Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.07.1972

Rechtsprechung
   BGH, 26.10.1972 - VII ZR 232/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,624
BGH, 26.10.1972 - VII ZR 232/71 (https://dejure.org/1972,624)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1972 - VII ZR 232/71 (https://dejure.org/1972,624)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1972 - VII ZR 232/71 (https://dejure.org/1972,624)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,624) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wertermittlung des Anfangsvermögens - Wertermittlung des Endvermögens - Wertermittlung einer Anwaltspraxis - Bruttoumsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1376
    Bewertung einer Anwaltspraxis

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 98
  • MDR 1973, 403
  • WM 1973, 308
  • DB 1973, 181
  • JR 1973, 108
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 05.11.1970 - VII ZR 31/69

    Überparteilichkeit von Schiedsgerichten

    Auszug aus BGH, 26.10.1972 - VII ZR 232/71
    Denn der Spruch eines - wie der Antragsgegner meint - nur mit einem einzigen befangenen Schiedsrichter besetzten Schiedsgerichts beruht auch bei einem gültigen Schiedsvertrag auf einem unzulässigen Verfahren (BGHZ 51 " 255, 263; 54, 392, 400).

    BGHZ 54, 392 behandelt die Bestimmung eines Schiedsvertrages, wonach der von der Gegenseite ernannte Schiedsrichter unter gewissen Voraussetzungen berechtigt sein soll, den Schiedsspruch allein zu fällen.

    Es ist nicht zu erkennen, inwiefern bei einer solchen Regelung für einen unbefangenen Betrachter der Eindruck entstehen sollte, die eine Partei könnte gegenüber der anderen benachteiligt sein (BGHZ 54, 392, 395; 51, 255, 259)" Keine Partei hat bei der Bestellung des Schiedsrichters die Möglichkeit einer Einflußnahme, die zu einem Übergewicht gegenüber der anderen Partei führen und damit die Überparteilichkeit des Schiedsgerichts in Frage stellen könnte.

    Etwaige darüber hinausgehende persönliche Beziehungen könnten nur Gegenstand eines Ablehnungsverfahrens nach den §§ 1032, 1045 ZPO sein, das gerade für solche in der Person des jeweiligen Schiedsrichters liegende Gründe gedacht ist (vgl. BGHZ 54, 392, 399; 51, 255, 26l).

  • BGH, 20.01.1965 - VIII ZR 53/63

    Voraussetzung für den sittenwidrigen Verkauf einer Anwaltspraxis; Begründung der

    Auszug aus BGH, 26.10.1972 - VII ZR 232/71
    b) Nach der neueren Rechtsprechung verstößt die entgeltliche Übertragung der Praxis eines Rechtsanwalts nicht grundsätzlich gegen die guten Sitten (BGHZ 43, 46; anders noch RGZ 161, 153" 155).

    Dabei kann die Sittenwidrigkeit eines Praxis- Verkaufs auch darin liegen, daß die Vertragsbedingungen die Gefahr begründen, der Übernehmer werde die Praxis in einer die Belange der Rechtspflege beeinträchtigenden Weise weiterführen (BGHZ 43, 46, 50).

    Bei alledem darf nicht außer Acht gelassen werden, daß dem Erwerber einer Anwaltspraxis nicht mehr als die Chance geboten wird, die Klienten seines Vorgängers für sich zu gewinnen und den vorhandenen Bestand als Grundlage für den weiteren Ausbau der Praxis zu verwenden (BGHZ 43, 46, 49; BGH NJW RzW 1957, 83).

  • BGH, 08.10.1959 - VII ZR 87/58

    Rechtliches Gehör im Schiedsverfahren

    Auszug aus BGH, 26.10.1972 - VII ZR 232/71
    a) Nach den von der Rechtsprechung zur Gewährung des rechtlichen Gehörs im Schiedsverfahren aufgestellten Grundsätzen muß den Parteien Gelegenheit gegeben werden, alles ihnen'erforderlich Erscheinende vorzutragen, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern und zu einem eventuellen Beweisergebnis Stellung zu nehmen (BGHZ 3, 215; 31, 43, 45; BGH KTS 1962, 240; WM 1963, 944).

