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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.10.1973 - 2 Ws 212/73   

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https://dejure.org/1973,1004
OLG Karlsruhe, 16.10.1973 - 2 Ws 212/73 (https://dejure.org/1973,1004)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.10.1973 - 2 Ws 212/73 (https://dejure.org/1973,1004)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Oktober 1973 - 2 Ws 212/73 (https://dejure.org/1973,1004)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflichtverteidiger; Bestellung; Zuständigkeit; Kammer; Vorsitzender; Rücknahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 141; StPO § 143

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 110
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 13.01.2009 - 2 Ws 388/08

    Briefe; Beschlagnahme; Rechtsmittel; nachträglicher Rechtsschutz

    Dennoch führt dieser Verstoß gegen die funktionelle Zuständigkeit nicht zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und Zurückverweisung an die Strafkammervorsitzende, sondern der Senat entscheidet entsprechend § 309 Abs. 2 StPO in der Sache selbst (so auch: OLG Hamm, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - 4 Ws 675/03 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Oktober 1973 - 2 Ws 212/73).

    Deshalb kann dem Umstand, dass das Kollegialgericht entschieden hat, nicht ein derartiges Gewicht zukommen, dass dieser zu einer Aufhebung der Entscheidung zwingt (so auch: BayObLG, Beschluss vom 23. September 2004 - 6 StObWs 003/04 (11), 6 St ObWs 3/04 (11); 6 ObWs 3/04 - zitiert nach juris Rn. 7; OLG Karlsruhe, NJW 1974, 110; OLG Düsseldorf; MDR 1985, 603 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 2 Ws 18/10
    16. Oktober 1973 - 2 Ws 212/73).
  • OLG Köln, 11.08.2011 - 2 Ws 411/11

    Wirksamkeit einer durch die geschäftsplanmäßig nicht zuständige Strafkammer

    Der Verstoß gegen die geschäftsplanmäßige und damit funktionelle Zuständigkeit des Gerichts unterer Instanz erfordert deshalb auch nicht die Zurückverweisung der Sache an das Landgericht, so dass der Senat nach § 309 Abs. 2 StPO in der Sache selbst entscheiden kann (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW 1974, 110; Meyer-Goßner, StPO, 55. Auflage § 309 Rdn. 6; Plöd in KMR StPO, § 309 Rdn. 8; Matt in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage § 309 Rdn. 13; a.A. OLG München MDR 1974, 332).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2000 - 2 Ws 89/00

    Besetzung der Strafvollstreckungskammer mit drei Richtern

    Die überwiegende Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Düsseldorf, 5. Strafsenat, NJW 1982, 1471, 1472; OLG Bremen Rpfleger 1968.397; OLG Frankfurt StV 1988, 536; OLG Hamm NJW 1969, 1865, 1866; OLG Karlsruhe NJW 1974, 110; OLG Koblenz NJW 1981, 1570; MDR 1978, 693; OLG Köln JMBl NW 1967, 103; OLG München StV 1995, 140, 141; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO, § 126 StPO Rdnr. 10; LR-Hilger, 25. Aufl., § 126 StPO Rdnr. 19; a.A. Senatsbeschluß vom 14.2.1997 = StV 1998, 41; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, MDR 1985, 603; JMBI NW 1968, 227, 228; OLG Hamburg NJW 1965, 2362, 2363; KK-Boujong, 4. Aufl., § 126 StPO Rdnr. 13) vertreten hier die Auffassung, daß eine Entscheidung durch den gesamten Spruchkörper anstelle des zuständigen Vorsitzenden schon im Hinblick auf problematische Abstimmungsergebnisse nicht hingenommen werden könne.
  • OLG Stuttgart, 26.03.1996 - 2 Ws 60/96

    Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger

    Unabhängig davon, ob eine solche Überprüfung wegen der alleinigen Zuständigkeit des Vorsitzenden überhaupt zulässig ist (verneinend etwa OLG Karlsruhe, NJW 1974, 110 ), wäre eine Überprüfung der Entscheidung des Vorsitzenden nach § 141 Abs. 4 StPO durch das Gericht bei der Urteilsfällung sinnlos, da die Berichtigung einer möglicherweise fehlerhaften Entscheidung zu diesem Zeitpunkt nichts mehr bewirken kann.
  • KG, 20.09.2013 - 4 Ws 122/13

    Notwendigkeit der Verteidigung; Vertrauensschutz; zweiter Pflichtverteidiger

    Die Gegenmeinung weist darauf hin, dass bei einem Gerichtsbeschluss die Möglichkeit besteht, dass der Vorsitzende überstimmt und damit ein anderes Ergebnis erzielt wurde, als wenn er (ordnungsgemäß) allein entschieden hätte (vgl. OLG Düsseldorf JMBl. 1998, 22, 23; OLG Hamm OLGSt § 141 StPO, 11; OLG Karlsruhe NJW 1974, 110).
  • BayObLG, 23.09.2004 - 6St ObWs 3/04

    Auswahlermessen des Vorsitzenden bei Beiordnung des auswärtigen Wahlverteidigers

    Auch insofern wird die Beschwerde generell für zulässig gehalten (OLG Karlsruhe NJW 1974, 110; Meyer-Goßner § 141 Rn. 6).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.08.1973 - 2 ARs 23/73   

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OLG Karlsruhe, 28.08.1973 - 2 ARs 23/73 (https://dejure.org/1973,2561)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.08.1973 - 2 ARs 23/73 (https://dejure.org/1973,2561)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. August 1973 - 2 ARs 23/73 (https://dejure.org/1973,2561)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bewilligung der Pauschalvergütung eines Rechtsanwaltes wegen überdurchschnittlichen Umfangs und besonderer Schwierigkeit einer Sache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 110
  • MDR 1974, 160
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Düsseldorf, 25.05.2009 - 61 Qs 51/09

    Straf- und Bußgeldverfahren - Einstellung wegen Verfolgungshindernisses: Diese

    Voraussetzung der Freistellung der Staatskasse von den notwendigen Auslagen des Betroffenen ist, dass er ohne das Vorliegen des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit verurteilt worden wäre (OLG Hamburg NJW 1969, 945; 1971, 2183; OLG Hamburg MDR 1972, 344; 1974, 160; BayObLG …
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