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   OLG Karlsruhe, 19.12.1972 - 2 HEs 28/72   

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https://dejure.org/1972,1543
OLG Karlsruhe, 19.12.1972 - 2 HEs 28/72 (https://dejure.org/1972,1543)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.12.1972 - 2 HEs 28/72 (https://dejure.org/1972,1543)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Dezember 1972 - 2 HEs 28/72 (https://dejure.org/1972,1543)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 380
  • MDR 1973, 335
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01

    Dolmetscherkosten im Strafverfahren

    In Bezug auf den Briefverkehr des Untersuchungsgefangenen kann es dem Zweck der Untersuchungshaft zuwiderlaufen, wenn dieser einen unverhältnismäßigen Aufwand bei der Kontrolle notwendig macht (vgl. OLG Stuttgart, MDR 1973, S. 335).
  • OLG Bremen, 29.11.1991 - BL 258/91
    An die Gründe, die unter diesen Voraussetzungen gemäß § 121 Abs. 1 StPO die Fortdauer der Untersuchungshaft rechtfertigen, sind um so strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft dauert (vgl. OLG Frankfurt, StV 1982, 595; OLG Karlsruhe, NJW 1973, 380; KG StV 1983, 111; KK-Boujong, StPO , 2. Aufl., § 121 Rdn. 22; Kleinknecht/ Meyer, StPO , 40. Aufl., § 121 Rdn. 19; LR-Wendisch, StPO , 24. Aufl., § 121 Rdn. 30 m.w.N.).

    Zwar sind die an die Zügigkeit der Bearbeitung von Haftsachen zu stellenden Anforderungen bei der ersten Haftprüfung nach § 121 Abs. 1 StPO weniger streng als bei den späteren Prüfungen nach § 122 Abs. IV StPO (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1973, 380; KG, StV 1983, 111; Kleinknecht/Meyer, a.a.O. m.w.N.).

  • OLG Bremen, 05.03.1992 - BL 248/91

    Rechtmäßigkeit eines Haftbefehls gegen den Angeschuldigten i.R.d. diesem zur Last

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  • OLG Celle, 14.08.2009 - 1 Ws 404/09

    Zulässigkeit der Einschränkung des Rechts auf Briefwechsel bei

    Indessen kann in Einzelfällen eine Einschränkung des Rechts auf Briefwechsel ausnahmsweise gerechtfertigt sein, wenn der Gefangene dieses Recht missbraucht (OLG Hamm a.a.O.) oder wenn der Schriftwechsel des Gefangenen ein solches Ausmaß erreicht, dass eine Kontrolle nicht mehr mit vertretbarem Verwaltungsaufwand durchgeführt werden kann ( OLG Stuttgart MDR 1973, 335 [OLG Stuttgart 23.05.1972 - 1 Ws 143/72] ; KK-Schultheis a.a.O.; für den Bereich der Strafhaft auch Senatsbeschluss vom 19. Mai 2009 [1 Ws 248/09]).
  • OLG Brandenburg, 19.09.1996 - 2 Ws 219/96

    Ersatzanspruch eines sich in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten auf die

    Zwar ist es richtig, daß es dem Zweck der Untersuchungshaft im Sinne der angeführten Vorschrift auch zuwiderläuft, wenn der Briefverkehr des Untersuchungsgefangenen einen unverhältnismäßigen Aufwand bei der Kontrolle notwendig macht (OLG Stuttgart, MDR 1973, 335).
  • OLG Koblenz, 13.05.2002 - 1 Ws 389/02

    Untersuchungshaft, Untersuchungshäftling, Korrespondenz, fremdsprachliche,

    Anspruch auf unbeschränkte Korrespondenz in fremder Sprache mit seiner deutschen Partnerin hat der Beschwerdeführer jedenfalls nicht (OLG Braunschweig NStZ 97, 74; OLG Stuttgart MDR 73, 335).
  • OLG Bremen, 20.01.1992 - BL 4/92

    Anforderungen an das Vorliegen eines Haftgrundes (hier: Fluchtgefahr) für eine

    Zwar sind die an die Zügigkeit der Bearbeitung von Haftsachen zu stellenden Anforderungen bei der ersten Haftprüfung nach § 121 Abs. 1 StPO weniger streng als bei den späteren Prüfungen nach § 122 Abs. 4 StPO (vgl. Beschluß des Senats vom 11.3.1991 - BL 39/91 - OLG Karlsruhe, NJW 1973, 380; KG, StV 1983, 111; Kleinknecht/Meyer, a.a.O., § 121 Rdn. 19).
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