Rechtsprechung
   BGH, 30.04.1974 - III ZR 144/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,882
BGH, 30.04.1974 - III ZR 144/72 (https://dejure.org/1974,882)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1974 - III ZR 144/72 (https://dejure.org/1974,882)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1974 - III ZR 144/72 (https://dejure.org/1974,882)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,882) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • ArgeLandentwicklung

    Jagdrecht

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Entstehung einer Eigenjagd im Wege der Flurbereinigung - Veräußerung eines zum verpachteten Jagdbezirk gehörigen Grundstücks - Mitglied einer Jagdgenossenschaft für die Dauer eines Jagdpachtvertrages - Auswirkungen auf einen Jagdpachtvertrag durch die Veräußerung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 62, 297
  • NJW 1974, 1655
  • MDR 1974, 916
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.1964 - V ZR 7/63

    Mietverlängerungsvertrag

    Auszug aus BGH, 30.04.1974 - III ZR 144/72
    Zu einer Ausdehnung des § 14 Abs. 2 BJagdG entsprechend den in BGHZ 42, 333 zum Mietrecht entwickelten Grundsätzen auf erst später beginnende Jagdpachtverträge, wenn der Jagdpächter schon vorher aufgrund eines vorangegangenen Jagdpachtvertrages die Jagd ausübe, sei ein Anlaß nicht gegeben, jedenfalls nicht in dem hier vorliegenden Fall eines Grundstückserwerbs im Flurbereinigungsverfahren.

    Bei dem Eintritt des Grundstückserwerbers in die Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtverhältnis über ein Grundstück kommt es, wie der Revision zuzugeben ist, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 42, 333) darauf an.

  • BGH, 02.12.1970 - VIII ZR 77/69

    Vorpachtrecht des Grundstückspächters

    Auszug aus BGH, 30.04.1974 - III ZR 144/72
    Der gesetzlich angeordnete Eintritt des Grundstückserwerbers in die Rechts- und Pflichtenstellung des Vermieters (Verpächters) nach § 571 BGB sichert die Fortdauer der miet- oder pachtvertraglichen Beziehungen über denselben Miet- oder Pachtgegenstand (vgl. BGHZ 55, 71 = LM § 571 BGB Nr. 17 Anm. Braxmaier) bei einer Grundstücksveräußerung durch den Vermieter (Verpächter).
  • VG Bayreuth, 16.07.2019 - B 1 K 17.228

    Ein neuer Jagdpachtvertrag entfaltet keine Wirksamkeit gegenüber Eigentümer des

    Der Pächterschutz gehe aber nicht so weit, dass Jagdgenossenschaft und Pächter die Bildung eines Eigenjagdbezirks beliebig verhindern könnten (BGH, U.v. 30.04.1974 - III ZR 144/72).

    Der Pächterschutz des § 14 Abs. 2 BJagdG gehe nicht so weit, dass Jagdgenossenschaft und Pächter die Bildung eines Eigenjagdbezirks beliebig verhindern könnten (BGH, U.v. 30.04.1974 - III ZR 144/72).

    Der Bundesgerichtshof hat aber hierzu im Urteil vom 30. April 1974 (III ZR 144/72 - BGHZ 62, 297-305, Rn. 35 - 37) ausgeführt:.

  • VG Bayreuth, 16.07.2019 - B 1 K 17.268

    Entstehung eines Eigenjagdbezirks

    Der Pächterschutz gehe aber nicht so weit, dass Jagdgenossenschaft und Pächter die Bildung eines Eigenjagdbezirks beliebig verhindern könnten (BGH, U.v. 30.04.1974 - III ZR 144/72).

    Der Pächterschutz des § 14 Abs. 2 BJagdG gehe nicht so weit, dass Jagdgenossenschaft und Pächter die Bildung eines Eigenjagdbezirks beliebig verhindern könnten (BGH, U.v. 30.04.1974, III ZR 144/72).

    Der Bundesgerichtshof hat aber hierzu im Urteil vom 30. April 1974 (III ZR 144/72 - BGHZ 62, 297-305, Rn. 35 - 37) ausgeführt:.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2014 - 2 M 9/13

    Jagdrechtliche Angliederung an einen Eigenjagdbezirk

    Es entspricht daher weder dem Sinn des § 14 Abs. 2 BJagdG noch der Interessenlage, ihn über den reinen Fortbestandsschutz hinaus auch noch auf Verlängerungen anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 30.04.1974 - III ZR 144/72 - NJW 1974, 1655; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.04.1990 - 3 M 11/90 - JE II Nr. 110; Schuck, a.a.O, § 14 Rdn. 26, ebenso Mietzschke/Schäfer, BJagdG, 4. Auflage, § 14 Rdn. 6).

