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   BayObLG, 28.11.1972 - RReg. 2 St 52/72   

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https://dejure.org/1972,2144
BayObLG, 28.11.1972 - RReg. 2 St 52/72 (https://dejure.org/1972,2144)
BayObLG, Entscheidung vom 28.11.1972 - RReg. 2 St 52/72 (https://dejure.org/1972,2144)
BayObLG, Entscheidung vom 28. November 1972 - RReg. 2 St 52/72 (https://dejure.org/1972,2144)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 570
  • BayObLGSt 1972, 267
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.08.1971 - 4 StR 574/70

    Der Sturztrunk

    Auszug aus BayObLG, 28.11.1972 - RReg. 2 St 52/72
    Die absolute Fahruntüchtigkeit kann sich sowohl nach einem "Schluß-Sturztrunk" (vergleiche BGH 1971-08-19 4 StR 574/70 = BGHSt 24, 200) als auch nach einem länger dauernden beschleunigten Trinken ergeben.
  • BayObLG, 19.09.1972 - RReg. 2 St 28/72

    Absolute Fahruntauglichkeit in der Anflutungsphase

    Auszug aus BayObLG, 28.11.1972 - RReg. 2 St 52/72
    Entscheidend ist neben dem reinen Blutalkoholwert zur Tatzeit die Anstiegssteilheit der Blutalkoholkonzentration, die auch im Tatzeit-Blutalkoholkonzentration-Bereich zwischen 1, 2 und 1, 3 %o noch mindestens 0, 3 %o/h betragen muß (Fortbildung des zur Veröffentlichung bestimmten Senatsurteils vom BayObLG München 1972-09-19 RReg 2 St 28/72 = NJW 1972, 2234).Reicht die Anstiegssteilheit zur Begründung der absoluten Fahruntauglichkeit nicht aus, so ist bei der Prüfung der Beweisanzeichen für die relative Fahruntüchtigkeit regelmäßig auch das Trinkverhalten des Angeklagten zu würdigen.
  • BayObLG, 08.05.1992 - 1St RR 73/92
    Entscheidend ist, ob der Tatrichter die Überzeugung gewinnt, der Angeklagte hätte sich im nüchternen Zustand anders verhalten, als er es tatsächlich getan hat (BGH DAR 69, 105; BayObLG NJW 73, 570/572; vom 7.1.1983 - RReg. 1 St 388/82; Hentschel/Born Trunkenheit im Straßenverkehr 5.Aufl. Rn. 179).
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