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   OLG Stuttgart, 28.11.1972 - 1 Ws 339/72   

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OLG Stuttgart, 28.11.1972 - 1 Ws 339/72 (https://dejure.org/1972,2968)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.11.1972 - 1 Ws 339/72 (https://dejure.org/1972,2968)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. November 1972 - 1 Ws 339/72 (https://dejure.org/1972,2968)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 816
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Meinungsverschiedenheiten zwischen verschiedenen oberen Gerichten (Oberlandesgericht Frankfurt, NJW 1972, S. 836; Oberlandesgericht Stuttgart, NJW 1973, S. 816 einerseits, Bayerisches Oberstes Landesgericht, a.a.O., andererseits) haben zur Vorlage an den Bundesgerichtshof geführt (BGHSt 26, 312); auch nach diesem Beschluß des Bundesgerichtshofs können bei dessen Interpretation und der Auslegung des § 170b StGB noch Unstimmigkeiten auftreten, wie der Vorlagebeschluß zeigt (vgl.auch Forster, NJW 1976, S. 1645).
  • BGH, 30.03.1976 - 1 StR 20/75

    Innerer Zusammenhang zwischen Unterhaltsverweigerung und Unterstützung aus

    Aufgrund dieser Feststellungen hat das Amtsgericht, ohne auf die übrigen Voraussetzungen des § 170 b StGB einzugehen, die Angeklagte von dem Vorwurf einer Verletzung der Unterhaltspflicht unter Berufung auf eine Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (NJW 1973, 816 Nr. 18) aus Rechtsgründen freigesprochen, weil mit der Heimunterbringung die primäre Unterhaltspflicht auf den Träger der Jugendhilfe übergegangen sei; dieser müsse den Kindern den notwendigen Lebensunterhalt gewähren unabhängig davon, ob die Eltern zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden könnten.
  • OLG Stuttgart, 11.10.1977 - 15 AR 6/77

    Unveränderte gesetzliche Unterhaltspflicht des Vaters bei Übergang des

    Durch einen Forderungsübergang ändert sich die Natur des Anspruchs nach allgemeinen Grundsätzen nicht (ebenso Gottschiek-Giese, Kommentar zum BSHG, 6. Aufl. 1976, Randnote 14 zu § 90; OLG Frankfurt, NJW 1972, 836 zu § 170 b StGB ; offengelassen von OLG Stuttgart, NJW 1973, 816 [OLG Stuttgart 28.11.1972 - 1 Ws 339/72] ebenfalls im Rahmen des § 170 b StGB ).
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