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   KG, 02.01.1974 - 3 Ws 207/73   

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KG, 02.01.1974 - 3 Ws 207/73 (https://dejure.org/1974,1363)
KG, Entscheidung vom 02.01.1974 - 3 Ws 207/73 (https://dejure.org/1974,1363)
KG, Entscheidung vom 02. Januar 1974 - 3 Ws 207/73 (https://dejure.org/1974,1363)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 657
  • JR 1974, 252
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvR 753/68

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus KG, 02.01.1974 - 3 Ws 207/73
    Da nach StPO § 45 Abs. 1 die Versäumungsgründe nicht nur anzugeben, sondern auch glaubhaft zu machen sind, reicht die schlichte eigene Erklärung des Antragstellers nicht aus, er habe die Frist versäumt, weil er von der Zustellung wegen Urlaubsabwesenheit nicht rechtzeitig Kenntnis erhalten habe (Entgegen BVerfG 1969-07-09 2 BvR 753/68 = BVerfGE 26, 315).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Ein Wiedereinsetzungsgrund sei nicht glaubhaft gemacht worden; insoweit schließe sich die Strafkammer der "überzeugenden Rechtsprechung des Kammergerichts (NJW 1974, 657)" an.

    Soweit das Landgericht unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Kammergerichts vom 2. Januar 1974 (NJW 1974 S 657f) gemeint hat, von den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Grundsätzen zur Wiedereinsetzung in Fällen des ersten Zugangs zum Gericht abweichen zu können, verkennt es in verfassungswidriger Weise die Tragweite und Bindungswirkung dieser Rechtsprechung.

  • KG, 23.04.2007 - 2 Ws 125/07

    Wiedereinsetzung: Versäumung der Rechtsmittelfrist durch Strafgefangenen und

    Nachw.) oder dem Antragsteller die geeigneten Mittel zur Glaubhaftmachung unverschuldet nicht zugänglich sind (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1990, 149, 150; KG NJW 1974, 657 = JR 1974, 252; Meyer-Goßner, § 45 StPO Rdn. 9).

    Dieser Vortrag und seine Glaubhaftmachung wären aber erforderlich dafür, auf weitere Glaubhaftmachung zu verzichten und die eigenen Angaben des Antragstellers für ausreichend zu erachten (vgl. BGHSt 21, 334, 347; KG NJW 1974, 657, 658; Meyer-Goßner, § 26 StPO Rdn. 11).

  • OLG Rostock, 08.06.2009 - I Ws 118/09

    Strafverfahren: Beginn der Frist zur Anbringung eines Wiedereinsetzungsantrages;

    Die eigene Erklärung des Antragstellers ist keine Glaubhaftmachung i.S.v. § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO (BGH NStZ 85, 493), auch nicht, wenn der behauptete Wiedereinsetzungsgrund - was hier, wie noch auszuführen sein wird, nicht der Fall ist - besonders naheliegt oder der Lebenserfahrung entspricht (BVerfG StV 93, 451; KG NJW 74, 657).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89
    Indessen ist die schlichte Erklärung des Antragstellers nicht völlig belanglos (vgl. BGHSt 25, 89 [92]) und kann insbesondere dann als ausreichend angesehen werden, wenn sie nicht von vornherein unglaubhaft erscheint (so OLG Hamm in MDR 1965, 843 [844]) oder der Beschuldigte außerstande ist, zureichende Beweismittel beizubringen (vgl. 1. Strafsenat, Beschlüsse in StV 1985, 223, 224 und OLGSt Nr. 6 zu § 45 StPO m.w.N.; KG in NJW 1974, 657 [658] m.w.N.; OLG Koblenz in VRS 64, 29 [30]; KK-Maul a.a.O., § 45 StPO Rdn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.1995 - 1 Ws 1009/94

    Übermittlung einer Rechtsmittelschrift; Glaubhaftmachung einer Zeitspanne;

    Die eigene Erklärung des Antragstellers ist - selbst in der Form einer eidesstattlichen Versicherung - kein zulässiges Mittel zur Glaubhaftmachung (vgl. Senat, JMBl. NW 1985, 286, 287; StV 1985, 223, 224; OLG Düsseldorf, 3. Senat NStZ 1990, 149 ; Kammergericht JR 1974, 252, 253; Kleinknecht/MeyerGoßner, a.a.O., Rdnr. 9 zu § 45 m.w.N.).
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