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   OLG Karlsruhe, 02.11.1972 - 4 U 149/71   

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OLG Karlsruhe, 02.11.1972 - 4 U 149/71 (https://dejure.org/1972,364)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.11.1972 - 4 U 149/71 (https://dejure.org/1972,364)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. November 1972 - 4 U 149/71 (https://dejure.org/1972,364)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld und Schmerzensgeldrente bei schweren Verletzungen von Verkehrsopfern (Beinverlusst); Anspruchserhöhung im Hinblick auf Genugtuungsfunktion; Verletzung der Förderungspflicht der Haftpflichtversicherungen durch schleppende Schadensregulierung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 847; BGB § 242; BGB § 266; BGB § 271 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1503 (Ls.)
  • NJW 1973, 851
  • VersR 1973, 577
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 07.05.1969 - 4 U 51/68
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.11.1972 - 4 U 149/71
    Zur Würdigung der Frage, welche Höhe des Schmerzensgeldes bei schweren Verletzungen von Verkehrsopfern angemessen ist, hat der Senat in der rechtskräftig gewordenen Entscheidung vom 07.05.1969 (NJW 1969/1488) allgemeine Grundsätze aufgestellt, an denen er festhält und auf die er Bezug nimmt.

    Wie z.B. die Verurteilung zu recht hohen Schmerzensgeldbeträgen bei immateriellen Schäden finanzstarke Presse unternehmen davon abschrecken soll, die Ehre führender oder auch privater Persönlichkeiten in unzulässiger Form anzugreifen (vgl. das Urteil des Senats, NJW 1969/1488 f.), so muß in ähnlicher Weise für die vorliegende Sachlage ein entsprechende Schmerzensgeldpraxis der Gerichte die Versicherungen von den erwähnten Mißbräuchen abschrecken, indem sie in entsprechenden Fällen - wie hier - dem Geschädigten ein.

  • OLG Celle, 09.11.1967 - 5 U 93/67
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.11.1972 - 4 U 149/71
    Die hierdurch dem Kläger zugefügte Beeinträchtigung muß wiederum dazu führen, daß diesem ein beträchtliches Schmerzensgeld zugesprochen wird (ebenso OLG Celle, NJW 1968, 1677 [OLG Celle 09.11.1967 - 5 U 93/67] ).
  • OLG Nürnberg, 22.12.2006 - 5 U 1921/06

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen einem auf einer

    Verstoßen sie hiergegen unter Verletzung von Treu und Glauben in der Weise, dass diese auf den Geschädigten als ein Zermürbungsversuch wirken kann, so sind die Gerichte nach Gesetz und Verfassung verpflichtet, einem Missbrauch wirtschaftlicher Macht dadurch entgegen zu wirken, dass sie dem Geschädigten als Genugtuung ein erhöhtes Schmerzensgeld zusprechen (Senatsurteil vom 23. Februar 1981 - 5 U 3025/80; OLG Karlsruhe NJW 1973, 851; OLG Nürnberg VersR 1998, 731; OLGR 1998, 129; VersR 1997, 502; OLG Naumburg NZV 2002, 459; OLG Brandenburg vom 25. Februar 2004 - 7 U 36/03; OLG Köln PVR 2002, 15; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Auflage, § 253 Rdnr. 20).
  • OLG Naumburg, 21.08.2017 - 1 U 58/17

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kreuzungskollision mit Feuerwehrfahrzeug im

    Verstoßen sie hiergegen unter Verletzung von Treu und Glauben in der Weise, dass dies auf den Geschädigten als ein Zermürbungsversuch wirken kann, so kann dies ein erhöhtes Schmerzensgeld zur Folge haben (OLG Karlsruhe, Urteil vom 2. November 1972, 4 U 149/71, zitiert nach juris, Leitsatz Nr. 3).
  • OLG Hamm, 15.02.2019 - 11 U 136/16

    Höhe des Schmerzensgeldes bei dauerhaft rollstuhlpflichtiger Querschnittslähmung,

    Dies entspricht der gängigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1973, 851; OLG Frankfurt NZV 1994, 363; OLG Köln, Urt. v. 11.04.2003, Az.: 19 U 102/02).

    Der Haftpflichtversicherer ist verpflichtet, die Schadensregulierung von sich aus zu fördern und angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, sobald die Einstandspflicht bei verständig-lebensnaher, objektiver Betrachtungsweise erkennbar wird (OLG Karlsruhe NJW 1973, 851; OLG Sachsen Anhalt DAR 2018, 631 Tz.43; vgl. Jahnke/Burmann/Müller, Handbuch des Personenschadensrechts, 2016, 4. Kap., Rn.1314).

    Wirkt das Regulierungsverhalten auf den Geschädigten wie ein Zermürbungsversuch, so sind die Gerichte verpflichtet, einem Missbrauch wirtschaftlicher Macht dadurch entgegenzuwirken, dass sie dem Geschädigten ein höheres Schmerzensgeld zusprechen (OLG Karlsruhe NJW 1973, 851).Der Beklagte hat zwar nach dem Unfallereignis vom ##.08.2011 in der Zeit ab dem 17.11.2011 binnen 13 Monaten insgesamt 140.000,000 EUR in verschiedenen Abschlägen sowie unter dem 31.07.2013 weitere 35.000,00 EUR gezahlt.

  • OLG Frankfurt, 07.01.1999 - 12 U 7/98

    kaum zu überbietende Arroganz von Haftpflichtversicherern - § 847 BGB (seit

    Es ist an der Zeit, nochmals zu wiederholen, was bereits das Oberlandesgericht Karlsruhe im Jahre 1972 (NJW 1973, 851 ) dem Versicherungsgewerbe ins Stammbuch geschrieben:.
  • OLG München, 14.08.2015 - 10 U 1977/15

    Frist zur Stellungnahme zur beabsichtigten Entscheidung

    (1) Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung, insbesondere auch des erkennenden Senats gilt: Unvertretbares (vor-)prozessuales Verhalten ist, wenn es über die verständliche Rechtsverteidigung hinausgeht (so zu Recht Bachmeier Rz. 562; Senat, Urt v. 30.06.1976 - 10 U 1571/76 [juris]) und von einem Geschädigten als herabwürdigend empfunden werden muß (Senat, Urt. v. 02.06.2006 - 10 U 1685/06 [juris]; Urt. v. 24.09.2010 -10 U 2671/10 [juris]), grds. unter dem Gesichtspunkt der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes schmerzensgelderhöhend zu würdigen (vgl. aus der Rechtsprechung vgl. etwa OLG Nürnberg VersR 1997, 1108 [Vorwurf der Alkoholisierung]; OLG Naumburg VersR 2004, 1423 [Vorwurf der Arbeitsverweigerung, Schwarzarbeit]; OLG Köln OLGR 2003, 214 [5 Jahre währendes Leugnen der Verantwortung durch den Schädiger]), unreflektierte und nicht überprüfte Übernahme der Darstellung des eigenen Versicherungsnehmers [OLG Karlsruhe NJW 1973, 851]; Spekulation des Versicherers, der Geschädigte werde die Ablehnung des Versicherungsschutzes hinnehmen [OLG Naumburg VersR 2004, 1423]; Stellen einer Erlaßfalle [LG Berlin NZV 2006, 2006]; Versuch, einen Abfindungsvergleich zu erzwingen [OLG Frankfurt a. M. NVersZ 1999, 144]; Einlegen eines offensichtlich unbegründeten Rechtsmittels [vgl. BGH VersR 1970, 134 [135: langjähriger Prozeß]).

    Es sind auch schon Erhöhungen um 33% (OLG Karlsruhe NJW 1973, 851) bis 100% (OLG Frankfurt a. M. NJW 1999, 2447; OLG Düsseldorf VersR 2000, 457) ausgesprochen worden.