    Das Schiedsgericht ist auch nicht zur Führung eines "Rechtsgesprächs" verpflichtet (BGHZ 31, 43, 46; BGH KTS 1962, 240).

  • BGH, 06.12.1965 - VII ZR 149/63

    Geltendmachung der unrichtigen Widergabe von Zeugenaussagen bei einem

    Auszug aus BGH, 26.10.1972 - VII ZR 232/71
    In der bloßen Übergehung eines Beweisantrags liegt kein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (BGH NJW 1966, 549).

    Es darf nur nicht durch bestimmte Hinweise oder eine Zusage die Parteien davon abhalten, zu gewissen Punkten Stellung zu nehmen, die es dann später doch für erheblich erachtet (BGH NJW 1966, 549; WM 1963, 944; 1969, 72; KTS 1962, 240).

  • BGH, 20.05.1963 - VII ZR 222/61

    Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs - Vorliegen eines gültigen

    Auszug aus BGH, 26.10.1972 - VII ZR 232/71
    a) Nach den von der Rechtsprechung zur Gewährung des rechtlichen Gehörs im Schiedsverfahren aufgestellten Grundsätzen muß den Parteien Gelegenheit gegeben werden, alles ihnen'erforderlich Erscheinende vorzutragen, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern und zu einem eventuellen Beweisergebnis Stellung zu nehmen (BGHZ 3, 215; 31, 43, 45; BGH KTS 1962, 240; WM 1963, 944).

    Es darf nur nicht durch bestimmte Hinweise oder eine Zusage die Parteien davon abhalten, zu gewissen Punkten Stellung zu nehmen, die es dann später doch für erheblich erachtet (BGH NJW 1966, 549; WM 1963, 944; 1969, 72; KTS 1962, 240).

  • BGH, 12.05.1958 - VII ZR 436/56

    Schiedsspruch. Verfahrensverstoß.

    Auszug aus BGH, 26.10.1972 - VII ZR 232/71
    a) Wenn sich das Berufungsgericht bei der Beurteilung der Frage, ob die Anerkennung des Schiedsspruchs gegen die guten Sitten oder gegen die Öffentliche Ordnung verstößt, weder an die Rechtsauffassung noch an die tatsächlichen Feststellungen des Schiedsgerichts gebunden fühlt, so befindet es sich im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl BGHZ 27, 249, 254; 30, 89, 94/95" 46, .365, 369/370; BGH LM § 1044 2PÖ iTr. 4).

    Eine sachlich unrichtige Entscheidung des Schiedsgerichts ist jedoch kein Grund zur Aufhebung des Schiedsspruchs (BGHZ 27, 249, 254; BGH LM § 1044 ZPO Nr. 4; WM 1969, 72), auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Versagung des rechtlichen Gehörs (BGH WM 1963" 196, 198), V. Ist somit keiner der vom Antragsgegner geltend gemachten Aufhebungsgründe gegeben, so ist der Schiedsspruch in dem vom Landgericht erkannten Umfang mit Recht für vollstreckbar erklärt worden.

  • BGH, 10.10.1951 - II ZR 99/51

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

    Auszug aus BGH, 26.10.1972 - VII ZR 232/71
    a) Nach den von der Rechtsprechung zur Gewährung des rechtlichen Gehörs im Schiedsverfahren aufgestellten Grundsätzen muß den Parteien Gelegenheit gegeben werden, alles ihnen'erforderlich Erscheinende vorzutragen, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern und zu einem eventuellen Beweisergebnis Stellung zu nehmen (BGHZ 3, 215; 31, 43, 45; BGH KTS 1962, 240; WM 1963, 944).
  • RG, 09.03.1934 - VII 262/33

    1. Hat das Revisionsgericht die §§ 1025, 1027 ZPO. in der ihnen durch das Gesetz

    Auszug aus BGH, 26.10.1972 - VII ZR 232/71
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß nach § 1041 Abs. 1 Nr. 2 ZPO einem Schiedsspruch die Anerkennung zu versagen ist, wenn er den Schiedsbeklagten zur Erfüllung eines nach § 138 BGB nichtigen Vertrags verpflichtet (vgl. RGZ 144, 96, 104; Wieczorek D II c 2 und Stein/Jonas/Schlosser (19.) Anm. Ill Z b jeweils zu § 1041 ZPO; Baumbach/Schwab Schiedsgerichtsbarkeit (2.) Kapitel 22 C II).
  • RG, 12.08.1939 - II 67/39

