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   BVerwG, 17.11.1972 - IV C 21.69   

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BVerwG, 17.11.1972 - IV C 21.69 (https://dejure.org/1972,67)
BVerwG, Entscheidung vom 17.11.1972 - IV C 21.69 (https://dejure.org/1972,67)
BVerwG, Entscheidung vom 17. November 1972 - IV C 21.69 (https://dejure.org/1972,67)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Revision - Anordnung über Schutzanlagen in einem Planfeststellungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FStrG § 17 Abs. 1, 2, 4, 6

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 41, 178
  • NJW 1973, 915
  • DVBl 1973, 492
  • DÖV 1973, 236
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 42.65

    Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz , Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1972 - IV C 21.69
    Der Schutz des "öffentlichen Wohls" in § 17 Abs. 4 FStrG dient dem Ausgleich zwischen den Bedürfnissen des Straßenverkehrs und von ihm nachteilig betroffenen anderen öffentlichen Belangen (Modifizierung von BVerwGE 26, 302 [BVerwG 14.04.1967 - IV C 42.65] und BVerwGE 28, 139 [BVerwG 24.10.1967 - IV C 229.65]).

    Das für die gegenteilige Ansicht in Anspruch genommene Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG IV C 42.65 - (BVerwGE 26, 302) besagt nichts anderes.

    Zum Begriff des öffentlichen Wohls im Sinne des § 17 Abs. 4 FStrG hat der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 14. April 1967 - BVerwG IV C 42.65 - (BVerwGE 26, 302 = Buchholz 407.4, § 17 FStrG Nr. 2) und vom 24. Oktober 1967 - BVerwG IV C 229.65 - (BVerwGE 28, 139 = Buchholz 4074, § 17 FStrG Nr. 5) Stellung genommen.

  • BVerwG, 01.07.1968 - IV C 99.66
    Auszug aus BVerwG, 17.11.1972 - IV C 21.69
    Er hat auf ihrer Grundlage sowohl anerkannt, daß der Träger der Straßenbaulast die ihn belastenden Schutzauflagen selbständig anfechten kann, als auch angenommen, daß ein von der Plan fest Stellung nachteilig Betroffener den geltend gemachten Anspruch auf Erteilung von Schutz auf lagen selbständig mit der Verpflichtungs- bzw. Bescheidungsklage verfolgen kann (vergleiche z.B. Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 99.66 - [Buchholz 407.4, § 17 FStrG Nr. 7]; Urteil von 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - [Buchholz a.a.O. Nr. 8]).

    In seinem bereits erwähnten Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 99.66 - hat der erkennende Senat einerseits hervorgehoben, daß für § 17 Abs. 4 FStrG maßgebend sei, "ob der entstandene Nachteil in unmittelbarem Zusammenhang mit den Baumaßnahmen an der Bundesfernstraße" stehe, und andererseits in den Schutzbereich der Vorschrift auch solche Nachteile einbezogen, "die auf der Straßenanlage (selbst) beruhen".

    In dem weiteren, ebenfalls schon angeführten Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 99.66 - ist dazu ergänzend dargelegt, der Schutz des § 17 Abs. 4 FStrG reiche über die Straßenanlage in Sinne ihrer gesetzlichen Umschreibung durch § 1 Abs. 4 FStrG hinaus und erfasse demgemäß auch solche Schutzmaßnahmen, die mit der Straßenanlage in keinem räumlichen Verhältnis stünden; vorausgesetzt werde, daß der Betrieb der Bundesfernstraße die Gefahrenquelle sei und daß dieser die Benutzung der benachbarten Grundstücke beeinflusse.

  • BVerwG, 24.10.1967 - IV C 229.65
    Auszug aus BVerwG, 17.11.1972 - IV C 21.69
    Der Schutz des "öffentlichen Wohls" in § 17 Abs. 4 FStrG dient dem Ausgleich zwischen den Bedürfnissen des Straßenverkehrs und von ihm nachteilig betroffenen anderen öffentlichen Belangen (Modifizierung von BVerwGE 26, 302 [BVerwG 14.04.1967 - IV C 42.65] und BVerwGE 28, 139 [BVerwG 24.10.1967 - IV C 229.65]).

