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   BayObLG, 09.10.1973 - BReg. 2 Z 48/73   

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BayObLG, 09.10.1973 - BReg. 2 Z 48/73 (https://dejure.org/1973,1567)
BayObLG, Entscheidung vom 09.10.1973 - BReg. 2 Z 48/73 (https://dejure.org/1973,1567)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Oktober 1973 - BReg. 2 Z 48/73 (https://dejure.org/1973,1567)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; Anforderungen an die Begründung von Sondereigentum; Anforderungen an die Beschlussfassung in einer Wohnungseigentümerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 152
  • BayObLGZ 1973, 267
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 31.01.1973 - BReg. 2 Z 2/73
    Auszug aus BayObLG, 09.10.1973 - BReg. 2 Z 48/73
    Die Vorentscheidungen bedürfen jedoch, ohne daß hierfür eine Verfahrensrüge oder ein dahingehender Antrag Voraussetzung wäre (vgl. BayObLGZ 1973, 30/32 f. = NJW 1973, 1378/1379 = ZMR 1973, 212), einer Abänderung im Kostenausspruch.

    Im Rahmen dieser Prüfung wird zwar grundsätzlich die Frage des Obsiegens im Verfahren von maßgeblicher Bedeutung sein (BayObLGZ 1972, 314/317; 1973, 30/33), doch kann das Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall auch die Kostenlast des Obsiegenden, zumindest seine Kostenbeteiligung gebieten (vgl. BayObLGZ 1965, 283/289 f.).

  • BayObLG, 19.03.1973 - BReg. 2 Z 5/73

    Wohnungseigentümer; Eigentumswohnung; Sondereigentum; Teilungserklärung;

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1973 - BReg. 2 Z 48/73
    Daher muß aus dem Aufteilungsplan insbesondere erkennbar sein, welche von mehreren Garagen Sondereigentum eines Auflassungsempfängers werden soll; jede der Garagen ist nach ihrer Ausgestaltung und nach ihrer Lage individuell im Aufteilungsplan zu bezeichnen (vgl. Nr. 3 der Richtlinien des Bundesministers für Wohnungsbau für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG vom 3.8.1951, BAnz. Nr. 152; BayObLGZ 1967, 25/31 = NJW 1967, 1135; BayObLGZ 1973, 78/80; Bärmann/Pick WEG 2. Aufl. § 7 Rdnrn. 63-72; Horber a.a.O. Anhang 2 B c zu § 3).

    Der ursprünglich fehlerhafte Mehrheitsbeschluß wurde daher mit dem Ablauf der Anfechtungsfrist verbindlich (BGHZ 54, 65/69 = NJW 1970, 1316; BayObLGZ 1971, 313/318 f.; 1973, 78/81).

  • BayObLG, 05.10.1972 - BReg. 2 Z 54/72

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Einberufung;

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1973 - BReg. 2 Z 48/73
    Im Rahmen dieser Prüfung wird zwar grundsätzlich die Frage des Obsiegens im Verfahren von maßgeblicher Bedeutung sein (BayObLGZ 1972, 314/317; 1973, 30/33), doch kann das Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall auch die Kostenlast des Obsiegenden, zumindest seine Kostenbeteiligung gebieten (vgl. BayObLGZ 1965, 283/289 f.).
  • KG, 03.09.1971 - 1 W 3312/69
    Auszug aus BayObLG, 09.10.1973 - BReg. 2 Z 48/73
    Der gegenteiligen Meinung des Amtsgerichts (ebenso auch KG RPfleger 1972, 62 = MittBayNot 1972, 166 = NJW 1972, 691; hierzu ablehnend Pick NJW 1972, 1741 [KG Berlin 03.09.1971 - 1 W 3312/69] ) kann insoweit nicht gefolgt werden.
  • BayObLG, 21.03.1972 - BReg. 2 Z 58/71

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Sondereigentum; Verteilung; Nutzungsrechte;

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1973 - BReg. 2 Z 48/73
    Mitgebrauch in diesem Sinn ist das aus der Gemeinschaft der Eigentümer herzuleitende Recht der Eigentümer, den seiner Natur nach nicht in ideelle oder reale Bruchteile aufteilbaren Mitbesitz ( § 866 BGB ) auszuüben, der zu Lasten einzelner Eigentümer auch nicht durch Mehrheitsbeschluß eingeschränkt werden darf ( § 10 Abs. 1 WEG in Verbindung mit § 743 Abs. 2 , § 745 Abs. 3 Satz 2 , § 747 Satz 2 BGB ; BayObLGZ 1972, 94/96; 1972, 109/112 = MDR 1972, 607 = RPfleger 1972, 260 = DNotZ 1972, 613 = ZMR 1972, 224 und 227).
  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1973 - BReg. 2 Z 48/73
    Der ursprünglich fehlerhafte Mehrheitsbeschluß wurde daher mit dem Ablauf der Anfechtungsfrist verbindlich (BGHZ 54, 65/69 = NJW 1970, 1316; BayObLGZ 1971, 313/318 f.; 1973, 78/81).
  • BayObLG, 10.03.1972 - BReg. 2 Z 78/71
    Auszug aus BayObLG, 09.10.1973 - BReg. 2 Z 48/73
    Mitgebrauch in diesem Sinn ist das aus der Gemeinschaft der Eigentümer herzuleitende Recht der Eigentümer, den seiner Natur nach nicht in ideelle oder reale Bruchteile aufteilbaren Mitbesitz ( § 866 BGB ) auszuüben, der zu Lasten einzelner Eigentümer auch nicht durch Mehrheitsbeschluß eingeschränkt werden darf ( § 10 Abs. 1 WEG in Verbindung mit § 743 Abs. 2 , § 745 Abs. 3 Satz 2 , § 747 Satz 2 BGB ; BayObLGZ 1972, 94/96; 1972, 109/112 = MDR 1972, 607 = RPfleger 1972, 260 = DNotZ 1972, 613 = ZMR 1972, 224 und 227).
  • BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70

    Aufteilung der Wohnanlage durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1973 - BReg. 2 Z 48/73
    Der ursprünglich fehlerhafte Mehrheitsbeschluß wurde daher mit dem Ablauf der Anfechtungsfrist verbindlich (BGHZ 54, 65/69 = NJW 1970, 1316; BayObLGZ 1971, 313/318 f.; 1973, 78/81).
  • OLG München, 23.09.2011 - 34 Wx 247/11

    Wohnungseigentum: Begründung eines Sondernutzungsrechts an einem Balkon

    Denn wird rechtsgeschäftlich kein Sondereigentum eingeräumt, so befindet sich ein an sich sondereigentumsfähiger Raum entsprechend den allgemeinen Regeln im Gemeinschaftseigentum (vgl. § 1 Abs. 5 WEG; etwa BayObLG NJW 1974, 152).
  • BayObLG, 31.07.1980 - BReg. 2 Z 54/79

    Zur Frage, welche Anforderungen an die Bauzeichnung zu stellen sind

    Hierdurch soll sichergestellt werden, daß das Sondereigentum auf die dafür vorgesehenen und geeigneten Räume beschränkt bleibt und die Grenzen des Sondereigentums und des Gemeinschaftseigentums klar abgesteckt werden (BayObLGZ 1967, 25/31; 1973, 267 f. m. Nachw.).

    Dieser Bestimmtheitsgrundsatz gilt gerade auch für die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum (BayObLGZ 1973, 267 f.), die regelmäßig nur aus dem Aufteilungsplan mit hinreichender Deutlichkeit entnommen werden kann.

    Daß gewisse Gebäudeteile (z. B. die Dachkonstruktion) nach § 5 Abs. 2 WEG zwingend Gemeinschaftseigentum sind, steht dem ebensowenig entgegen wie die Tatsache, daß bei nicht oder nicht ausreichend vorgenommener Bezeichnung als Sondereigentum die entsprechenden Gebäudeteile Gemeinschaftseigentum sind (BayObLGZ 1973, 267/268).

