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   OLG Hamm, 04.10.1972 - 4 Ws 228/72   

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OLG Hamm, 04.10.1972 - 4 Ws 228/72 (https://dejure.org/1972,2560)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.10.1972 - 4 Ws 228/72 (https://dejure.org/1972,2560)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Oktober 1972 - 4 Ws 228/72 (https://dejure.org/1972,2560)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 337
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Rostock, 06.12.2000 - I Ws 462/00

    Erforderlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung über die Aussetzungen einer

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  • BGH, 02.12.1977 - 2 ARs 366/77

    Zuständigkeit für die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung - Bestimmung des

    Vielmehr haben sich die Oberlandesgerichte Celle (NJW 1972, 2054), Hamm (NJW 1973, 337) und Zweibrücken (MDR 1974, 329) und das Kammergericht (JR 1972, 430 und 1973, 120) übereinstimmend dahin ausgesprochen, daß das Gericht im Falle des § 57 Abs. 1 StGB von Amts wegen entscheidet, ohne daß es des Antrags eines Verfahrensbeteiligten bedarf.
  • OLG Hamm, 15.11.2001 - 2 Ws 270/01

    bedingte Entlassung, nachträgliche Einwilligung des Verurteilten, Zulässigkeit

    Dabei kann dahinstehen, ob sich, wenn der Verurteilte in eine bedingte Reststrafenaussetzung nicht einwilligt, ein Gerichtsbeschluss über die Nichtaussetzung der Restfreiheitsstrafe nach § 454 StPO, 57 StGB erübrigt (so u.a. OLG Zweibrücken, a.a.O., mit weiteren Nachweisen; OLG Düsseldorf NStZ 1994, 454; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 454 Rn. 39) oder ob auch in diesen Fällen durch Beschluss entschieden werden muss (so OLG Rostock NStZ 2001, 278 mit ablehnender Anmerkung Arnoldi NStZ 2001, 503; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1665; OLG Hamm NJW 1973, 337; Gribbohm in LK-StGB, 11. Aufl., § 57 Rn. 80).
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