Weitere Entscheidung unten: BSG, 27.03.1974

Rechtsprechung
   BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 472/73   

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BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 472/73 (https://dejure.org/1974,260)
BAG, Entscheidung vom 28.03.1974 - 2 AZR 472/73 (https://dejure.org/1974,260)
BAG, Entscheidung vom 28. März 1974 - 2 AZR 472/73 (https://dejure.org/1974,260)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung - Zustimmung des Betreibsrates - Mitteilung der Kündigungsabsicht - Nennung der einzelnen Kündigungsgründe - Betriebsratsvorsitzender - Anhörungsverfahren - Fehler - Wirksamkeit

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 26, 102
  • NJW 1974, 1726 (Ls.)
  • BB 1974, 979
  • DB 1974, 1438
 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Hat der Betriebsrat den erforderlichen Kenntnisstand, um sich über die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe ein Bild zu machen und eine Stellungnahme hierzu abgeben zu können, und weiß dies der Arbeitgeber oder kann er dies nach den gegebenen Umständen jedenfalls als sicher annehmen, so würde es dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG widersprechen und es wäre eine kaum verständliche reine Förmelei, vom Arbeitgeber dann gleichwohl noch eine detaillierte Begründung zu verlangen (BAG 26, 102; 31, 83; 44, 249; auch 30, 386; vgl. ferner BAG 40, 95; 44, 201).

    Der in der Senatsentscheidung vom 28. März 1974 - 2 AZR 472/73 - (BAG 26, 102, 105) gemachte Vorbehalt, daß dies jedenfalls in einem "kleinen Betrieb" gelte, ist nicht als sachliche Einschränkung des Geltungsbereiches dieser Grundsätze zu verstehen.

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98

    Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsratsanhörung

    Wenn auch die Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG beim Vorliegen eines Interessenausgleichs mit Namensliste keinen erleichterten Anforderungen unterliegt, so ist zu berücksichtigen, daß es nach § 102 BetrVG keiner weiteren Darlegung der Kündigungsgründe durch den Arbeitgeber mehr bedarf, wenn der Betriebsrat bei Einleitung des Anhörungsverfahrens bereits über den erforderlichen Kenntnissstand verfügt, um zu der konkret beabsichtigten Kündigung eine sachgerechte Stellungnahme abgeben zu können (Senatsurteile vom 28. März 1974 - 2 AZR 472/73 - AP Nr. 3 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - BAGE 49, 136 = AP Nr. 37, aaO).
  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02

    Interessenausgleich mit Namensliste - Anhörung des Betriebsrats

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bedarf es keiner weiteren Darlegung der Kündigungsgründe durch den Arbeitgeber nach § 102 BetrVG, wenn der Betriebsrat bei Einleitung des Anhörungsverfahrens bereits über den erforderlichen Kenntnisstand verfügt, um zu der konkret beabsichtigten Kündigung eine sachgerechte Stellungnahme abgeben zu können (28. März 1974 - 2 AZR 472/73 - BAGE 26, 102; 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - BAGE 49, 136).
  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Sie kann sogar entbehrlich sein, wenn der Betriebsrat oder der Betriebsratsvorsitzende die Folgen wiederholter Fehlzeiten genau kennt (im Anschluß an BAG 26, 102).

    Folgen der wiederholten Ausfälle genau kennt (so auch LAG Rheinland-Pfalz vom 15. Mai 1981 - 6 Sa 149/81 - BB 1981, 1151; vgl. auch BAG 26, 102, 105; 30, 386, 395).