    Zum Begriff des öffentlichen Wohls im Sinne des § 17 Abs. 4 FStrG hat der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 14. April 1967 - BVerwG IV C 42.65 - (BVerwGE 26, 302 = Buchholz 407.4, § 17 FStrG Nr. 2) und vom 24. Oktober 1967 - BVerwG IV C 229.65 - (BVerwGE 28, 139 = Buchholz 4074, § 17 FStrG Nr. 5) Stellung genommen.

  • BVerwG, 01.07.1968 - IV C 9.66

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1972 - IV C 21.69
    Er hat auf ihrer Grundlage sowohl anerkannt, daß der Träger der Straßenbaulast die ihn belastenden Schutzauflagen selbständig anfechten kann, als auch angenommen, daß ein von der Plan fest Stellung nachteilig Betroffener den geltend gemachten Anspruch auf Erteilung von Schutz auf lagen selbständig mit der Verpflichtungs- bzw. Bescheidungsklage verfolgen kann (vergleiche z.B. Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 99.66 - [Buchholz 407.4, § 17 FStrG Nr. 7]; Urteil von 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - [Buchholz a.a.O. Nr. 8]).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1972 - V 1167/70
    Auszug aus BVerwG, 17.11.1972 - IV C 21.69
    Der erkennende Senat vermag der in der Rechtsprechung anderer Verwaltungsgerichte vertretenen Rechtsansicht nicht zu folgen, nach welcher der Streit um die Ablehnung oder Unterlassung begehrter Schutzanordnungen im Wege der gegen den Planfeststellungsbeschluß gerichteten und auf seine Aufhebung zielenden Anfechtungsklage auszutragen sei (vergleiche aus neuerer Zeit z.B. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluß vom 22. Februar 1972 - V 1167/70 - in DÖV 1972, 642, [VGH Baden-Württemberg 22.02.1972 - V 1167/70] mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Die Gemeinde Eichwalde, die auf ihrem Gebiet ein Wasserwerk betreibt, erfüllt mit der öffentlichen Trinkwasserversorgung freilich eine Aufgabe, die unter dem Schutz der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 Satz 2 GG steht und zur Abwehr rechtswidriger Beeinträchtigungen berechtigt (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. November 1972 - BVerwG 4 C 21.69 - BVerwGE 41, 178, 187 f., vom 15. Juli 1987 - BVerwG 4 C 56.83 - BVerwGE 78, 40, 43 und vom 12. August 1999 - BVerwG 4 C 3.98 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 18 S. 3 f.).
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Schutzauflagen nach § 17 Abs. 4 FStrG können je nach dem Klageziel mit der Anfechtungsklage selbständig angefochten oder auch mit der Verpflichtungs-(Bescheidungs-)klage selbständig begehrt werden (Bestätigung des Urteils vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 in BVerwGE 41, 178).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - (BVerwGE 41, 178 [180 f.]) näher dargelegt, daß die nach § 17 Abs. 4 FStrG im Planfeststellungsbeschluß zu treffenden Anordnungen über die Errichtung und die Unterhaltung der in dieser Vorschrift genannten (Schutz-)Anlagen vom Träger der Straßenbaulast mit der Anfechtungsklage selbständig angefochten und vom Planbetroffenen mit der Verpflichtungsklage selbständig begehrt werden können.

    Das hat der erkennende Senat in dem genannten Urteil BVerwG IV C 21.69 vom 17. November 1972 bereits dargelegt; darauf ist nicht erneut einzugehen.