  • OLG Frankfurt, 01.02.2013 - 10 U 198/11

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Verkehrsunfall zwischen Motorradfahrer und

    17 Schmerzensgelderhöhend ist weiter der Umstand zu berücksichtigen, dass die Beklagte zu 3) auch nach der strafrechtlichen Verurteilung des Beklagten zu 1) vom 5.12.2006 wegen fahrlässiger Körperverletzung keinerlei Zahlungen leistete, sondern erst den eineinhalb Jahre später vor dem Senat geschlossenen Vergleich zum Anlass für erste Zahlungen nahm (vgl. Bamberger/Roth/Spindler, Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand 1.11.2012, § 253, Rnr. 44 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 2.11.1972, 4 U 149/71).
  • OLG Frankfurt, 22.09.1993 - 9 U 75/92

    Schmerzensgeld: 400.000 DM für niedrige Querschnittslähmung eines 24jährigen

    Da dies den schwerverletzten Kläger auch in erheblicher Weise treffen mußte, hat das Landgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (vgl. nur OLG Karlsruhe, NJW 1973, 851) zu Recht eine Erhöhung des Schmerzensgeldbetrages im Rahmen der Genugtuungsfunktion vorgenommen (s. auch Müller, a.a.O., S. 916 m.weit.Hinw.).
  • LG Frankfurt/Oder, 18.05.2007 - 17 O 524/03

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Berechnung des

    Ein solches Verhalten fällt ins Gewicht dann, wenn sich der Versicherer gegenüber einem erkennbar begründeten Anspruch verzögerlich verhält (u. a. OLG Karlsruhe NJW 73, 851).
  • OLG München, 24.07.1990 - 5 U 5894/89

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Schließlich bleibt zu beachten, daß die Beklagten gegen ihre volle Haftung keine Einwendungen mehr erheben (Berufungsbegründung Seite 2: Bl. 248 d.A.), so daß die Alleinschuld des Erstbeklagten (BGHZ 18, 149/157 ff), der wegen seines Verhaltens überdies bestraft worden ist (OLG Hamburg MDR 1972, 1033; OLG Düsseldorf NJW 1974, 1289 ), einerseits feststeht, andererseits jedoch eine weitere Verzögerung seitens der Beklagten nunmehr unterbleibt (OLG Karlsruhe NJW 1973, 851 ff).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.2003 - 1 U 36/03

    Schmerzensgeld wegen Unfallverletzungen

    Im Rahmen der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes kann die Hinauszögerung der Schadensregulierung durch die Versicherungsgesellschaft zu Gunsten des Verletzten Berücksichtigung finden (OLG Hamm, ZfS 1982, 67; OLG Karlsruhe, NJW 1973, 851).
  • OLG Oldenburg, 19.04.1994 - 5 U 154/93

    Schmerzensgeld; Feststellung des Zukunftsschadens; Geburt eines Neugeboren;

  • AG Bruchsal, 08.08.2018 - 1 C 144/17

    Verkehrsunfall: Schmerzensgeld bei Prellungen Halswirbelsäule

  • OLG Frankfurt, 18.10.1990 - 12 U 256/89

    Schmerzensgeld; Selbständiger Schreinermeister ; Kücheneinrichter; Arzthaftung;

  • KG, 17.12.1981 - 12 U 3871/80

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Nürnberg, 02.03.1982 - 11 U 2998/81

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Stuttgart, 20.05.1976 - 10 U 200/75

    Schmerzensgeldkapital; Monatliche Rente; Irreparable Gesundheitsschädigungen;

  • OLG Frankfurt, 13.10.1989 - 10 U 258/88

    Schmerzensgeld; Contusio cerebri; Verkehrsunfall

  • LG Bückeburg, 16.01.1998 - 2 O 204/97

    Widerruf einer die Persönlichkeit beeinträchtigenden Äußerung durch den Störer ;

  • LG Offenburg, 07.02.1995 - 3 O 616/92
  • OLG Stuttgart, 14.03.1989 - 10 U 71/88
  • LG Frankenthal, 14.03.1995 - 6 O 1707/91
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