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   BGH, 04.06.1974 - VI ZB 5/74   

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BGH, 04.06.1974 - VI ZB 5/74 (https://dejure.org/1974,591)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1974 - VI ZB 5/74 (https://dejure.org/1974,591)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1974 - VI ZB 5/74 (https://dejure.org/1974,591)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zustellung von Schriftstücken - Samstag - Erklärung nach außen - Späterer Zeitpunkt

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1469
  • MDR 1974, 925
  • VersR 1974, 1026
  • DB 1974, 2006
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97

    Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen

    Zwar ist es für den Zeitpunkt der Zustellung selbst nicht von Bedeutung, wann das Empfangsbekenntnis ausgestellt wird und welches Datum es trägt (BGH, NJW 1974, S. 1469; BGH, NJW 1979, S. 2566 f.; BGH, NStZ 1991, S. 49).

    Der vom Landgericht Darmstadt in Bezug genommene Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4. Juni 1974 - NJW 1974, S. 1469 f. - ergibt nichts anderes.

  • OLG Düsseldorf, 01.12.2023 - Verg 22/23

    Sind Funkgeräte für die Bundeswehr Kriegsmaterial?

    Dies ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung beispielsweise der Fall, wenn der Prozessbevollmächtigte eine in Zustellabsicht in sein Gewahrsam gelangte Urteilsabschrift zur Bearbeitung durch seinen Sozius auszeichnet (BGH, Beschl. v. 04.06.1974, VI ZB 5/74) oder ein ihm übermitteltes Urteil an die Mandantschaft weiterleitet (vgl. BGH, Beschl. v. 13.01.2015 - VIII ZB 55/14, juris Rn 12).

    Das Empfangsbekenntnis dient nur dem Nachweis des Geschehens (BGH, Beschl. v. 04.06.1974 - VI ZB 5/74, NJW 1974, 1469) und beweist gemäß § 175 Abs. 2 GWB i.V. m. § 72 Nr. 2 GWB i. V. m. § 175 Abs. 3 ZPO und der darin enthaltenen gesetzlichen Beweisregel das in ihm angegebene Zustellungsdatum (vgl. zu § 174 Abs. 4 S. 1 ZPO a. F.: BGH, Beschl. v. 07.10.2021 - IX ZB 41/20, NJW-RR 2021, 1584 Rn 10; BGH, Beschl. v. 19.04.2012 - IX ZB 303/11, NJW 2012, 2117 Rn 6; BGH, Urt. v. 24.04.2001 - VI ZR 258/00, NJW 2001, 2722; BGH, Urt. v. 07.06.1990 - III ZR 216/89, BGH NJW 1990, 2125).

    Die richtige Vorstellung von den rechtlichen Folgen, die die Entgegennahme eines zuzustellenden Schriftstücks zum Gewahrsam oder Verbleib auslöst, ist unbeachtlich (BGH, Beschl. v. 04.06.1974 - VI ZB 5/74, NJW 1974).

    Das Verfahrensrecht verlangt im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, dass sich der Zustellungsempfänger an dem durch seine Erklärung geschaffenen äußeren Tatbestand festhalten lassen muss und sich nicht in Widerspruch zu diesem Verhalten darauf berufen kann, er habe in Wahrheit das Schriftstück nicht als zugestellt annehmen wollen (BGH, Beschl. v. 04.06.1974 - VI ZB 5/74, NJW 1974, 1469; BGH, Beschl. v. 13.06.1966 - III ZR 224/65, VersR 1966, 930).

  • BGH, 20.07.2006 - I ZB 39/05

    Beginn einer Rechtsmittelfrist bei Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses durch

    Ein nur innerlich gebliebener Vorbehalt des Zustellungsempfängers, das Schriftstück als (noch) nicht zugestellt zu behandeln, ist unbeachtlich (BGH, Beschl. v. 4.6.1974 - VI ZB 5/74, NJW 1974, 1469, 1470).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 226/87

    Heilung von Zustellungsmängeln; Internationale Zuständigkeit im Gerichtsstand des

    Hinzu kommen muß vielmehr die Äußerung des Willens, das zur Empfangnahme angebotene Schriftstück dem Angebot entsprechend als zugestellt entgegenzunehmen (BGH, Urteil vom 29.2.1968 - VII ZR 138/65 - VersR 1968, 590; vgl. auch Senatsbeschluß vom 4. Juni 1974 - VI ZB 5/74 - VersR 1974, 1026, wo darauf abgestellt wurde, wann der Anwalt die ihm zur Empfangnahme zwecks Zustellung angebotene Urteilsabschrift diesem Angebot entsprechend angenommen hat).
  • BVerwG, 12.10.1984 - 1 B 57.84

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Versäumung der Klagefrist - Übermittlung

    Eine wirksame Zustellung liegt jedenfalls dann vor, wenn der Rechtsanwalt von dem Zugang des Schriftstücks Kenntnis erlangt und in Kenntnis der Zustellungsabsicht der Behörde bereit ist, das Schriftstück entgegenzunehmen und zu behalten (Urteil vom 24. Mai 1984 - BVerwG 3 C 48.83 - BFHE 102, 457 [460]; 136, 348 [349]; BSG, SoZR 1960 § 5 VwZG Nr. 2; BSG, NJW 1966, 1382; RGZ 156, 385 [387] zu § 212 a ZPO; BGH, NJW 1974, 1469 zu § 198 ZPO).

    Desgleichen kommt es nicht darauf an, ob der Rechtsanwalt durch die Annahme der zuzustellenden Entscheidung die mit der Zustellung nach Maßgabe des § 57 VwGO in Verbindung mit § 222 Abs. 1 ZPO und § 187 Abs. 1 BGB beginnende Rechtsmittelfrist in Lauf setzen wollte und ob er sonst richtige Vorstellungen von den rechtlichen Folgen der Empfangnahme der Entscheidung hatte (BGH, NJW 1974, 1469).

    Auf einen etwa abweichenden inneren Willen kann demgegenüber, wie bereits erwähnt, nicht abgestellt werden (vgl. auch BGH, NJW 1974, 1469).

    Er hat zugleich auf seinen Beschluß vom 4. Juni 1974 - VI ZB 5/74 - (NJW 1974, 1469) verwiesen, nach dem die Zustellung mit der Entgegennahme des Schriftstücks zum Gewahrsam und Verbleib in Kenntnis der Zustellungsabsicht des Zustellenden vollzogen ist, und hinzugefügt im Falle einer diesen Anforderungen genügenden Entgegennahme des Schriftstücks komme es auf einen abweichenden Willen des Zustellungsempfängers nicht an.

  • BGH, 12.09.2017 - XI ZB 2/17

    Empfangsbekenntnis in der Berufungsschrift

    Eine Anfechtung seiner prozessualen Empfangserklärung wegen Irrtums (§ 119 BGB) ist nicht möglich (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1992 - VIII ZR 190/91, NJW-RR 1992, 1150, 1151; Beschluss vom 4. Juni 1974 - VI ZB 5/74, NJW 1974, 1469, 1470).
  • BGH, 31.05.1979 - VII ZR 290/78

    Zeitpunkt der Bewirkung einer Zustellung eines Urteils an einen Rechtsanwalt -

    Für den Zeitpunkt der Zustellung ist daher entscheidend, wann der Rechtsanwalt, dem zugestellt wird, das Schriftstück mit dem Willen entgegengenommen hat, es als zugestellt anzusehen (BGH NJW 1974, 1469, 1470; VersR 1979, 258).

    Der Gegenbeweis der Unrichtigkeit des Datums ist zulässig (BGH NJW 1974, 1469, 1470).

    Der die Zustellung annehmende Prozeßbevollmächtigte ist auch nicht befugt, die mit der Zustellung beginnende Rechtsmittelfrist durch Vor- oder Rückdatierung willkürlich zu verlängern oder zu verkürzen; allenfalls kann er die Zustellung zeitweilig ablehnen (BGH NJW 1974, 1469; VersR 1977, 1130).

  • BGH, 06.11.1984 - VI ZR 2/83

    Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Rechtswalt wegen Verjährung von

    Zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, daß die von Amts wegen vorzunehmende Zustellung eines Urteils (§§ 270, 317 ZPO) im vereinfachten Wege nach § 212 a ZPO nur dann "bewirkt" wird, wenn der Anwalt - auch wenn er sich, wie im Streitfall, selbst vertritt (§ 78 Abs. 3 ZPO) - das ihm zugestellte Schriftstück mit dem Willen entgegennimmt, es als zugestellt gegen sich gelten zu lassen (s. BGHZ 30, 335, 336 [BGH 25.09.1959 - IV ZR 84/59]; BGH Urteil vom 31. Mai 1979 - VII ZR 290/78 - VersR 1979, 937, 938 und Beschlüsse vom 4. Juni 1974 - VI ZB 5/74 - VersR 1974, 1026; 16. Mai 1975 - I ZB 6/75 - VersR 1975, 906, 907; 21. Januar 1981 - III ZB 28/80 - VersR 1981, 354 und vom 28. Oktober 1981 - IVb ZB 687/81 - VersR 1982, 160).

    Wie bereits dargelegt, ist es aber Sache der Klägerin zu beweisen, daß der Beklagte bereits vor dem 22. Februar 1982 die Urteilsausfertigung als zugestellt behandelt, d.h. seinen Willen in irgendeiner Form nach außen hin kundgetan hat, die angebotene Zustellung der Urteilsausfertigung nicht zurückweisen, sondern annehmen und die Sache (wenn möglicherweise auch erst zu einem späteren Zeitpunkt) bearbeiten zu wollen, was auch durch schlüssiges [Verhalten geschehen kann (s. BGH Beschluß vom 4. Juni 1974 aaO).

    Ferner sei für die künftige Beurteilung auf die Rechtsprechung hingewiesen, wonach es einem Zustellungsempfänger, der die Zustellung angenommen hat, nicht mehr zusteht, den Lauf der Frist zu bestimmen; ein etwaiger mit seinem Verhalten in Widerspruch stehender innerer Vorbehalt, die Rechtsmittelfrist noch nicht in Lauf setzen zu wollen, nimmt einer bereits vollzogenen Zustellung, auch wenn diese erst später beurkundet wird, nicht die prozessuale Wirkung (s. BGH Beschlüsse vom 4. Juni 1974 a.a.O. und vom 13. Juni 1966 - III ZR 224/65 - VersR 1966, 930).

  • LAG Nürnberg, 18.05.1994 - 8 (7) Sa 575/91

    Zugang; Behörde; Unterschrift; Kenntnisnahme; Übergang; Übermittlungsperson;

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  • OLG Köln, 04.07.2006 - 6 W 81/06

    Wirksame Fax-Zustellung von Schriftstücken nur bei unzweifelhafter

    Unabdingbares Erfordernis für eine Zustellung sei eine unzweifelhafte Äußerung des Willens, das Schriftstück zur Zustellung anzunehmen (vgl. BGH NJW 74, 1469 und 94, 2297; Musielak / Wolst, ZPO, 4. Auflage, § 195 Rn. 5; Münchener Kommentar /Wenzel, 2. Auflage, § 198 Rn. 4; Zöller / Stöber, ZPO, 25. Auflage, § 195 Rn. 11 und § 174 Rn. 6).
  • BGH, 09.05.1980 - I ZR 89/79

    Unzulässigkeit der Berufung wegen verspäteter Einlegung - Wirksamkeit der

  • BAG, 02.12.1994 - 4 AZB 17/94

    Vereinfachte Zustellung an Behörde

  • BGH, 12.09.1990 - 2 StR 359/90

    Wirksamkeit der Urteilszustellung; Datum des Empfangsbekenntnisses

  • LAG Nürnberg, 19.05.1994 - 8 (7) Sa 575/91

    Zeitpunkt des Zugangs eines Schriftstückes bei Behörde; Vorliegen einer

  • BGH, 13.05.1992 - VIII ZR 190/91

    Anwaltliche Unterschrift auf Empfangsbekenntnis

  • BayObLG, 06.02.1979 - BReg. 1 Z 142/78

    Festsetzung; Zwangsgeld; Handelsrecht

  • BVerwG, 15.07.1985 - 3 B 18.85

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis - Beweis des Zustellungstages - Richtigkeit

  • BGH, 25.10.1977 - VI ZR 198/76

    Wirksamkeit der Zustellung der Berufungsschrift bei in der Berufungsschrift

  • BGH, 26.09.1975 - I ZR 4/75

    Zahlung eines Differenzbetrages zwischen einem tariflich geschuldeten und dem

  • OLG Hamburg, 26.02.1992 - 2 Ws 56/92
  • BGH, 09.01.1980 - IV ZB 38/79

    Anforderungen an den Gegenbeweis bezüglich der Zustellung eines bestimmenden

  • KG, 28.03.2001 - 11 U 4912/00

    Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses

  • BGH, 30.06.1983 - VII ZB 6/83

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • LG Köln, 25.02.2016 - 6 S 163/15

    Empfangsbekenntnis als Beweis für den Zeitpunkt der Entgegennahme eines

  • OLG Bremen, 29.11.2001 - 2 U 76/01

    Irreführung durch Blickfangwerbung

  • BGH, 29.02.1980 - IV ZB 64/79

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Streit über die Zuständigkeit bezüglich

  • BGH, 15.02.1978 - IV ZR 180/76

    Voraussetzungen für eine wirksame Urteilszustellung - Rücknahme einer Berufung

  • BGH, 13.10.1977 - VII ZB 9/77

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt - Zustellungsempfänger - Zustellungsabsicht -

  • BGH, 06.04.1977 - IV ZB 53/76

    Beweis des Zeitpunktes der Urteilszustellung durch Empfangsbekenntnis -

  • BGH, 15.06.1976 - IX ZB 217/73

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.05.1975 - II ZR 8/75

    Hemmung des Ablaufs der Berufungsfrist durch die Gerichtsferien - In Gang setzen

  • BGH, 09.05.1980 - IVb ZB 581/80

    Beschwerden gegen die in einem Eheurteil enthaltenen Entscheidungen über

  • OLG Hamm, 26.01.1999 - 4 Ws 25/99

    Empfangsbekenntnis, Unzulässigkeit, Zustellung an den Verteidiger,

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