    Das Bundesjagdgesetz enthält für die Fälle eines Wechsels des Eigentümers nur insoweit Übergangsvorschriften, wie es in § 14 BJagdG das Interesse des Jagdpächters an der Jagdausübung auf der Grundlage und im Rahmen der zeitlichen Dauer des bisherigen Jagdpachtvertrags schützt (BGH, Urteil vom 30.04.1974, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.01.1987 - 3 B 8.86

    Veräußerung von Grundflächen - Eigenjagdbezirk - Zuordnung zu Jagdbezirken

    Das Bundesjagdgesetz enthält für die Fälle eines Wechsels des Grundeigentümers nur insoweit Übergangsvorschriften, wie es in § 14 das Interesse des Jagdpächters an der Jagdausübung auf der Grundlage und im Rahmen der zeitlichen Dauer des bisherigen Jagdpachtvertrags schützt (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1974 - III ZR 144.72 - in BGHZ 62, 297 ff.).
  • OLG Koblenz, 03.01.2000 - 2 Ws 534/99

    Begriff des Geheimnisses

    Dem lässt sich auch nicht entgegenhalten, dass die Verlängerung des Pachtvertrages auf die Rechtsposition des Anzeigeerstatters keinen Einfluss hat, da der Schutz des § 14 Abs. 2 BJG nur bis zum Ablauf des ursprünglichen Pachtvertrages gilt, nicht aber für die verlängerte Pachtzeit (BGH NJW 1974, 1655).
  • BVerwG, 16.01.1987 - 3 B 16.86

    Ausschluss der grundsätzlichen Bedeutung, wenn die Rechtsfrage bereits

    Das Bundesjagdgesetz enthält für die Fälle eines Wechsels des Grundeigentümers nur insoweit Übergangsvorschriften, wie es in § 14 das Interesse des Jagdpächters an der Jagdausübung auf der Grundlage und im Rahmen der zeitlichen Dauer des bisherigen Jagdpachtvertrags schützt (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1974 - III ZR 144.72 - in BGHZ 62, 297 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 11 B 31.08

    Gemeinschaftlicher Jagdbezirk; Eigenjagdbezirk; Mindestgröße; Ausnahmeregelung;

    Denn indem die Regelung einen Bestandsschutz des Jagdpächters auch im Hinblick auf seine Aufwendungen für die Hege des Wildes bewirkt und die im öffentlichen Interesse liegende Kontinuität der Jagdausübung und Nachhaltigkeit der jagdlichen Bewirtschaftung sichert, dient sie wesentlichen Belangen der Hege und der Jagd, wie sie etwa auch § 14 BJagdG (vgl. dazu z.B. BGH, Urteil v. 30. April 1974 - III ZR 144/72 -, zit. nach juris Rn 21; OLG Saarbrücken, Urteil v. 9. Februar 1999 - 4 U 565/98 - 126 -, zit. nach juris Rn 2; Koch, in: Schuck, BJagdG, München 2010, § 14 Rn 1) oder den Regelungen über die Mindestdauer von Jagdpachtverträgen zugrunde liegen (vgl. § 11 Abs. 4 BJagdG, § 13 Abs. 2 BbgJagdG; vgl. Koch, in: Schuck, BJagdG, § 11 Rn 105).
  • OLG Hamm, 05.07.2000 - 30 U 199/99

    Anspruch des Grundstückserwerbers auf Unterlassung der Jagd auf seinem mit einem

    Seit der Entscheidung BGH NJW 1974, 1655 steht die Rechtsprechung auf dem Standpunkt, daß mit dem Pachtvertrag im Sinne des § 14 Abs. 2 BJG der laufende Pachtvertrag gemeint ist.
  • KG, 19.08.2003 - 9 U 12/02

    Jagdpacht: Klagebefugnis des einzelnen Jagdgenossen an Stelle des

    Geschützt ist nur derjenige Pachtvertrag, der beim Eintritt der Voraussetzungen für die Entstehung eines Eigenjagdbezirkes läuft (BGH NJW 1974, 1655, 1656).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 10 U 133/99

    Absinken eines Eigenjagdbezirks; Erforderliche Mindestgröße; Jagdpachtverträge;

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, ist diese Annahme, der auch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.04.1974 (NJW 1974, 1655) nicht entgegensteht, jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn die verbliebene Restfläche eine Größe hat, die eine ordnungsgemäße Jagdausübung noch ermöglicht.
  • VG Augsburg, 08.10.2019 - Au 8 K 18.1281

    Zugehörigkeit von Grundstücken zu einem Eigenjagdrevier

  • LG Darmstadt, 13.12.2001 - 4 O 270/01

    Ausübung eines Jagdrechts; Einbeziehung eines Jagdrechts in Jagdpachtvertrag;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht