Rechtsprechung
BGH, 26.03.1974 - 4 StR 399/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen Nötigung sowie wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Nötigung mit Gewalt zu einer Unterlassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff - mit konkreter Gefährdung
Papierfundstellen
- BGHSt 25, 306
- NJW 1974, 1340
- MDR 1974, 679
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.05.1969 - 4 StR 18/69
Zur Frage des Begriffs eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" in die …
Auszug aus BGH, 26.03.1974 - 4 StR 399/73
Die Einschränkung durch die Rechtsprechung, daß der Führer eines im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeugs grundsätzlich nur dann gegen § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB verstoße, wenn sein Verhalten eine bewußte Zweckentfremdung des Fahrzeugs zum Inhalt habe, die ein verkehrsfeindliches Verhalten bedeute (vgl. insbesondere BGHSt 23, 4), ist für Fälle dieser Art ohne Bedeutung.Nach einer verbreiteten Meinung, zu der hier nicht Stellung genommen zu werden braucht, ist damit eine Verurteilung wegen einer Vorsatztat erfolgt (…vgl. Lackner-Maassen, StGB, 8. Aufl. Anm. 5 zu § 315 b i.V.m. Anm. 6 b zu § 315 c m.w. Nachw.; vgl. auch BGHSt 23, 4, 8).
- BGH, 19.06.1963 - 4 StR 132/63
Ausbremsen - § 240 StGB, 'verwerflich'
Auszug aus BGH, 26.03.1974 - 4 StR 399/73
Der Angeklagte mag zwar dadurch, daß er den Fahrer des niederländischen Pkw der Marke Alfa Romeo sowie etwas später den Mitangeklagten H. auf eine längere Strecke am Überholen hinderte, andere mit Gewalt zu einer Unterlassung genötigt haben (BGHSt 18, 389; 19, 263, 265).Ob das Verhalten des Angeklagten verwerflich i.S. des § 240 Abs. 2 StVO war, läßt sich im übrigen überhaupt nur dann zutreffend entscheiden, wenn die Gründe für seine Fahrweise genau festgestellt sind (BGHSt 18, 389, 392).
- BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
Auszug aus BGH, 26.03.1974 - 4 StR 399/73
Die Tat im Sinne von § 264 StPO, die Gegenstand der Urteilsfindung ist, umfaßt alle mit ihr zusammenhängenden und auf sie bezüglichen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die nach der Auffassung des Lebens eine natürliche Einheit bilden (vgl. RGSt 72, 339, 340; BGHSt 13, 21, 25).
- BGH, 04.03.1964 - 4 StR 529/63
Überholspur
Auszug aus BGH, 26.03.1974 - 4 StR 399/73
Der Angeklagte mag zwar dadurch, daß er den Fahrer des niederländischen Pkw der Marke Alfa Romeo sowie etwas später den Mitangeklagten H. auf eine längere Strecke am Überholen hinderte, andere mit Gewalt zu einer Unterlassung genötigt haben (BGHSt 18, 389; 19, 263, 265). - BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71
Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die …
Auszug aus BGH, 26.03.1974 - 4 StR 399/73
Daß das Gericht nicht von Anfang an alle rechtlichen Folgerungen aus diesem Grundsatz gezogen hatte, änderte nichts an seiner Verpflichtung, die Tat so, wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellte, unter allen rechtlichen Gesichtspunkten zu würdigen, also den Unrechtsgehalt des gesamten Tatgeschehens voll auszuschöpfen (BGHSt 25, 72, 75). - RG, 22.09.1938 - 2 D 467/38
1. Zum Begriffe der "Tat" i. S. des § 264 Abs. 1 StPO. 2. Ist eine wahlweise …
Auszug aus BGH, 26.03.1974 - 4 StR 399/73
Die Tat im Sinne von § 264 StPO, die Gegenstand der Urteilsfindung ist, umfaßt alle mit ihr zusammenhängenden und auf sie bezüglichen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die nach der Auffassung des Lebens eine natürliche Einheit bilden (vgl. RGSt 72, 339, 340; BGHSt 13, 21, 25).
- BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12
Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem …
Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 26. März 1974 (4 StR 399/73, unter 4.a), insoweit in BGHSt 25, 306; NJW 1974, 1340; MDR 1974, 679; VerkMitt 1974, Nr. 97 und JZ 1974, 621 nicht abgedruckt) implizit bejaht, indem er für einen vergleichbaren Fall die Möglichkeit einer Putativnotwehr und dementsprechend eine Bestrafung wegen fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 5 StGB) in Betracht zog. - BGH, 20.03.2001 - 4 StR 33/01
Ähnlicher gefährlicher Eingriff; Hindernisbereiten; Erheblichkeit des Eingriffs; …
- BGH, 13.12.1990 - 4 StR 512/90
Tatentschluß nach Beendigung der Fahrt
Bei diesem Sachverhalt hat das Landgericht zwar rechtsfehlerfrei angenommen, daß die Angeklagten - gemeinschaftlich - einen vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB) und eine schwere räuberische Erpressung (§§ 253, 255, 250 StGB) begangen haben, indem sie zunächst die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigten, daß sie ihr Opfer durch die bedrängende Fahrweise und den Schuß aus dem Gasrevolver, den Moser erkennbar für eine scharfe Schußwaffe hielt, gefährdeten (vgl. BGHSt 25, 306, 308) [BGH 26.03.1974 - 4 StR 399/73] und ihm nach Beendigung der Fahrt die Herausgabe von Geld abnötigten.
- BGH, 14.09.1989 - 4 StR 461/89
Fehlender Vermögensschaden bei realisierbarer Forderung - Zur Handlung in Absicht …
Die Verurteilung nach § 315 b StGB ist zu Recht erfolgt (vgl. BGHSt 25, 306, 308); der neu entscheidende Tatrichter wird aber den Verstoß gegen das Waffengesetz genauer zu prüfen (und im Schuldspruch genauer zu bezeichnen, vgl. Meyer-Goßner NStZ 1988, 529, 530) haben: Falls der Angeklagte die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausgeübt und die Waffe geführt hat, hätte er sich eines Vergehens nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 a a) in Tateinheit mit einem Vergehen nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 a b) WaffG schuldig gemacht (vgl. BGH NStZ 1984, 171, 172; 1985, 221; Potrykus/Steindorf, Waffenrecht, 5 Aufl. Anm. 10 a zu § 53 WaffG a.E.). - OLG Hamm, 24.05.2000 - 3 Ss 151/00
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Schusswaffengebrauch, Gaspistole
Auch die Bedrohung eines Verkehrsteilnehmers mit einer Schusswaffe, die von diesem nur optisch wahrgenommen werden kann und soll, kann ausreichen, um einen ebenso gefährlichen Eingriff im Sinne von § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB zu bejahen (BGHSt 25 Seite 306, 307f). - OLG Stuttgart, 18.08.1978 - 1 Ss (9) 596/78
Verurteilung wegen Betruges und Untreue; Fehlen eines wirksamen …
Ohne einen Eröffnungsbeschluß als Prozeßvoraussetzung und notwendige Grundlage für das Hauptverfahren (BGHSt 5, 226 [BGH 15.12.1953 - 5 StR 294/53] ; 10, 137 [BGH 22.02.1957 - 1 StR 564/56] ; 10, 278 [BGH 22.05.1957 - 3 StR 11/57] ; 25, 309) [BGH 26.03.1974 - 4 StR 399/73] darf in die Hauptverhandlung nicht eingetreten werden; der gleichwohl in der Hauptverhandlung gefaßte Eröffnungsbeschluß ist unzulässig.
Rechtsprechung
BayObLG, 27.02.1974 - RReg. 4 St 13/74 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1974, 1340
- BayObLGSt 1974, 29