, die sich ein Beschuldigter ersichtlich zur Vorbereitung seiner Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt, nicht beschlagnahmt werden dürfen (BGH NJW 1973, 2035, 2036 f.; BGH, Beschluß vom 12. April 1978 - StB 92/78; BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 1 und 2).

    Entscheidend ist, daß ein Beschuldigter die Unterlagen erkennbar, also für einen Außenstehenden nachvollziehbar, zum Zwecke seiner Verteidigung angefertigt hat (BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 1 und 2; BGH NJW 1973, 2035, 2036 f.; BGH, Beschluß vom 12. April 1978 - StB 92/78).

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