    1. Verstößt die entgeltliche Abgabe und Übernahme einer Rechtsanwaltspraxis

    Auszug aus BGH, 26.10.1972 - VII ZR 232/71
    b) Nach der neueren Rechtsprechung verstößt die entgeltliche Übertragung der Praxis eines Rechtsanwalts nicht grundsätzlich gegen die guten Sitten (BGHZ 43, 46; anders noch RGZ 161, 153" 155).
  • BGH, 24.09.1952 - II ZR 305/51

    Stillschweigende Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel

    Auszug aus BGH, 26.10.1972 - VII ZR 232/71
    Nach der Niederlegung des Schiedsspruchs ist jedoch für die Ablehnung eines Schiedsrichters, wegen Besorgnis der Befangenheit kein Raum mehr (BGHZ 40, 342, 343; 24, 1, 5; 17, 7, 8; 7, 187, 194; BGH NJW 1952, 27; RGZ 145, 171, 172; 148, 1, 3; Stein/Jonas/Schlosser (19.) Anm. I 4 b und III 2 zu § 1032 ZPO; Baumbach/Schwab Schiedsgerichtsbarkeit (2.) Kapitel 11 F I; Heimann-Trosien in Ehrengabe für Heusinger S. 273).
  • BGH, 27.02.1957 - V ZR 134/55

    Ablehnung eines Schiedsrichters

  • RG, 09.04.1935 - VII 359/34

    Hat der Prozeßrichter im Aufhebungsverfahren über die Ablehnung von

  • BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60

    Umfang der Rechtskraft

  • RG, 28.09.1934 - VII 29/34

    Hat der Prozeßrichter im Aufhebungsverfahren über eine vor dem Schiedsgericht

  • BGH, 12.12.1963 - VII ZR 23/62

    Ablehnung eines Schiedsrichters

  • BGH, 23.04.1959 - VII ZR 2/58

    Nachprüfung von Schiedssprüchen

  • BGH, 10.03.1955 - II ZR 193/53

    Anfechtung eines Schiedsvertrages

  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der

    Daß dabei vom Bruttoumsatz ausgegangen werden soll, hat der Bundesgerichtshof für die Bewertung einer Anwaltspraxis bereits mit der Erwägung gebilligt, das Nettoeinkommen könne durch zu viele sich bei der Besteuerung verschieden auswirkende Faktoren beeinflußt werden (Urteil vom 26. Oktober 1972 - VII ZR 232/71 - NJW 1973, 98, 100).
  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer

    Der unstreitige und festgestellte Sachverhalt ergibt auch nichts für eine Sittenwidrigkeit des Vertrags, wie sie insbesondere in Betracht käme, wenn der Erwerber im Hinblick auf von ihm eingegangene unangemessene Verpflichtungen zu überhöhten Honorarforderungen oder gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit verstoßende Behandlung von Patienten veranlaßt sein könnte (vgl. Narr a.a.O. unter Hinweis auf die zum Verkauf einer Anwaltspraxis ergangenen BGH-Urteile BGHZ 43, 46 sowie vom 26. Oktober 1972 - VII ZR 232/71, WM 1973, 308, 310 f unter III. 2 b).
  • BGH, 04.03.1999 - III ZR 72/98

    Befangenheit eines Schiedsrichters

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist jedoch anerkannt, daß die Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr möglich ist, sobald der Schiedsspruch erlassen und beim ordentlichen Gericht niedergelegt ist (st. Rspr., vgl. etwa: BGHZ 17, 7, 8; Urteil vom 26. Oktober 1972 - VII ZR 232/71 = NJW 1973, 98, 99).
  • BGH, 18.01.1990 - III ZR 269/88

    Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs bei Mitwirkung eines juristischen

    Zudem müssen die Parteien Gelegenheit haben, sich zu allen tatsächlichen Erwägungen zu äußern, auf die die Entscheidung des Schiedsgerichts gegründet werden soll (vgl. BGHZ 85, 288, 291; BGH Urteile vom 24. Oktober 1962 - VII ZR 89/61 = KTS 1962, 240, 241; vom 26. Oktober 1972 - VII ZR 232/71 = WarnRspr 1972, 676, 679).
  • BGH, 11.11.1982 - III ZR 77/81

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

    Diese für staatliche Gerichte maßgebenden Grundsätze gelten entsprechend für Schiedsgerichte (BGHZ 31, 43, 46; BGH Urteile vom 24. September 1962 - VII ZR 89/61 - KTS 1962, 240, 241 und vom 26. Oktober 1972 - VII ZR 232/71 = Warn 1972 Nr. 241 unter II a; Habscheid, KTS 1963, 1, 9).
  • OLG Hamm, 02.02.1983 - 6 UF 524/82
    Ein solcher innerer Wert ist nicht nur bei Unternehmensbeteillgungen gegeben (BGH FamRZ 1980, 37 ff.) Auch bei einer freiberuflichen Praxis ist es denkbar, daß der Verkehrswert den reinen Substanz- oder Liquidationswert übersteigt, weil der Wert der Praxis im Verkehr höher eingeschätzt wird als es dem reinen Sachwert der zur Praxis gehörenden Vermögensgegenstände entspricht (vgl. BGH in NJW 1973, 98, 100 für eine Rechtsanwaltspraxis; BGH FamRZ 1977, 38 ff. für die Praxis eines Vermessungsingenieurs und OLG Koblenz, FamRZ 1982, 280, 281 für eine Zahnarztpraxis).

    Zur Berechnung dieses inneren Werts der Sozietätsbeteiligung kann die Klägerin entgegen der Auffassung des Beklagten auch Auskunft über den Anteil des Beklagten in den Jahren 1978 bis zum Stichtag an Umsatz Kosten und Gewinn der Anwaltssozietät verlangen (BGH NJW 1973, 98, 100).

  • BGH, 29.09.1983 - III ZR 213/82

    Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch - Anforderungen an einen Schiedsspruch

    Bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit ist das staatliche Gericht weder an die tatsächlichen Feststellungen noch an die Rechtsauffassung des Schiedsgerichts gebunden, sondern hat selbständig zu prüfen, ob ein solcher Verstoß vorliegt (BGHZ 30, 89, 95; 46, 365, 370 [BGH 25.10.1966 - K ZR 7/65] ; BGH NJW 1972, 2180, 2181 [BGH 31.05.1972 - KZR 43/71] ; NJW 1973, 98, 100).
  • OLG Koblenz, 14.12.1981 - 13 UF 584/81
    Dieser setzt sich zusammen aus dem Substanzwert und dem Geschäftswert (innerer Wert, good will), der sich darin äußert, daß der Erwerber einer solchen Praxis bereit ist, einen höheren Preis hierfür zu zahlen, als es dem reinen Sachwert der Praxiseinrichtung entspricht (vgl. BGH FamRZ 1977, 38, 39 hinsichtlich eines Vermessungsbüros; ferner RzW 1957, 83, und NJW 1973, 98, 100 betreffend eine Anwaltspraxis; Soergel/Siebert/Lange, BGB 11. Aufl. § 1374 Rdn. 7 gegen Ende).

    Jedenfalls wird dem Übernehmer auch nach Auffassung des Senats die Chance geboten, die Patienten seines Vorgängers für sich zu gewinnen und sich bei einem weiteren Ausbau der Praxis auf den vorhandenen Patientenstamm zu stützen (ähnlich BGH NJW 1973, 98, 100 hinsichtlich einer Rechtsanwaltspraxis).

  • BFH, 21.12.1988 - V R 24/87

    Steuerfreie Lieferung eines Praxiswerts

    Was als Praxiswert veräußert werde, könne nur als die rechtliche und wirtschaftliche Möglichkeit gewertet werden, eine eigene Praxis zu schaffen (Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O.; Korn, Deutsche Steuer-Zeitung - DStZ - 1982, 510; Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 26. Oktober 1972 VII ZR 232/71, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1973, 307).
  • BGH, 28.11.1985 - III ZR 158/84

    Verpflichtung zur Rentenzahlung durch Auflösung der Sozietät - Zulässigkeit des

    Der vom Berufungsgericht festgestellte Sachverhalt erfordert keine weitere Entwicklung der Rechtsprechung zu der inzwischen allgemein anerkannten grundsätzlichen Zulässigkeit des Verkaufs einer Rechtsanwaltspraxis (BGHZ 43, 46 und BGH Urteil vom 26. Oktober 1972 - VII ZR 232/71 = WM 1973, 308, 310).

    Wegen der Schwierigkeiten, den Wert einer Anwaltspraxis zu ermitteln, sind sich Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1972 aaO) und Schrifttum (siehe oben) darüber einig, daß feste Sätze nicht möglich sind, vielmehr stets auf die besonderen Umstände des einzelnen Falles abgestellt werden muß.

  • BGH, 12.07.1990 - III ZR 218/89

    Befangenheit eines ausländischen Schiedsrichters im Verfahren über die

  • OLG Naumburg, 04.03.2011 - 10 Sch 4/10

    Anerkennung und Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Schiedsspruchs:

  • BGH, 05.05.1986 - III ZR 235/84

    Besetzung des Schiedsgerichts; Geschäftsunfähigkeit eines Schiedsrichters

  • OLG Celle, 24.11.1976 - 3 U 4/76

    Gerechtfertigte Anfechtung eines Testaments; Wert einer Anwaltskanzlei; Frist bei

  • OLG Frankfurt, 18.11.1986 - 4 UF 296/85

    Anwaltpraxen; Freiberufliche Praxis; Feststellung des inneren Wertes;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 12.07.1972 - VIII ZR 259/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1862
BGH, 12.07.1972 - VIII ZR 259/69 (https://dejure.org/1972,1862)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1972 - VIII ZR 259/69 (https://dejure.org/1972,1862)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1972 - VIII ZR 259/69 (https://dejure.org/1972,1862)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,1862) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Streitwertes - Anforderungen an die Streitwertbemessung - Einbeziehung einer Hilfswiderklage bei der Festlegung des Streitwertes

  • rechtsportal.de

    Festsetzung des Streitwertes; Anforderungen an die Streitwertbemessung; Einbeziehung einer Hilfswiderklage bei der Festlegung des Streitwertes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 98
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.05.1956 - IV ZR 30/56

    Eventuelle Widerklage

    Auszug aus BGH, 12.07.1972 - VIII ZR 259/69
    Ebenso wie bei dem Hilfsantrag des Klägers wird der mit der Hilfswiderklage verfolgte Anspruch zwar sofort rechtshängig, doch entfällt die Rechtshängigkeit rückwirkend, wenn der Eventualfall, für den die Widerklage erhoben ist, nicht eintritt (BGHZ 21, 13, 16 [BGH 30.05.1956 - IV ZR 30/56] m.w. Nachw.).
  • BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 47/63

    Zulässigkeit einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus BGH, 12.07.1972 - VIII ZR 259/69
    Wenn in der Berufungsinstanz oder in der Revisionsinstanz eine Entscheidung über die Hilfswiderklage der Beklagten ergangen wäre, hätten allerdings die Gegenstände von Klage und Widerklage gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 GKG zusammengerechnet werden müssen (BGHZ 43, 31).
  • BGH, 22.09.1971 - VIII ZR 259/69

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 12.07.1972 - VIII ZR 259/69
    Auf die Revision der Beklagten hat der Senat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (BGHZ 57, 72).
  • AG Brandenburg, 28.08.2020 - 31 C 231/19

    Freiwillig und nur zum Besten des Mieters: § 551 BGB soll nicht greifen!

    Bezüglich der nur hilfsweise für den Fall des Obsiegens der Beklagten zu 2.) erhobenen Widerklage hinsichtlich der Herausgabe der schriftlichen "Bürgschaftserklärung" vom 08.11.2018 ist dies jedoch hier bei der Bestimmung des Streitwerts des Rechtsstreits nicht mit zu berücksichtigen gewesen, da die Klage (derzeitig noch) nicht abgewiesen wurde und somit vorliegend auch noch nicht rechtskräftig über die von der Beklagten zu 2.) hilfsweise erhobene Widerklage durch das hiesige Gericht zu entscheiden war (§ 45 GKG; BGH , Beschluss vom 14.07.1999, Az.: VIII ZR 70/99, u.a. in: NJW-RR 1999, Seite 1736; BGH , Beschluss vom 12.07.1972, Az.: VIII ZR 259/69, u.a. in: NJW 1973, Seite 98; OLG Köln , Beschluss vom 20.10.1989, Az.: 2 W 181/89, u.a. in: JurBüro 1990, Seiten 246 f.; LG Freiburg/Breisgau , Beschluss vom 23.04.1982, Az.: 9 T 53/82, u.a. in: Rpfleger 1982, Seite 357 ).
  • OLG Stuttgart, 23.04.2012 - 13 W 19/12

    Gebührenstreitwert: Streitwertaddition bei Hilfswiderklage

    b) Es findet sich in Rechtsprechung und Literatur - worauf das Landgericht abgestellt hat - allerdings verbreitet die Formulierung, eine Hilfswiderklage führe zu einer Streitwerterhöhung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 GKG nur unter der Voraussetzung, dass das Gericht, bei dem sie anhängig war, über sie entschieden habe (vgl. etwa BGH, NJW 1973, 98; OLG Köln, JurBüro 1975, 506; OLG Köln, JurBüro 1990, 246; OLG Braunschweig, JurBüro 1990, 912; OLG Bamberg, JurBüro 1994, 112; LG Freiburg, Rpfleger 1982, 357; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 "Eventualwiderklage"; Schneider, MDR 1988, 462, 463 f.; vgl. auch BGH, NJW-RR 1999, 1736).

    So verlangt etwa BGH, NJW 1973, 98 für die Streitwertaddition im Leitsatz der Entscheidung lediglich den Eintritt der Bedingung, wenn sich auch in den Entscheidungsgründen Formulierungen und Argumente finden, die darauf abstellen, ob über die Hilfswiderklage entschieden worden ist.

  • BGH, 11.04.2019 - I ZR 205/18

    Bestimmung des Streitwerts im Rechtsmittelverfahren

    Zwar sind die Gegenstände von Klage und Widerklage im Falle einer Sachentscheidung nur zusammenzurechnen, wenn der Eventualfall eintritt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 1972 - VIII ZR 259/69, NJW 1973, 98 [juris Rn. 5]; Beschluss vom 5. Oktober 1978 - GSZ 1/78, BGHZ 72, 339, 341 [juris Rn. 8]).
  • AG Frankenthal, 18.02.2016 - 3d C 139/15

    Nachträgliche sachliche Unzuständigkeit des Amtsgerichts: Verweisung an das

    Dafür spricht zum einen, dass der Wortlaut des § 506 Abs. 1 ZPO insoweit nicht zwischen einer unbedingt und einer lediglich hilfsweise erhobenen Widerklage unterscheidet, die Hilfswiderklage aber nach allgemeiner Auffassung sofort mit Zustellung des entsprechenden Schriftsatzes - auflösend bedingt durch den Nichteintritt des Falles, für den sie gestellt wurde - rechtshängig wird (BGH, NJW 1973, 98).
  • BGH, 14.12.1988 - VIII ZR 31/88

    Rechtsschutzbedürfnis für die Geltendmachung eines vertraglichen

    Da nach den vorangegangenen Ausführungen die endgültige Entscheidung des Rechtsstreits von dieser Auslegung abhängt, ist die Bedingung für die Erhebung der Widerklage nicht eingetreten und deren Rechtshängigkeit rückwirkend wieder entfallen (vgl. BGHZ 21, 13, 16 und Senatsbeschluß vom 12. Juli 1972 - VIII ZR 259/69 = WM 1972, 1253 = LM ZPO § 5 Nr. 11).
  • BGH, 27.09.1973 - VII ZR 10/72

    Erhöhung des Streitwertes bei Nichteintritt des Eventualfalls einer hilfsweise

    Tritt der Eventualfall, für den eine Widerklage hilfsweise erhoben worden ist - hier: Unstatthaftigkeit der erklärten Aufrechnung -, nicht ein, so ergibt sich aus dem eventualen Widerklageantrag auch dann keine Erhöhung des Streitwerts, wenn das Gericht irrigerweise, über den Antrag hinausgehend, über die Widerklage befunden hat (im Anschluß an BGHZ 43, 31 und BGH Beschluß vom 12. Juli 1972 - VIII ZR 259/69 - = LM Nr. 11 zu § 5 ZPO).

