Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 20.11.1972

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   BGH, 07.11.1972 - 1 StR 489/72   

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BGH, 07.11.1972 - 1 StR 489/72 (https://dejure.org/1972,1511)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1972 - 1 StR 489/72 (https://dejure.org/1972,1511)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1972 - 1 StR 489/72 (https://dejure.org/1972,1511)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Notwehr nach § 32 Abs. 1 StGB - Gegenwärtigkeit (unmittelbar bevorstehend)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 255
  • MDR 1973, 237
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16

    Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: objektiver Maßstab); Tötungsvorsatz

    a) Ein gegenwärtiger Angriff im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB ist auch ein Verhalten, das zwar noch kein Recht verletzt, aber unmittelbar in eine Verletzung umschlagen kann und deshalb ein Hinausschieben der Abwehrhandlung unter den gegebenen Umständen entweder deren Erfolg gefährden oder den Verteidiger zusätzlicher nicht mehr hinnehmbarer Risiken aussetzen würde (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 551/12, NJW 2013, 2133; Beschluss vom 8. März 2000 - 3 StR 67/00, NStZ 2000, 365; Beschluss vom 11. Dezember 1991 - 2 StR 535/91, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 5; Urteil vom 26. August 1987 - 3 StR 303/87, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1; Urteil vom 7. November 1972 - 1 StR 489/72, NJW 1973, 255 mwN).
  • OLG Nürnberg, 19.10.2010 - 2 Ws 227/10

    Keine Anklage gegen Polizeibeamte im Fall Tennessee Eisenberg

    Für die Gegenwärtigkeit des Angriffs entscheidet nicht erst die Vornahme der Verletzungshandlung, sondern bereits der Zeitpunkt, der durch den bevorstehenden Angriff geschaffenen bedrohlichen Lage (BGH, MDR 1973, 237; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1; BGH, NJW 1973, 255).

    Hiervon ist auszugehen, wenn ein Verhalten zwar noch kein Recht verletzt, aber unmittelbar in eine Verletzung umschlagen kann, so dass durch das Hinausschieben der Abhilfehandlung deren Erfolg gefährdet würde (BGH, NJW 1973, 255 m.w.N).

  • BGH, 01.02.2017 - 4 StR 635/16

    Notwehr (Begriff des gegenwärtigen Angriffs: Voraussetzungen, objektive

    Ein gegenwärtiger Angriff im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB ist auch ein Verhalten, das zwar noch kein Recht verletzt, aber unmittelbar in eine Verletzung umschlagen kann und deshalb ein Hinausschieben der Abwehrhandlung unter den gegebenen Umständen entweder deren Erfolg gefährden oder den Verteidiger zusätzlicher nicht mehr hinnehmbarer Risiken aussetzen würde (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38, 39; Urteil vom 7. November 1972 - 1 StR 489/72, NJW 1973, 255 mwN).
  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 263/21

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Notwehrlage; Gegenwärtige rechtswidriger

    Für die Gegenwärtigkeit des Angriffs entscheidet der Zeitpunkt der durch einen bevorstehenden Angriff geschaffenen bedrohlichen Lage (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1972 - 1 StR 489/72, NJW 1973, 255; Urteil vom 26. August 1987 - 3 StR 303/87, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1).
  • BGH, 06.10.2021 - 6 StR 348/21

    Körperverletzung mit Todesfolge; Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs:

    Nach ständiger Rechtsprechung entscheidet über die Gegenwärtigkeit des Angriffs nicht erst die Vornahme der Verletzungshandlung, sondern bereits der Zeitpunkt der durch den bevorstehenden Angriff geschaffenen bedrohlichen Lage (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1972 - 1 StR 489/72, NJW 1973, 255 mwN).

    Es genügt ein Verhalten, das unmittelbar in die eigentliche Verletzungshandlung umschlagen soll; bei einem vorsätzlichen Angriff ist dies die Handlung, die dem Versuchsbeginn unmittelbar vorgelagert ist (vgl. BGH, Urteile vom 7. November 1972 - 1 StR 489/72, aaO; vom 13. September 2017 ? 2 StR 188/17, NStZ 2018, 84; MüKo-StGB/Erb, 4. Aufl., § 32 Rn. 109 mwN).

  • VerfG Schleswig-Holstein, 21.05.2012 - LVerfG 1/11

    Unzulässige Richtervorlage mangels Zuständigkeit des Einzelrichters für einen

    Unabhängig davon ist das Tatbestandsmerkmal eines Angriffs aus verschiedenen Rechtsgebieten bekannt (vgl. zur Definition eines gegenwärtigen Angriffs nach § 32 Abs. 1 StGB: BGH, Urteile vom 7. November 1972 -1 StR 489/72 -NJW 1973, 255, Juris Rn. 5 und vom 26. August 1987 -3 StR 303/87 -BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1, Juris Rn. 5; Perron, in: Schönke/ Schröder, Strafgesetzbuch, 28. Aufl. 2010, § 32 Rn. 3), so dass die dort verwandten Definitionen sinngemäß hätten herangezogen werden können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2019 - 6 A 2997/17

    Berufung einer ehemaligen Kommissaranwärterin gerichtet auf die erneute Bewertung

    Die zugehörige Fußnote 406 laute: "Zustimmend - jedoch begrenzt auf den Fall des schlafenden Haustyrannen - Herzog NK, Rn. 29 f.; s. dazu auch Rengier NStZ 2004, 233, 234 ff. Desweilen verfährt auch die Rechtsprechung nach diesem Muster, vgl. RgSt 53 132, 133; 67 337, 340; BGH NJW 1973 255; NStE Nr. 5 zu § 32 ...".
  • BGH, 26.08.1987 - 3 StR 303/87

    Verteidigung nach einem selbst provozierten Angriff

    Für die Gegenwärtigkeit des Angriffs entscheidet nicht erst die Vornahme der Verletzungshandlung, sondern bereits der Zeitpunkt der durch den bevorstehenden Angriff geschaffenen bedrohlichen Lage (BGH MDR 1973, 237; BGH, Urteile vom 14. Februar 1978 - 1 StR 775/77 - und vom 20. Mai 1976 - 4 StR 671/75).
  • BGH, 11.12.1991 - 2 StR 535/91

    Unterlassene Feststellungen des Schwurgerichts hinsichtlich einer möglichen

    Für die Gegenwärtigkeit des Angriffs entscheidend ist nicht erst die Vornahme der Verletzungshandlung, sondern bereits der Zeitpunkt der durch den bevorstehenden Angriff geschaffenen bedrohlichen Lage (BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1; BGH NJW 1973, 255).
  • BGH, 05.07.1983 - 1 StR 337/83

    Versuchter Totschlag - Handeln in Putativnotwehr - Irrtum über das Bestehen einer

    Für die Gegenwärtigkeit des Angriffs entscheidet nicht erst die Vornahme der Verletzungshandlung, sondern bereits der Zeitpunkt der durch den bevorstehenden Angriff geschaffenen bedrohlichen Lage (BGH NJW 1973, 255).
  • BayObLG, 09.01.1985 - RReg. 5 St 272/84

    Notwehr; Gegenwärtiger Angriff; Angriff; Gegenwärtig; Abwehr; Präventivnotwehr

  • BayObLG, 09.01.1985 - RReg. 5 St 272784
  • LG Bonn, 15.04.2011 - 23 KLs 5/11

    Freispruch eines Polizeibeamten wegen Erlaubnistatbestandsirrtums nach

  • BGH, 20.05.1976 - 4 StR 671/75

    Begriff des gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs - Objektives Vorliegen einer

  • BGH, 14.02.1978 - 1 StR 775/77

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen versuchten Raubes - Notwehrrecht bei erst

  • BGH, 04.09.1979 - 5 StR 415/79

    Voraussetzungen für die Gegenwärtigkeit eines Angriffs - Einschränkungen des

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   OLG Hamm, 20.11.1972 - 2 Ss OWi 1108/72   

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