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   OLG Stuttgart, 01.04.1974 - 3 Ss 33/74   

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OLG Stuttgart, 01.04.1974 - 3 Ss 33/74 (https://dejure.org/1974,2074)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.04.1974 - 3 Ss 33/74 (https://dejure.org/1974,2074)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. April 1974 - 3 Ss 33/74 (https://dejure.org/1974,2074)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gründe für die Ausschließung eines Staatsanwalts von der Ausübung seines Amtes; Problematik der Schaffung einer gesetzlichen Regelung für den Ausschluss eines Staatsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1394
  • MDR 1974, 688
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.05.1960 - 1 StR 155/60

    Vereinbarkeit der Vernehmung des Sitzungsstaatsanwalts als Zeugen mit der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.04.1974 - 3 Ss 33/74
    Eine Bestimmung, wonach dem Staatsanwalt die weitere Tätigkeit in Sachen untersagt ist, in denen er als Zeuge oder Sachverständiger vernommen worden ist (vgl. hierzu beim Richter § 22 Nr. 5 StPO ), wurde deshalb nicht in das Gesetz aufgenommen, weil dies angesichts der grundlegenden Entscheidung des BGH (Urteil vom 3. Mai 1960 - 1 StR 155/60 ) in BGHSt 14, 265 = NJW 1960, 1358 für entbehrlich gehalten wurde.

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 3. Mai 1960 (BGHSt 14, 265) im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 29, 236; GA 67, 436; 71, 92; JW 1933, 523 Nr. 17) ausgeführt, der als Zeuge vernommene Sitzungsstaatsanwalt könne in derselben Hauptverhandlung in aller Regel nicht weiter als Anklagevertreter tätig sein.

    War im vorliegenden Falle die Mitwirkung des Sitzungsstaatsanwalts in der Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Ulm unzulässig, weil er als Richter erster Instanz das mit der Berufung angefochtene Urteil erlassen hatte, so wäre dieser Verfahrensverstoß nur dann unschädlich, wenn auszuschließen wäre, daß die innere Bindung des Staatsanwalts an "sein" Urteil seine Tätigkeit in der Berufungsverhandlung, insbesondere seinen Schlußvortrag ( § 258 StPO ), in einem solchen Maße beeinflußt hat, daß auch die Beeinflussung des Gerichts bei der Urteilsfindung im Bereich des Möglichen liegt (BGHSt 14, 265, 268) [BGH 03.05.1960 - 1 StR 155/60] .

  • RG, 11.12.1896 - 4531/96

    Kann der Beamte, welcher in der Hauptverhandlung die Staatsanwaltschaft vertritt,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.04.1974 - 3 Ss 33/74
    Der BGH hat in seinem Urteil vom 3. Mai 1960 (BGHSt 14, 265) im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 29, 236; GA 67, 436; 71, 92; JW 1933, 523 Nr. 17) ausgeführt, der als Zeuge vernommene Sitzungsstaatsanwalt könne in derselben Hauptverhandlung in aller Regel nicht weiter als Anklagevertreter tätig sein.

    Insbesondere wurde es vom Reichsgericht (vgl. RGSt 29, 236) für undenkbar gehalten, daß der als Zeuge vernommene Staatsanwalt in der Lage sein sollte, in seinen Schlußausführungen objektiv und unbefangen die Glaubwürdigkeit der Zeugen und das Gewicht ihrer Aussagen zu erörtern, wenn seine eigene Person und seine eigenen Aussagen in Frage stehen.

  • BGH, 23.09.1960 - 3 StR 28/60

    Untergrabung SED/FDGB - § 170 Abs. 1 StPO, Legalitätsgrundsatz, Anklagepflicht,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.04.1974 - 3 Ss 33/74
    Sie ist nicht Partei und darf es nicht sein (BGHSt 15, 155, 159) [BGH 23.09.1960 - 3 StR 28/60] .
  • BGH, 17.05.1956 - 1 StR 444/55
    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.04.1974 - 3 Ss 33/74
    Einmal ist diese Entscheidung nicht in einer Revisionsstrafsache ergangen (vgl. BGHSt 9, 272, 274) [BGH 17.05.1956 - 1 StR 444/55] .
  • BVerwG, 15.07.1959 - V C 80.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.04.1974 - 3 Ss 33/74
    Er hat im Rahmen des Zulässigen durch unparteiisches Verhalten dazu beizutragen, daß dem Bürger zu seinem Recht verholfen wird (Kleinknecht, aaO; BVerwGE 9, 89, 91) [BVerwG 15.07.1959 - V C 80/57] .
  • BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69

    Verfassungsbeschwerden gegen erstinstanzliche Eröffnungsbeschlüsse - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.04.1974 - 3 Ss 33/74
    Für den Staatsanwalt fehlt es dagegen an gleichartigen Vorschriften; die Bestimmungen der §§ 22 - 30 StPO sind auf ihn unmittelbar nicht anwendbar (BVerfGE 25, 336, 345 [BVerfG 16.04.1969 - 2 BvR 115/69] ; OLG Hamm in NJW 1969, 808; Dünnebier in Löwe-Rosenberg, 22. Aufl., Vorbem. 4 vor § 22 StPO ; Kleinknecht, 31. Aufl., Vorbem. 1 B vor § 22 StPO ).
  • BGH, 13.07.1966 - 2 StR 157/66

    Tötung eines Gastes einer Schankwirtschaft durch einen gegen das linke Auge

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.04.1974 - 3 Ss 33/74
    Im Urteil vom 13. Juli 1966 (BGHSt 21, 85 [BGH 13.07.1966 - 2 StR 157/66] ) hat der BGH diese Auffassung bekräftigt und ausgeführt, der in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommene Sitzungsstaatsanwalt dürfe die staatsanwaltschaftlichen Aufgaben noch insoweit wahrnehmen, als sie sich von der Erörterung und Bewertung seiner Zeugenaussage trennen ließen.
  • RG, 29.04.1926 - II 134/26

    1. Rechtsstellung der Staatsanwaltschaft und des Finanzamts im Strafverfahren. 2.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.04.1974 - 3 Ss 33/74
    Dort ist er gehalten, den Richter in seinem Ringen um die Erforschung des wirklichen Sachverhalts und um die richtige Rechtsanwendung zu unterstützen (RGSt 60, 189, 191; Kleinknecht, Vorbem. 3 vor § 141 GVG ).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Diese Aufgabe des Staatsanwalts, der gegebenenfalls Rechtsmittel auch zugunsten des Beschuldigten einzulegen (§§ 296 Abs. 2, 301 StPO ) und den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten des Verurteilten zu stellen hat (§ 365 StPO ), schließt es aus, ihn auch nur formell im Strafverfahren als Partei zu begreifen (vgl. BGHSt 15, 155 (159); 24, 170 (171); OLG Stuttgart, NJW 1974, S. 1394 (1395); Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO , 23. Aufl., Einl., Kap. 13, Rdnr. 44; Schütz in Festschrift für Küchenhoff, 1972, S. 985 (992 f.); Wendisch in Festschrift für Schäfer, 1980, S. 243 (247 f)).
  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 335/88

    Konkrete Gefährdung des Insassen eines von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkten

    Mit der neuen Fassung des § 315 c StGB ist an die Stelle der Gemeingefahr das Erfordernis der Gefährdung eines anderen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert getreten (vgl. OLG Stuttgart NJW 1974, 1904 [OLG Stuttgart 01.04.1974 - 3 Ss 33/74]; BayOblG NJW 1984, 68).
  • BGH, 25.09.1979 - 1 StR 702/78

    Besetzungsrüge - Ablehnung eines Staatanwalts wegen Befangenheit - Anspruch auf

    Sie hat auch beim Vorliegen von Ausschließungsgründen in der Mitwirkung des Staatsanwalts jedenfalls keinen unbedingten Revisionsgrund i.S. von § 338 StPO gesehen (RGSt 29, 236; RG GA 67, 436; 71, 92; RG JW 1933, 523 Nr. 17; BGHSt 14, 265, 267; 21, 85, 89 [BGH 13.07.1966 - 2 StR 157/66]; OLG Stuttgart NJW 1974, 1394 [OLG Stuttgart 01.04.1974 - 3 Ss 33/74]).

