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   OLG Celle, 10.12.1973 - 2 Ss 300/73   

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https://dejure.org/1973,3352
OLG Celle, 10.12.1973 - 2 Ss 300/73 (https://dejure.org/1973,3352)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.12.1973 - 2 Ss 300/73 (https://dejure.org/1973,3352)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Dezember 1973 - 2 Ss 300/73 (https://dejure.org/1973,3352)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1258
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 27.03.2008 - 1 Ss 19/08

    Einspruch, Verwerfung, Urlaub, Entschuldigung

    Die Verfahrensrüge, mit der beanstandet wird, dass hinsichtlich des Verteidigers die Ladungsfrist des § 217 Abs. 1 StPO nicht eingehalten worden sei, kann der Revision unbeschadet der Zulässigkeit der Rüge ebenfalls nicht zum Erfolg verhelfen, da der Verteidiger sichere Kenntnis von dem Hauptverhandlungstermin hatte und somit das Urteil nicht auf diesem Fehler beruhen kann (OLG Celle, NJW 1974, 1258ff.).
  • KG, 21.10.2002 - 3 Ws (B) 227/93

    Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens;

    Es reicht aus, wenn er vor dem Termin dem Richter schriftlich vorgelegt wird (vgl. BGHSt aaO.; OLG Celle, NJW 1974, 1258).
  • OLG Köln, 27.06.1986 - Ss 240/86

    Einspruchsverwerfung; Aussetzungsantrag; Nichteinhaltung der Ladungsfrist

    Bei einer Nichteinhaltung der Ladungsfrist gegenüber dem Verteidiger hat dieser selbst zu entscheiden, ob er Aussetzung beantragen will; ggf. kann er den Aussetzungsantrag auch schon vor der Hauptverhandlung schriftlich stellen (vgl. OLG Celle NJW 1974, 1258; Kleinknecht/Meyer, StPO , 37. Aufl., § 218 Rdn. 5).
  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 661/84

    Antrag auf Aussetzung der Verhandlung aufgrund fehlender Ladung des Rechtsanwalts

    Die Ladung des Verteidigers war auch nicht deshalb entbehrlich, weil er am 5. Juni 1984 die Akten zum Zwecke der Einsichtnahme erhalten hatte (Bl. 229 d.A.) und deshalb die Möglichkeit besaß, vom Termin Kenntnis zu nehmen (Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 218 Rdn. 14; RG JW 1931, 1601; BayObLGSt 1958, 6 = GA 1958, 372; OLG Celle NJW 1974, 1258 f [OLG Celle 10.12.1973 - 2 Ss 300/73]; OLG Schleswig SchlHA 1978, 187).
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