Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 10.04.1973

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.09.1973 - 1 Ws 333-336/73, 1 Ws 333/73, 1 Ws 334/73, 1 Ws 335/73, 1 Ws 336/73   

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OLG Düsseldorf, 06.09.1973 - 1 Ws 333-336/73, 1 Ws 333/73, 1 Ws 334/73, 1 Ws 335/73, 1 Ws 336/73 (https://dejure.org/1973,3078)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.09.1973 - 1 Ws 333-336/73, 1 Ws 333/73, 1 Ws 334/73, 1 Ws 335/73, 1 Ws 336/73 (https://dejure.org/1973,3078)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. September 1973 - 1 Ws 333-336/73, 1 Ws 333/73, 1 Ws 334/73, 1 Ws 335/73, 1 Ws 336/73 (https://dejure.org/1973,3078)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 2215
  • NJW 1974, 570 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.05.1959 - 4 StR 475/58
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1973 - 1 Ws 333/73
    Zusätzlich ist in den von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen (vgl. etwa BGH, NJW 59, 1738 und 60, 1821) mehrfach auch eine hier nicht gegebene sogenannte Ingerenz, ein vorangehendes gefahrbegründendes Verhalten des Dritten, bejaht worden.

    In späteren Entscheidungen, in denen die genannte Frage ausdrücklich offengelassen wurde, hat sich der BGH von dieser extremen Auffassung ersichtlich entfernt (vgl. die bereits erwähnten Zitate BGH, NJW 59, 1738 und 60, 1821).

    Jedoch könnte hier die auch vom BGH (NJW 59, 1738, 1740) als entscheidend erachtete Frage der Zumutbarkeit aus den bereits dargelegten Gründen wie auch mit Rücksicht auf die unwiderlegbar familiär "dominierende" Stellung des Karl C. schwerlich bejaht werden.

  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 131/60

    Unterlassen von den Tod des Selbstmörders verhindernden Handlungen als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1973 - 1 Ws 333/73
    Zusätzlich ist in den von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen (vgl. etwa BGH, NJW 59, 1738 und 60, 1821) mehrfach auch eine hier nicht gegebene sogenannte Ingerenz, ein vorangehendes gefahrbegründendes Verhalten des Dritten, bejaht worden.

    In späteren Entscheidungen, in denen die genannte Frage ausdrücklich offengelassen wurde, hat sich der BGH von dieser extremen Auffassung ersichtlich entfernt (vgl. die bereits erwähnten Zitate BGH, NJW 59, 1738 und 60, 1821).

  • BGH, 10.03.1954 - GSSt 4/53

    Selbsttötung - § 323c StGB, Begriff des "Unglücksfalls"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1973 - 1 Ws 333/73
    Zwar hindert die Straflosigkeit der Teilnahme an fremder, freier Selbsttötung grundsätzlich nicht die Anwendung des § 330c StGB (vgl. BGH, NJW 54, 1049), ebensowenig der Verzicht des Hilfsbedürftigen auf Rettung (vgl. BGH, JR 56, 348).
  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50

    Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1973 - 1 Ws 333/73
    In der Entscheidung BGH, NJW 52, 552 ist ausgesprochen, daß auch derjenige Garant Täter eines Tötungsdelikts sein kann, der die Todesfolge zwar nicht will, sie aber als Folge auch seines Untätigbleibens voraussieht und eintreten läßt, indem er sich dem fremden Selbsttötungswillen innerlich pflichtwidrig unterordnet.
  • BGH, 16.05.1972 - 5 StR 56/72

    Dienstpistole auf Armaturenbrett - § 222 StGB, Straflosigkeit der fahrlässigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1973 - 1 Ws 333/73
    Daß ein Angeklagter nicht gezwungen sein darf, zwecks Erzielung eines Freispruchs sich selbst des "Gehilfenvorsatzes" zu bezichtigen, hat der BGH selbst hervorgehoben (vgl. BGH, NJW 72, 1207).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 96/84

    Teilnahme am Suizid

    7 St 222/72">NJW 1973, 565; OLG Düsseldorf NJW 1973, 2215).
  • LG Berlin, 08.03.2018 - 502 KLs 1/17

    Tötung auf Verlangen und unterlassene Hilfeleistung: Unterlassung von

    Die Garantenpflicht soll den Schutzbefohlenen denn auch vor Gefahren, die von außen und von Dritten drohen, schützen, nicht jedoch - paternalistisch - vor den Folgen einer freiverantwortlich getroffenen Entscheidung (vgl. bereits OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. September 1973 - 1 Ws 333-336/73, BeckRS 9998, 60512; Schneider , a.a.O., Vorbemerkung zu § 211 Rn. 74).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.04.1973 - 1 Ss 34/73   

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OLG Celle, 10.04.1973 - 1 Ss 34/73 (https://dejure.org/1973,2994)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.04.1973 - 1 Ss 34/73 (https://dejure.org/1973,2994)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. April 1973 - 1 Ss 34/73 (https://dejure.org/1973,2994)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 2215
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 05.06.1996 - 5 Ss 160/96

    Zum Anhaltezeichen eines Polizeibeamten zum Zweck einer Verkehrskontrolle

    Eine Vollstreckungshandlung im Sinne des § 113 Abs. 1 StGB liegt vor, wenn ein Amtsträger mit seiner Tätigkeit den konkretisierten, also auf einen bestimmten Fall anzuwendenden und nach Umfang und Inhalt durch das Gesetz oder die in § 113 StGB bezeichneten Staatsorgane begrenzten staatlichen Willen notfalls zwangsweise durchzusetzen bezweckt (BGHSt 25, 313, 314; OLG Celle NJW 1973, 2215; von Bubnoff in: Leipziger Kommentar zum StGB , 4. Band, 10. Aufl., § 113 , Rn. 11; Eser in: Schönke/Schröder, StGB , 24. Aufl., § 113 , Rn. 10 und 13).

    Ein Polizeibeamter, der einen Verkehrsteilnehmer bei einer Verkehrskontrolle im Sinne des § 36 Abs. 5 StVO anhält, nimmt deshalb eine Vollstreckungshandlung im Sinne des § 113 StGB vor (BGH a.a.O.; OLG Celle NJW 1973, 2215; von Bubnoff a.a.O., Rn. 11; Dreher-Tröndle a.a.O., Rn. 4; Eser a.a.O., Rn. 11 und 13; Jagusch-Hentschel a.a.O., Rn. 25; Mühlhaus-Janiszewski a.a.O., Rn. 14).

  • OLG Düsseldorf, 05.06.1996 - 5 Ss 460/96

    Verriegeln der Autotür von innen - § 113 StGB, "Gewalt", Kriterien des § 240 StGB

    Eine Vollstreckungshandlung im Sinne des § 113 Abs. 1 StGB liegt vor, wenn ein Amtsträger mit seiner Tätigkeit den konretisierten, also auf einen bestimmten Fall anzuwendenden und nach Umfang und Inhalt durch das Gesetz oder die in § 113 StGB bezeichneten Staatsorgane begrenzten staatlichen Willen notfalls zwangsweise durchzusetzen bezweckt (BGHSt 25, 313, 314; OLG Celle in NJW 73, 2215; von Bubnoff in: Leipziger Kommentar zum StGB, 4. Band, 10. Aufl., § 113, Rn. 11; Eser in: Schönke/ Schröder, StGB, 24. Aufl., § 113, Rn. 10 und 13).

    Ein Polizeibeamter, der einen Verkehrsteilnehmer bei einer Verkehrskontrolle im Sinne des § 36 Abs. 5 StVO anhält, nimmt deshalb eine Vollstreckungshandlung im Sinne des § 113 StGB vor (BGH a.a.O.; OLG Celle in NJW 73, 2215; von Bubnoff a.a.O., Rn. 11; Dreher-Tröndle a.a.O., Rn. 4; Eser a.a.O., Rn. 11 und 13; Jagusch-Hentschel a.a.O., Rn. 25; Mühlhaus-Janiszewski a.a.O., Rn. 14).

  • BGH, 24.02.1983 - 1 StR 51/83

    Anforderungen an das Vorliegen einer konkreten Vollstreckungshandlung im Sinne

    Nach allgemeiner Auffassung gehört es zum Tatbestand des § 113 Abs. 1 StGB, daß einer bereits begonnenen oder unmittelbar bevorstehenden, bestimmten (konkreten) Vollstreckungshandlung eines dazu berufenden Beamten oder Soldaten Gewalt oder Drohung mit Gewalt entgegengesetzt wird, um den Beamten zur Unterlassung dieser Vollstreckungshandlung zu nötigen (BGHSt 25, 313, 314; OLG Hamm JMBlNW 1965, 44; OLG Zweibrücken NJW 1966, 1087; OLG Celle NJW 1973, 2215).
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