  • KG, 19.06.1985 - 24 W 4020/84

    Erklärung des Mehrheitsbeschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung für

    Denn alles, was nicht zum Gegenstand des Sondereigentums erklärt ist (§ 3 Abs. 1 WEG), muß zum gemeinschaftlichen Eigentum zählen (vgl. BayObLG, NJW 1974, 152; OLG Frankfurt, Rpfleger 1978, 380; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 5. Aufl., § 1 Rdn. 37).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2000 - 3 Wx 31/00

    Begründung von Sondereigentum an baulich selbständigen Garagen

    Die fehlende sachenrechtliche Bestimmtheit als Sondereigentum im Aufteilungsplan führt dazu, dass an den Garagen Gemeinschaftseigentum begründet worden ist ( vgl. OLG Frankfurt Rpfl 1978, 380, 381; OLG Hamm NJW 1976, 1752; Bay ObLG NJW 1974, 152 Barmann/ Pick/ Merle a.a.O., § 7 Rz. 67 ).
  • BayObLG, 13.09.1993 - 2Z BR 61/93

    Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Sondereigentum

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  • BayObLG, 15.10.1991 - BReg. 2 Z 122/91

    Abgrenzung von gemeinschaftlichem Eigentum und Sondereigentum

    Im vorliegenden Fall stimmen Aufteilungsplan, aus dem sich im Regelfall die genaue Abgrenzung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum ergibt (BayObLGZ 1973, 267 f.), und Abschnitt A der Teilungserklärung, in dem die Teilung des Grundstücks nach § 8 WEG vorgenommen wird, überein.

    Ein solcher Fall läge aber vor, wenn die Zugehörigkeit des Dachraums zum Sondereigentum als zweifelhaft anzusehen wäre und bezüglich dieses Raumes folglich von Gemeinschaftseigentum ausgegangen werden müßte (vgl. BayObLGZ 1973, 267 f.; Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. § 5 WEG Rn. 6 m.w.Nachw.; vgl. ferner BayObLG WuM 1985, 238 f.; MittBayNot 1988, 236).

  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 35/93

    Anforderungen an Aufteilungsplan

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  • BGH, 21.12.1984 - V ZR 206/83

    Notarkosten nach Rücktritt - §§ 440, 326 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl.

    Es kann deshalb offenbleiben, ob es überhaupt möglich gewesen wäre, durch Mehrheitsbeschluß die alleinige Nutzung des über der Wohnung Nr. 15 liegenden Bodenraumes der Klägerin einzuräumen (verneinend BayObLG NJW 1974, 152/153).
  • BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99

    Vermietung von in Gemeinschaftseigentum stehenden Kellerräumen

    Der Senat hält an seinen anderslautenden Entscheidungen vom 31.3.1972 (BayObLGZ 1972, 109/112) und vom 9.10.1973 (BayObLGZ 1973, 267 f.) nicht fest.
  • OLG Zweibrücken, 27.08.1985 - 3 W 121/85

    Ordnungegemäßer Gebrauch; Maßnahme; Verwaltung; Stimmenmehrheit; Vermietung;

    Diese völlige Entziehung des Mitgebrauches kann keinen ordnungsgemäßen Gebrauch, oder eine ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums darstellen (vgl. auch BayObLG NJW 1974, 152, 154; Augustin RGRK, 12. Aufl. § 5 WEG Rdn. 25, 28; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 5. Aufl., § 15 Rdnr. 24, § 21 Rdnr. 36; Pick NJW 1972, 1741 ff; Zimmermann Rpfleger 1982, 401, 405 f).
  • BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 109/95

    Pflicht zur Zustimmung zur Umwandlung eines Teileigentums in Wohneigentum nach

  • OLG Frankfurt, 21.02.1978 - 20 W 825/77

    Sondereigentum an außerhalb eines Gebäudes liegenden Flächen;

  • BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 10/81

    Zum Umfang von Sondernutzungsrechten

  • OLG Stuttgart, 13.10.1980 - 8 W 384/80

    Divergenz zwischen Eintragungsbewilligung und Aufteilungsplan

  • OLG Stuttgart, 06.10.1978 - 8 W 480/77

    Relevanz der Nutzungsart eines im Grundbuch und dem Aufteilungsplan als

  • OLG Stuttgart, 21.11.1986 - 8 W 581/85

    Sondernutzungsrecht durch Mehrheitsbeschluss

  • OLG Frankfurt, 11.03.1985 - 20 W 152/84

    Vereinbarung der Wohnnutzung und Zustimmungspflicht für die gewerbliche Nutzung;

  • BayObLG, 09.10.1981 - BReg. 2 Z 72/81

    (Zur Festlegung einer besonderen Nutzungsform durch die Gemeinschaftsordnung

  • BayObLG, 01.10.1981 - BReg. 2 Z 84/80

    Zur Entstehung des Sondereigentumsbei Abweichung der Bauausführung von der

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