    Im wesentlichen wird diese Meinung damit begründet, daß die Erwägungen, mit denen die Rechtsprechung eine weitere Mitwirkung des als Zeuge vernommenen Staatsanwalts für verfahrensrechtlich fehlerhaft und demnach revisionsgerichtlich nachprüfbar halte (vgl. insbesondere RGSt 29, 236; BGHSt 14, 265, 267; 21, 85, 89), [BGH 13.07.1966 - 2 StR 157/66]in jedem Falle einer Befangenheit des Anklagevertreters durchschlügen (so für den Fall der Mitwirkung eines Staatsanwalts nach voraufgegangener richterlicher Tätigkeit schon OLG Stuttgart NJW 1974, 1394 [OLG Stuttgart 01.04.1974 - 3 Ss 33/74]).

    Der Senat neigt - insoweit in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung - zu der Ansicht, daß die geltende Strafprozeßordnung für die Ablehnung eines Staatsanwalts wegen Befangenheit keine rechtliche Grundlage bietet und daß auch den §§ 141-151 GVG Rechtssätze über die Ablehnung von Staatsanwälten nicht entnommen werden können (vgl. OLG Hamm NJW 1969, 808 [OLG Hamm 24.10.1968 - 1 V As 142/68]; OLG Stuttgart NJW 1974, 1394 [OLG Stuttgart 01.04.1974 - 3 Ss 33/74]; Dünnebier in Löwe/Rosenberg a.a.O. Vorbem. 10; Kleinknecht, StPO 34. Aufl. vor § 22 Rdn. 3, 7).

  • OLG Stuttgart, 09.05.2003 - 1 Ss 188/03

    Bußgeldhauptverhandlung: Verfahrensfehlerhafte Verhandlung ohne die

    Diese Verpflichtung trifft den Staatsanwalt nicht nur in seiner Eigenschaft als Herr des Ermittlungsverfahrens, sondern auch als Anklagevertreter in der Hauptverhandlung, wo er im Rahmen des Zulässigen durch unparteiisches Verhalten dazu beizutragen hat, dass dem Bürger zu seinem Recht verholfen wird (OLG Stuttgart, NJW 1974, 1394, 1395; Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, Vorbem. 8 vor § 141 GVG).
  • BGH, 27.08.1991 - 1 StR 438/91

    ehemalige Richterin als Staatsanwältin - § 22 StPO, Beteiligung einer

    Unbeschadet der Frage, ob und bei welchen Fallgestaltungen sich aus der richterlichen Vorbefassung eines Staatsanwalts gleichwohl ein revisibler Rechtsfehler ergeben kann (vgl. OLG Stuttgart NJW 1974, 1394 f. [OLG Stuttgart 01.04.1974 - 3 Ss 33/74]; BayObLG GA 1983, 327 f.) und ob und unter welchen Voraussetzungen eine entsprechende Verfahrensrüge präkludiert sein kann (vgl. Tolksdorf, Mitwirkungsverbot für den befangenen Staatsanwalt 1989, S. 125 f.), war die Mitwirkung der Staatsanwältin hier rechtlich unbedenklich:.
  • OLG Hamm, 23.04.1992 - 1 Ws 215/92

    Weitere Beschwerde, Erzwingungshaft

    Bei § 310 I StPO handelt es sich um eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift (vgl. OLG Hamm MDR 1974, 688; VRS 43, 282; BGHSt 25, 120; KG NJW 1979, 2626; Göhler OWiG, 9. Aufl., § 96 Rn 22; KK, § 310 Rn 10; LR-Gollwitzer 24. Aufl., § 310 Rn 20 und die in Fn. 71 zitierte Rechtspr. und Lit.).
  • OLG Düsseldorf, 14.06.1994 - 1 Ws 365/94
    Der Beschuldigte und sein Verteidiger sind berechtigt, auf die Ablösung eines aus ihrer Sicht ungeeignet erscheinenden Staatsanwalts als Sitzungsvertreter hinzuwirken und dies bei dem Dienstvorgesetzten dieses Staatsanwalts anzuregen bzw. anregen zu lassen (OLG Stuttgart NJW 1974, 1394).
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