    Diese nachteiligen Wirkungen müssen im Anwendungsbereich des § 17 Abs. 4 FStrG, um einen Anspruch auf Schutzanlagen zu begründen, adäquatursächlich auf die Straße und den auf ihr stattfindenden Verkehr zurückgehen (vgl. Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - in BVerwGE 41, 178); und sie müssen im Sinne der soeben angeführten (anderen) planfeststellungsreentlichen Regelungen "Rechte anderer" betreffen.

    Das ergibt sich aus der Ausgleichsfunktion dieser Vorschrift, die es für eine den heutigen Lebensverhältnissen in einem dicht besiedelten Land entspringende Interessenkollision "mit der Frage zu tun (hat), ob und unter welchen Voraussetzungen Schädigungen, die von der Straße auf ihre Umgebung ausgehen können ..., dem Träger der Straßenbaulast mit der Folge zuzurechnen sind, daß er zu ihrer Abwendung oder doch zu ihrer Verminderung verpflichtet werden kann" (so Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - a.a.O. S. 186).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1073.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

    Die Gemeinde Eichwalde, die auf ihrem Gebiet ein Wasserwerk betreibt, erfüllt mit der öffentlichen Trinkwasserversorgung freilich eine Aufgabe, die unter dem Schutz der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 Satz 2 GG steht und zur Abwehr rechtswidriger Beeinträchtigungen berechtigt (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. November 1972 - BVerwG 4 C 21.69 - BVerwGE 41, 178, 187 f., vom 15. Juli 1987 - BVerwG 4 C 56.83 - BVerwGE 78, 40, 43 und vom 12. August 1999 - BVerwG 4 C 3.98 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 18 S. 3 f.).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

    Die Klägerin zu 2, die auf ihrem Gebiet ein Wasserwerk betreibt, erfüllt mit der öffentlichen Trinkwasserversorgung freilich eine Aufgabe, die unter dem Schutz der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 Satz 2 GG steht und zur Abwehr rechtswidriger Beeinträchtigungen berechtigt (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. November 1972 - BVerwG 4 C 21.69 - BVerwGE 41, 178 , vom 15. Juli 1987 - BVerwG 4 C 56.83 - BVerwGE 78, 40 und vom 12. August 1999 - BVerwG 4 C 3.98 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 18 S. 3 f.).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04

    Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung;

    Die Beeinträchtigung muss einerseits in typischer Weise mit dem Bau oder der Änderung der Straße oder deren Betrieb verbunden sein und darf andererseits nach ihrer Art als Folgewirkung der Straße nicht außerhalb aller Erfahrung liegen, insbesondere nicht ganz überwiegend durch andere Umstände bedingt sein (BVerwG, Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG 4 C 21.69 - BVerwGE 41, 178 ; Urteil vom 15. April 1977- BVerwG 4 C 3.74 - BVerwGE 52, 226 ; Beschluss vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 B 234.88 - BA S. 3).

    Letztlich geht es um eine Zurechnungsfrage, nämlich darum, welche Lärmsteigerungen derart mit dem Vorhaben zusammenhängen, dass der Baulastträger für sie einzustehen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 1972 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 58.76

    Anfechtung von Planfeststellungsbeschlüssen hinsichtlich der

    Adressat einer nach § 17 Abs. 4 FStrG im Planfeststellungsbeschluß erteilten Schutzauflage ist ausschließlich der Träger der Straßenbaulast; ein Dritter kann deshalb im Planfeststellungsbeschluß gegen seinen Willen auch dann nicht zu den durch die Erfüllung der Schutzauflagen entstehenden Kosten herangezogen werden, wenn die Auflage seinem Schutz dient (Ergänzung zum Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - in BVerwGE 41, 178 [BVerwG 17.11.1972 - IV C 21/68]).

    Adressat einer nach § 17 Abs. 4 FStrG im Planfeststellungsbeschluß erteilten Schutzauflage ist ausschließlich der Träger der Straßenbaulast; ein Dritter kann deshalb im Planfeststellungsbeschluß gegen seinen Willen auch dann nicht zu den durch die Erfüllung der Schutzauflagen entstehenden Kosten herangezogen werden, wenn die Auflage seinem Schutz dient (Ergänzung zum Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - in BVerwGE 41, 178 [BVerwG 17.11.1972 - IV C 21/68]).

    Adressat einer nach § 17 Abs. 4 FStrG im Planfeststellungsbeschluß erteilten Schutzauflage ist ausschließlich der Träger der Straßenbaulast; ein Dritter kann deshalb im Planfeststellungsbeschluß gegen seinen Willen auch dann nicht zu den durch die Erfüllung der Schutzauflagen entstehenden Kosten herangezogen werden, wenn die Auflage seinem Schutz dient (Ergänzung zum Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - in BVerwGE 41, 178 [BVerwG 17.11.1972 - IV C 21/68]).

    Die Grundsätze des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - (BVerwGE 41, 178) könnten hier nicht angewendet werden.

    Etwas anderes läßt sich auch dem von den Beteiligten und dem Berufungsgericht in diesem Zusammenhang erörterten Urteil des erkennenden Senats vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - (BVerwGE 41, 175) nicht entnehmen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2015 - 11 A 3048/11

    Rechtmäßigkeit eines bergrechtlichen Hauptbetriebsplanes für die Gewinnung von

    vgl. zur Klagebefugnis eines als Aktiengesellschaft organisierten Wasserwerkes bzw. einer Stadtwerke-AG: BVerwG, Urteile vom 17. November 1972 - IV C 21.69 -, BVerwGE 41, 178 (187 f. bzw. S. 1 des amtlichen Umdrucks), und vom 15. Juli 1987 - 4 C 56.83 -, BVerwGE 78, 40 (41 ff.); zu Klagen einer Gemeinde mit eigenem Wasserwerk: BVerwG, Urteile vom 12. August 1999 - 4 C 3.98 -, Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 18, S. 3 f., sowie vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116 (291); OVG NRW, Urteil vom 29. April 1993 - 20 A 12/91 -, n. v., S. 9 des amtlichen Umdrucks.
  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70

    Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss

    Auch im bundesbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren ist Voraussetzung für die Anordnung von Schutzauflagen ein adäquater Ursachenzusammenhang zwischen dem durch die Planfeststellung genehmigten Vorhaber und den nachteiligen Einwirkungen, deren Abwendung oder Verminderung die Auflagen dienen sollen (im Anschluß an das Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - [BVerwGE 41, 178]).

    Das führt entsprechend den im Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - (BVerwGE 41, 178 [180]) zum Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz dargelegten Grundsätzen zur Annahme einer Verpflichtungsklage mit dem Begehren, den Beklagten entweder zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses in dem erwähnten Sinne oder doch Jedenfalls zur Bescheidung des darauf gerichteten Begehrens zu verpflichten.

    Darauf, daß Schutzauflagen zu Lasten des Unternehmers eines Planfeststellungspflichtigen Vorhabens allein zur Abwehr oder zum Ausgleich solcher Einwirkungen, Gefahren oder Nachteile gerechtfertigt sind, die ursächlich, und zwar im Sinne eines adäquaten Ursachenzusammenhanges, auf das durch den Plan festgestellte Vorhaben zurückgehen, hat der erkennende Senat in dem bereits erwähnten Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - im Zusammenhang mit § 17 Abs. 4 FStrG hingewiesen.

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 38.74

    Notwendige Beiladung des durch Auflagen beschwerten Trägers der Straßenbaulast im

    Die Klägerin erstrebt mit der - zulässigen - Verpflichtungsklage (vgl. Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - in BVerwGE 41, 178) die Verurteilung des Beklagten zur Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses durch die Anordnung von Schutzanlagen zur Herabsetzung des auf ihr Grundstück einwirkenden Verkehrslärms.

    Diese nachteiligen Wirkungen müssen im Anwendungsbereich des § 17 Abs. 4 FStrG, um einen Anspruch auf Schutzanlagen zu begründen, adäquat-ursächlich auf die Straße und den auf ihr stattfindenden Verkehr zurückgehen (vgl. Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - in BVerwGE. 41, 178), und sie müssen im Sinne der soeben angeführten (anderen) planfeststellungsrechtlichen Regelungen 'Rechte anderer' betreffen.

    Das ergibt sich aus der Ausgleichsfunktion dieser Vorschrift, die es für eine den heutigen Lebensverhältnissen in einem dicht besiedelten Land entspringende Interessenkollision 'mit der Frage zu tun (hat), ob und unter welchen Voraussetzungen Schädigungen, die von der Straße auf ihre Umgebung ausgehen können ..., dem Träger der Straßenbaulast mit der Folge zuzurechnen sind, daß er zu ihrer Abwendung oder doch zu ihrer Verminderung verpflichtet werden kann' (so Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - a.a.O. S. 186).

    In seinem Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - (BVerwGE 41, 178 [188]) hat der Senat dargelegt, daß der in § 17 Abs. 4 FStrG sichergestellte Schutz des "öffentlichen Wohls" dem Ausgleich zwischen den Bedürfnissen des Straßenverkehrs und von ihm nachteilig betroffenen anderen öffentlichen Belangen dient.

  • BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 12.05

    Planfeststellung; Schließung eines Bahnübergangs; Folgemaßnahmen; Ersatzweg;

    Das planfestgestellte Vorhaben muss für die Konfliktlage ursächlich sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG 4 C 21.69 - BVerwGE 41, 178 ; Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 3.74 - BVerwGE 52, 226 ).
  • BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 1.97

    Lärmschutzkonzept für Flughafenausbau Erfurt in einzelnen Punkten beanstandet

  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1078.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 C 3.98

    Trinkwasserversorgung; Wassergewinnungsanlage; Planfeststellung; Vorkehrungen;

  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 41.75

    Ergänzung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem

  • BGH, 15.12.1977 - III ZR 159/75

    Freibad an der Autobahn - § 839 BGB, haftende Körperschaft bei

  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 34.89

    Lärmschutzwand - § 17 FStrG, §§ 48, 49 VwVfG, Konfliktbewältigungsgebot

  • BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 47.82

    Wasserrecht - Niederschlagswasser - Verkehrsflächen - Kosten

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 49.74

    Antrag auf Ergänzung eines nach § 17 FStrG ergangenen

  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast -

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der

  • BVerwG, 01.09.1999 - 11 A 2.98

    Teilanfechtung; Auflage; Schutzvorkehrung; Planfeststellungspflicht;

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 7 KS 2667/01

    Beweissicherung; Containerterminal; Eigengesellschaft; Kausalität;

  • OVG Hamburg, 22.03.2000 - 5 Bf 22/96

    Klagebefugnis für eine Klage zur Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses

  • BVerwG, 11.02.2002 - 4 B 57.01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Erforderlichkeit der Ergänzung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.1992 - 22 A 2549/91

    Prüfungsrechtliche Verbesserungsklage ; Verpflichtungsklage; Nachprüfung von

  • BVerwG, 24.09.1982 - 4 C 36.79

    Fernstraßen - Kreuzungsrecht - Privatstraße - Schutzanlage

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1993 - 11 S 261/93

    Isolierte Anfechtung der räumlichen Beschränkung einer Aufenthaltsgenehmigung;

  • VGH Hessen, 04.04.2000 - 2 A 4587/96

    Planfeststellung einer Eisenbahnstrecke - Schallschutz

  • BFH, 25.08.1981 - VII B 3/81

    Entsprechende Auswertung des § 133 BGB bei der Auslegung von Verwaltungsakten und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 K 10/10

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Antragsbefugnis von

  • BVerwG, 14.11.1978 - 4 B 97.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 30.11.1973 - IV C 20.73

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • VG Regensburg, 29.05.1978 - R/N 62 V 78

    Verfahrensfehler wegen unzulässiger Mitwirkung eines befangenen Beamten bei der

  • VGH Bayern, 10.05.1999 - 8 B 99.147

    Standortkonflikt zwischen bestehender Staatsstraße und vorhandener

  • VGH Bayern, 17.07.2007 - 8 BV 06.1765
  • OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 7 KS 2646/01

    Beweissicherungmaßnahmen nach dem Wasserstraßengesetz; Schutzauflage im

  • BVerwG, 03.05.1974 - IV C 42.72

    Abgrenzung von Bedingung, Auflage und modifizierender Auflage

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 234.88

    Anspruch auf Errichtung einer Lärmschutzanlage bei Inbetriebnahme einer Autobahn

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 37.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 16.04

    Planfeststellung; Schließung eines Bahnübergangs; Folgemaßnahmen; Ersatzweg;

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.1993 - 10 S 110/92

    Erlaubnis zum Umbau einer Tankstelle: Genehmigungsinhaltsbestimmung -

  • BGH, 15.10.1974 - VI ZR 181/73

    Zulässigkeit des Auftrags- und Bereicherungsrechts - Zivilrechtsweg - Schaden des

  • VG Magdeburg, 20.06.2017 - 3 A 171/16

    Ermessenslenkende Grundsätze bei Fristverlängerungsanträgen im Zuwendungsrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1989 - 5 S 3040/87

    Ausgleichsanspruch für Baulärm

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2006 - 7 KS 198/03

    Verletzung der gemeindlichen Kompetenz durch einen Planfeststellungsbeschluss zur

  • BVerwG, 09.12.1975 - 4 B 138.75

    Zulassung der Revision

  • LSG Sachsen, 22.02.2001 - L 3 AL 157/98

    Erstattung von Förderleistungen im Rahmen einer Maßnahme der Arbeitsbeschaffung

  • BVerwG, 20.08.1986 - 5 B 121.84

    Abänderung einer Landabfindung in einem Flurbereinigungsplan - Zuordnung eines

  • OLG Braunschweig, 13.03.1980 - Ss (B) 113/79

    Verkauf von Flugscheinen zu einem den genehmigten Fluglinientarif

  • BVerwG, 30.11.1973 - IV C 24.71

    Ausgleich von Schäden auf Grund der Benachteiligung in einem durchgeführten

  • BVerwG, 13.11.1973 - IV B 171.73

    Rechtsmittel

  • VG Halle, 29.10.2002 - 3 A 26/00
  • BVerwG, 13.02.1978 - 4 B 220.77

    Umwandlung einer Straße in eine Sackgasse - Darlegung der grundsätzlichen

  • OVG Niedersachsen, 16.11.1995 - 7 K 2/89
  • VG Düsseldorf, 04.07.2002 - 6 K 4306/99

    Anforderungen an die Substantiierung des Vorliegens einer Klagebefugnis im

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.10.1985 - 3 A 53/82

    Erforderlichkeit eines Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau eines Gewässers

  • OVG Saarland, 01.03.1978 - III R 10/78

    Planfeststellungsverfahren für die Anlegung eines Stausees; Verkehrsmäßige

  • VG Bayreuth, 12.09.2017 - B 5 K 14.401

    Zuwendungen zu einem wasserwirtschaftlichen Vorhaben - Erforderlichkeit der

  • VG Düsseldorf, 01.02.2005 - 3 L 3374/04

    Eingriff in das Selbstverwaltungsrechts einer Gemeinde zum Betrieb einer

  • OVG Saarland, 01.03.1978 - III R 11/78

    Planfeststellungsverfahren für die Anlegung eines Stausees ; Verkehrsmäßige

  • OVG Saarland, 01.03.1978 - III R 12/78

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbescheides nach wasserrechtlichen

  • OVG Saarland, 01.03.1978 - III R 13/78

    Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Anlegung eines Stausees ;

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