    Die Hilfswiderklage erhöht bei Nichteintritt der Bedingung den Streitwert nicht (vgl. BGH Beschluß vom 12. Juli 1972 - VIII ZR 259/69 - = LM Nr. 11 zu § 5 ZPO; ferner: KG NJW 1966, 1759; LG Bielefeld NJW 1968, 1938; OLG Frankfurt JurBüro 1971, 459).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2017 - L 1 KR 922/16

    Streitwertfestsetzung; Beschwerde; Hilfswiderklage; Keine Zusammenrechnung der

    Der BGH hat vielmehr ausdrücklich entschieden, dass sich eine Hilfswiderklage nicht auf den Gebührenstreitwert auswirken kann, wenn ihre Rechtshängigkeit, wie hier durch Rücknahme gemäß § 102 Abs. 1 SGG, rückwirkend entfallen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 12.07.1972 - VIII ZR 259/69 -, juris Rn. 5).
  • BGH, 05.10.1978 - GSZ 1/78

    Kostenstreitwert bei unselbständiger Anschlußrevision

    Durch die Regelung des § 19 Abs. 4 GKG wollte der Gesetzgeber "der Hilfsnatur des Antrags am besten gerecht (werden)" (BT-Drucks. 7/2016 zu Art. 1 Nr. 16, S. 72), d.h. im Grunde nur dem prozessualen Umstand Rechnung tragen, daß ein Hilfsanspruch zwar sofort rechtshängig wird - was dafür sprechen könnte, ihn sofort kostenstreitwertmäßig mit zu berücksichtigen -, die Rechtshängigkeit jedoch rückwirkend wieder entfällt, wenn der Eventualfall, für den er geltend gemacht wird, nicht eintritt (vgl. - zur Hilfswiderklage - BGH Beschluß vom 12. Juli 1972 - VIII ZR 259/69 = NJW 1973, 98).
  • BGH, 09.11.1976 - III ZR 168/75

    Kosten und Streitwert der Anschlußrevision

    Ebenso ist es im Fall einer Hilfswiderklage, deren Streitwert dem der Klage nur dann hinzuzurechnen ist, wenn der Eventualfall eintritt, für den die Widerklage erhoben worden ist (BGH NJW 1973, 98).
  • BGH, 19.04.1978 - VIII ZR 10/77

    Festsetzung des Streitwertes für den Revisionsrechtszug unter Berücksichtigung

    Durch die Regelung des § 19 Abs. 4 GKG wollte der Gesetzgeber "der Hilfsnatur des Antrags am besten gerecht (werden)" (BT-Drucks. 7/2016 zu D Art. 1 Nr. 16 S. 72), d.h. im Grunde nur dem prozessualen Umstand Rechnung tragen, daß ein Hilfsanspruch zwar sofort rechtshängig wird - was dafür sprechen könnte, ihn sofort kostenstreitwertmäßig mit zu berücksichtigen -, die Rechtshängigkeit jedoch rückwirkend wieder entfällt, wenn der Eventualfall, für den er geltend gemacht wird, nicht eintritt, (vgl. - zur Hilfswiderklage - Senatsbeschluß vom 12. Juli 1972 - VIII ZR 259/69 = NJW 1973, 98; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 12. Aufl. § 100 III 3).
  • OLG Naumburg, 17.07.2019 - 12 U 3/18

    Berechnung eines Bereicherungsanspruchs nach polnischem Recht

  • AG Düsseldorf, 24.08.2018 - 43 C 370/17
  • BGH, 27.03.1991 - XII ZR 178/90

    Absehen von der Darstellung eines Tatbestandes - Fehlen des Tatbestandes im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht