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   OLG Celle, 09.04.1974 - 11 U 156/73   

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https://dejure.org/1974,1795
OLG Celle, 09.04.1974 - 11 U 156/73 (https://dejure.org/1974,1795)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.04.1974 - 11 U 156/73 (https://dejure.org/1974,1795)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. April 1974 - 11 U 156/73 (https://dejure.org/1974,1795)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Zugang einer Einschreibesendung, Benachrichtigungszettel, Berufung auf Verspätung, verspäteter Zugang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1386
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 09.12.1999 - III R 37/97

    Bekanntgabefiktion bei Prozessbevollmächtigten

    In gleicher Weise hat die Rechtsprechung auch bezüglich anderer im Geschäftsleben tätiger Empfänger entschieden (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts --OLG-- Celle vom 9. April 1974 11 U 156/73, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1974, 1386, 1387, hinsichtlich solcher Personen, die regelmäßig mit dem Eingang fristgebundener Erklärungen rechnen müssen).
  • BAG, 30.01.1976 - 2 AZR 518/74

    Krankheit - Anzeigepflicht - Pflicht zur unverzüglichen Anzeige der

    Die Beklagte hätte deswegen unverzüglich die Einschreibsendung abholen lassen müssen, für die ein Benachrichtigungszettel hinterlassen worden war (vgl. OLG Celle, NJW 1974, 1386-1387).
  • BFH, 12.08.1998 - IV B 145/97

    Zugangsvermutung; Postfach

    Wer sein Postfach täglich nur einmal am frühen Morgen leert, kann sich für die am selben Tag eingelegten Sendungen nicht auf einen verspäteten Zugang berufen (Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 9. April 1974 11 U 156/73, NJW 1974, 1386; Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 11. Januar 1968 V OE 123/67, NJW 1968, 1979; ebenso Soergel/Hefermehl, Bürgerliches Gesetzbuch, § 130 Rdnr. 12; Förschler, Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 130 Rdnr. 13).
  • BFH, 14.08.1975 - IV R 150/71

    Voller Beweis - Zugestellter Bescheid - Zustellung durch einfachen Brief - Zugang

    -- Im Falle des Einlegens einer Postsendung in ein Postfach des Empfängers geht die Sendung dem Inhaber zu, wenn und sobald nach dem gewöhnlichen Verlauf und normaler Gestaltung der Verhältnisse mit einer Leerung des Postfachs zu rechnen ist (vgl. BVerwG-Urteil vom 11. Mai 1960 U C 320/58, NJW 1960, 1587; OLG Celle, Urteil vom 9. April 1974 11 U 153/73, NJW 1974, 1386; Forian/Weigert, Kommentar zur Postordnung 1974, Bd. II, § 53 Anm. 6 c [2]); auch hierbei ist es unerheblich, ob das Postfach geleert und der entnommene Brief überhaupt zur Kenntnis genommen wurde.
  • BFH, 22.10.1975 - I R 214/73

    Verspäteter Zugang - Einschreibebrief - Tägliche Leerung - Postfach des

    Ist der verspätete Zugang eines Einschreibens aber darauf zurückzuführen, daß der Empfänger sein Postfach täglich nur einmal am frühen Morgen oder im Verlauf des Vormittags leert, so kann sich der Empfänger auf den verspäteten Zugang nicht berufen (Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 9. April 1974 11 U 156/73, Neue Juristische Wochenschrift 1974 S. 1386).
  • AG Halle/Saale, 20.07.1994 - 92 C 103/94
    Bei der Niederlegung einer Kündigung ist diese aber nicht bereits mit der Benachrichtigung über die Niederlegung, sondern erst mit Abholung der Kündigung zugegangen (vgl. BGHZ 67, 271, OLG Celle, NJW 1974, 1386).
  • BSG, 02.09.1977 - 12 RAr 46/76

    Erstattung eines gegenüber Arbeitnehmern gewährten Wintergeldes - Einhaltung der

    Sollte etwa eine am 15. Juni 1973 noch mögliche Einsortierung deshalb unterblieben sein, weil der Post bekannt war, daß die Beklagte damals ihr Postfach arbeitstäglich nur einmal am Vormittag leeren ließ, dann müßte sich die Beklagte so behandeln lassen, als sei die Briefsendung der Klägerin noch am 15. Juni 1973 in das Postfach einsortiert worden (vgl. auch OLG Celle, NJW 1974, 1386 [OLG Celle 09.04.1974 - 11 U 156/73]).
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