Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.09.1973 - 15 W 34/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1555
OLG Hamm, 04.09.1973 - 15 W 34/73 (https://dejure.org/1973,1555)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.09.1973 - 15 W 34/73 (https://dejure.org/1973,1555)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. September 1973 - 15 W 34/73 (https://dejure.org/1973,1555)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,1555) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 2300
  • MDR 1974, 138
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • LG Koblenz, 07.06.2018 - 2 S 16/18

    Rücknahme eines Einberufungsverlangens möglich?

    Das Minderheitenquorum berechnet sich auch dann nach Köpfen, wenn das Stimmrecht einem anderen Kriterium - etwa Miteigentumsanteilen oder Anzahl der Einheiten - folgt (vgl. OLG Hamm, NJW 1973, 2300).
  • OLG Hamm, 02.07.2001 - 15 W 56/01

    Abberufung des Verwalters wegen pflichtwidriger Weigerung, eine

    Für die Berechnung des nach § 24 Abs. 2 WEG erforderlichen Quorums ist allein auf die Kopfzahl der vorhandenen Wohnungs- bzw. Teileigentümer und nicht auf das Verhältnis der Miteigentumsanteile abzustellen (BayObLGZ 1972, 314, 319; Senat NJW 1973, 2300, 2301; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 24 Rdnr. 9).
  • BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 1b Z 25/89

    Anspuch auf Abberufung des Verwalters einer Wohnanlage; Voraussetzungen für die

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 20.06.2001 - 2Z BR 12/01

    Anspruch eines Wohnungseigentümers, bestimmte Punkte in die Tagesordnung der

    Das Landgericht hat sich nicht weiter mit der in Rechtsprechung und Literatur strittigen Frage auseinandergesetzt, ob für die Rücknahme des Sachantrags in Wohnungseigentumsverfahren die Einwilligung des Antragsgegners entsprechend § 269 Abs. 1 ZPO erforderlich ist (verneinend OLG Hamm NJW 1973, 2300/2301; KG WE 1988, 62; Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 560; bejahend OLG Düsseldorf NJW 1980, 349; Bärmann/Merle WEG 8. Aufl. § 44 Rn. 91; Staudinger/Wenzel WEG § 43 Rn. 51; Weitnauer/Hauger WEG 8. Aufl. Anh. § 43 Rn. 6; Palandt/Bassenge BGB 60. Aufl. § 43 WEG Rn. 13; Keidel/Kayser FGG 14. Aufl. § 12 Rn. 14, 198 und 199; Lindacher Rpfleger 1965, 42 f.; JuS 1978, 577/579).
  • AG Kassel, 14.03.2007 - 800 II 146/06

    Wohnungseigentum: Beschlussfassung über eine Haustürschließregelung

    Da der Antragsteller jederzeit den Beschlussanfechtungsantrag zurücknehmen und dadurch dem weiteren Verfahren die Grundlage entziehen kann, muss für den Antragsgegner die Möglichkeit bestehen, durch Stellung eines Gegenantrags eine Klärung des Rechtsbegehrens im gleichen Verfahren auch dann zu erreichen, wenn der Antragsteller seinen Antrag zurücknehmen sollte (s. OLG Hamm NJW 1973, 2300).
  • LG Stuttgart, 27.05.1992 - 2 T 390/92

    Antrag auf gerichtliche Bestellung eines namentlich benannten Notverwalters sowie

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 29.01.1975 - BReg. 2 Z 65/74

    Durchsetzung eines Anspruchs auf Zahlung von Wohngeld, um eine Rücklage einsparen

    Gegen die Zulässigkeit solcher Anträge der Antragsgegner bestehen keine durchgreifenden Bedenken (BayObLGZ 1971, 313/324; OLG Hamm NJW 1973, 2300).
  • AG Brandenburg, 06.01.2004 - 52 II 873/03

    Ermächtigung durch das Gericht zur Einberufung einer außerordentlichen

    Obwohl im Wohnungseigentumsrecht eine dem § 37 Abs. 2 BGB entsprechende Bestimmung über die Einberufung einer Mitgliederversammlung durch einzelne Mitglieder fehlt, ist es inzwischen allgemein in der Rechtssprechung anerkannt, dass dann, wenn das berufene Organ -hier die Verwalterin - seiner Verpflichtung zur Einberufung einer Versammlung der Wohnungseigentümer nicht nachkommt, das zuständige Amtsgericht einen Miteigentümer zur Einberufung ermächtigen kann (BayObLG, BayObLGZ 1970, Seiten 1 ff; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1983, Seiten 412f; OLG Hamm, NJW 1973, Seiten 2300 f.; Landgericht Stuttgart, WuM 1992, Seiten 565 f. = DWE 1993, Seiten 33 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht