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   OLG Hamm, 19.06.1973 - 5 Ws 102/73   

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OLG Hamm, 19.06.1973 - 5 Ws 102/73 (https://dejure.org/1973,1846)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.06.1973 - 5 Ws 102/73 (https://dejure.org/1973,1846)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Juni 1973 - 5 Ws 102/73 (https://dejure.org/1973,1846)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 2075
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Rostock, 22.07.2014 - 20 Ws 178/14

    Vollstreckungsaufschub bei zeitiger Freiheitsstrafe: Familiäre Nachteile bei

    Der Senat lässt ausdrücklich offen, ob das Rechtsmittel durch den zwischenzeitlich erfolgten Strafantritt des Verurteilten prozessual überholt (so OLG München NStZ 1988, 294 mit abl. Anm. Preusker; a.A. OLG Hamm NJW 1973, 2075; OLG Stuttgart NStZ 1985, 331 OLG Zweibrücken NJW 1974, 70 m. Anm. Kaiser und die wohl h.M. in der Literatur) oder in einen Antrag auf Unterbrechung der begonnenen Strafvollstreckung umzudeuten ist (ablehnend BGHSt 19, 148, 150; a.A. [analoge Anwendung] mit beachtlichen Gründen Volckart NStZ 1982, 496 f.; ebenso Paeffgen SK-StPO, 4. Aufl., § 456 Rdz. 4).
  • OLG Saarbrücken, 04.05.2015 - 1 Ws 65/15

    Strafvollstreckung: Strafausstand aus gesundheitlichen Gründen im Falle der

    Nach Auffassung des Senats muss Letzteres jedenfalls auch dann gelten, wenn - wie hier - mehrere Freiheitsstrafen entsprechend den in den §§ 454 b StPO, 43 StVollstrO getroffenen Regelungen unmittelbar nacheinander vollstreckt werden, mit der Vollstreckung bzw. dem Vollzug einer der mehreren Freiheitsstrafen begonnen wurde und der Verurteilte im Zeitpunkt der Entscheidung über den Strafausstand noch nicht aus der Verfügungsgewalt der Vollzugsanstalt bzw. der Vollstreckungsbehörde tatsächlich entlassen wurde (zur vorliegend nicht zu entscheidenden, in Rechtsprechung und Literatur streitigen Problematik eines Strafausstands nach Unterbrechung der Strafvollstreckung vgl. OLG Hamm NJW 1973, 2075; LR-Graalmann-Scheerer, a.a.O.; KK-StPO/Appl, a.a.O., Rn. 5; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 455 Rn. 1; Radtke/Hohmann-Baier, StPO, § 455 Rn. 3, jew. m.w.N. einerseits; OLG Oldenburg NStZ 1983, 139; OLG München NStZ 1988, 294; SK-StPO/Paeffgen, 4. Aufl., § 455 Rn. 3; KMR-StPO/Stöckel, § 455 Rn. 2 andererseits).
  • OLG Hamm, 04.01.2007 - 2 Ws 331/06

    Vollstreckungsaufschub; Nachteile

    Erforderlich ist lediglich, dass der Antrag auf Strafaufschub schon vor Beginn des Strafvollzuges gestellt worden ist (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 49. Auflage, §§ 456 Rdnr. 4 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch OLG Hamm NJW 1973, 2075).
  • OLG Stuttgart, 11.02.1985 - 4 VAs 47/84

    Entscheidung über einen vor dem Strafvollzug gestellten Antrag auf Gewährung von

    Entsprechend der zu § 456 StPO entwickelten, sich aus § 458 Abs. 3 Satz 1 StPO ergebenden Rechtsprechung, daß über die Gewährung von Strafaufschub auch dann noch zu entscheiden ist, wenn, wie hier, der Antrag vor Beginn des Vollzugs gestellt wurde, hierüber aber erst nach dem Strafantritt entschieden wird (KMR StPO, 7. Aufl., § 456, Rndnr. 2, § 455 Rndnr. 3; Löwe-Rosenberg StPO, 23. Aufl., § 456, Rndnr. 6; Pohlmann/Jabel StVollstrO, 6. Aufl., § 1O, Rndnr. 28; OLG Hamm, NJW 1973, 2075 [OLG Hamm 19.06.1973 - 5 Ws 102/73] ; OLG Zweibrücken, NJW 1974, 70 [OLG Zweibrücken 17.09.1973 - Ws 240/73] ), es der Sache nach also um eine Strafunterbrechung geht, sind die Anträge auf gerichtliche Entscheidung weiterhin als Strafaufschubanträge zu behandeln.
  • OLG Düsseldorf, 07.12.1992 - 1 Ws 1108/92
    Ob die sofortige Beschwerde gegen den Beschluß v. 5.10.1992 wegen des Beginns der - vorübergehend aufzuschieben beantragten - Vollstreckung der Strafe aus dem Urteil des LG Würzburg v. 5.12.1988 am 1.10.1992 prozessual überholt ist (so OLG München in NStZ 1988, 294) oder ob der Verurteilte sein Strafaufschubbegehren auch nach Einleitung der Strafvollstreckung weiterverfolgen kann (so OLG Hamm in NJW 1973, 2075; OLG Zweibrücken in NJW 1974, 70; OLG Koblenz in OLGSt StPO , § 456 Nr. 1; OLG Stuttgart in NStZ 1985, 331) kann dahinstehen.
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