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   OLG Braunschweig, 10.08.1973 - Ss (OWi) 87/73   

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https://dejure.org/1973,3322
OLG Braunschweig, 10.08.1973 - Ss (OWi) 87/73 (https://dejure.org/1973,3322)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 10.08.1973 - Ss (OWi) 87/73 (https://dejure.org/1973,3322)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 10. August 1973 - Ss (OWi) 87/73 (https://dejure.org/1973,3322)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 2119
  • MDR 1973, 1034
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 09.04.2019 - 1 Rb 7 Ss 39/19

    Wiedereinsetzung, Verfolgungsverjährung, Rechtskraft des Bußgeldbescheides, OLG

    Zwar ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die - für das Rechtsbeschwerdegericht nach §§ 52 Abs. 1 OWiG, 46 Abs. 2 StPO in ihren Wirkungen rechtlich bindende (vgl. OLG Braunschweig NJW 1973, 2119) - Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch dazu führen kann, dass mit dem Erlass des Wiedereinsetzungsbeschlusses die Verfolgungsverjährung neu beginnt (OLG Hamm NJW 1972.2097; OLG Stuttgart MDR 1986, 608; KK-OWiG/Ellbogen, 5. Auflage, OWiG, § 31 Rn. 37; Göhler/Gürtler, OWiG, 7. Auflage, Vor § 31 Rn. 2b).

    Diese Wirkung kann der Wiedereinsetzung aber nur dann zukommen, wenn der Bußgeldbescheid vor ihrer Gewährung und vor Eintritt der Verfolgungsverjährung tatsächlich schon Rechtskraft erlangt hatte (OLG Braunschweig NJW 1973, 2119; Göhler/Gürtler, a.a.O.).

  • KG, 04.04.2017 - 3 Ws (B) 43/17

    Verfolgungsverjährungsunterbrechung für eine Verkehrsordnungswidrigkeit:

    Anders verhält es sich dann, wenn - was vorliegend jedoch nicht der Fall ist - die Verfolgungsverjährung bereits vor Rechtskraft des Bußgeldbescheids abgelaufen oder Vollstreckungsverjährung eingetreten war (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 10. August 1973 - Ss (OWi) 87/73 - = NJW 1973, 2119-2120, juris LS 1.; Gürtler in: Göhler a.a.O., Vor § 31 Rn. 2b).
  • BGH, 02.05.1995 - 1 StR 123/95

    Frist - Fristversäumnis - Fristablauf - Zweifel - Revision - Revisionseinlegung

    Zweifel an der Versäumung der Revisionseinlegungsfrist wirken sich zugunsten des Beschwerdeführers aus (BGH NJW 1960, 2202, OLG Braunschweig NJW 1973, 2119 [OLG Braunschweig 10.08.1973 - Ss OWi 87/73], OLG Stuttgart NJW 1981, 471 [OLG Stuttgart 30.10.1980 - 3 Ws 198/80]).".
  • OLG Hamm, 12.12.2008 - 3 Ss OWi 250/08

    Wirksamkeit einer Zustellung

    Denn durch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird dann keine neue Verjährungsfrist in Lauf gesetzt, wenn die Verfolgungsverjährung schon vor dem Erlass des Wiedereinsetzungsbeschlusses eingetreten war (vgl. OLG Braunschweig NJW 1973, 2119; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.11.2005 - 1 Ss 194/05 -, veröffentlicht unter juris.de).
  • OLG Jena, 14.11.2005 - 1 Ss 194/05

    Verjährung

    Durch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird nämlich keine neue Verjährungsfrist in Lauf gesetzt, wenn die Verfolgungsverjährung schon vor dem Erlass des Wiedereinsetzungsbeschlusses eingetreten war (vgl. OLG Braunschweig NJW 1973, 2119).
  • OLG Hamm, 23.03.1981 - 1 Ss 359/81
    Dieser Ansicht haben sich das BayObLG (NJW 1966, 947), der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (MDR 1969, 1031) und die Oberlandesgerichte Braunschweig (NJW 1973, 2119), Oldenburg (OLGSt § 314 S. 1) und Stuttgart (NJW 1981, 471 L.S.) in Entscheidungen zu unterschiedlich gelagerten Fällen angeschlossen, in denen jedoch jeweils nur die Rechtzeitigkeit des Rechtsmittels oder des Rechtsbehelfs zweifelhaft war, nicht jedoch dessen Eingang bei Gericht oder bei der zuständigen Behörde überhaupt ungeklärt blieb.
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