  • BAG, 13.11.1975 - 2 AZR 610/74

    Betriebsrat: Beteiligung an einer Kündigung, Anhörungsfrist

    Der Senat hat bereits in den Entscheidungen vom 28. März 1974 - 2 AZR 472/73 - AP Nr. 3 zu § 102 BetrVG 1972 - und vom 4. August 1975 - 2 AZR 266/74 - ausgeführt, daß sich das in § 102 Abs. 1 und 2 BetrVG geregelte Anhörungsverfahren in zwei aufeinanderfolgenden Verfahrensabschnitten vollzieht, die nach ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich voneinander abzugrenzen sind.
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 420/89

    Betriebsbedingte Änderungsankündigung; ordnungsgemäße BR-Anhörung

    In einem weiteren Urteil vom 28. März 1974 (BAGE 26, 102, 104 f. = AP Nr. 3 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 2 b, aa der Gründe) hat der Senat die fehlende Mitteilung des Kündigungstermins deshalb für unschädlich gehalten, weil für die gekündigte Arbeitnehmerin erkennbar die gesetzliche Zwei-Wochen-Frist einzuhalten gewesen sei und die Kündigung in naher Zukunft ausgesprochen werden sollte.
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 426/05

    Ordentliche Kündigung wegen MfS-Tätigkeit

    Regelmäßig ist der Personalrat ausreichend informiert, wenn die für den zu kündigenden Arbeitnehmer geltende Kündigungsfrist feststeht und außerdem der Arbeitgeber klarstellt, dass die Kündigung in naher Zukunft ausgesprochen werden soll (BAG 3. April 1987 - 7 AZR 66/86 - NZA 1988, 37; 28. März 1974 - 2 AZR 472/73 - BAGE 26, 102).
  • LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitteilung tariflicher Kündigungsfristen durch den

    Im weiteren Urteil vom 28.03.1974 - 2 AZR 472/73 -, BAGE 26, 102, 104 f. = AP Nr. 3 zu § 102 BetrVG 1972 hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts die fehlende Mitteilung des Kündigungstermins deshalb für unschädlich gehalten, weil für die gekündigte Arbeitnehmerin erkennbar die gesetzliche Zwei-Wochen-Frist einzuhalten gewesen sei und die Kündigung in naher Zukunft ausgesprochen werden sollte.

    Dann ist aber mit der vorstehend aufgezeigten Rechtsprechung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts, die vom Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts zumindest in Bezug auf eine ordentliche Beendigungskündigung im Urteil vom 28.03.1974 - 2 AZR 472/73 -, aaO., geteilt worden ist, davon auszugehen, dass ebenfalls im vorliegenden Streitfall nicht erforderlich gewesen ist, dass die Beklagte dem Betriebsrat im Rahmen der Anhörung nach § 102 BetrVG auch noch die Kündigungsfrist und den Ablauftermin der Kündigungsfrist bezüglich der Kündigung des Klägers ausdrücklich hat mitteilen müssen.

  • BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 387/92

    Stationierungsstreitkräfte; Auflösung von Dienststellen

    Von einer näheren Begründung kann der Arbeitgeber nur insoweit absehen, als die Betriebsvertretung bereits über den erforderlichen Kenntnisstand verfügt (BAGE 26, 102, 105 = AP Nr. 3 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 2 b bb der Gründe; BAGE 31, 83, 90 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 3 b der Gründe; BAGE 44, 249, 260 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972, zu B I 2 b der Gründe; BAGE 49, 136, 143 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 66/86

    Wirksamkeit einer Betriebsratsanhörung - Stillegung einer Betriebsabteilung -

    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat es im Urteil vom 28. März 1974 (- 2 AZR 472/73 - BAGE 26, 102, 105 = AP Nr. 3 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 2 b, aa der Gründe) als ausreichend angesehen, wenn dem Betriebsratsvorsitzenden nicht verborgen bleiben konnte, welche Kündigungsfrist für den zu kündigenden Arbeitnehmer gilt und daß die Kündigung in naher Zukunft ausgesprochen werden solle.
  • BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter Anhörung des Betriebsrates -

  • LAG Hessen, 30.06.2023 - 8 Sa 388/22

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in der

  • BAG, 14.12.1995 - 8 AZR 356/94

    Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS (Lehrerin

  • BAG, 04.03.1981 - 7 AZR 104/79

    Ordentliche Kündigung - Mitwirkungsverfahren - Ordnungsgemäße Einleitung -

  • LAG Hamm, 19.06.2001 - 4 Sa 1623/99
  • BAG, 11.05.1983 - 7 AZR 358/81
  • BAG, 26.04.1984 - 2 AZN 191/84
  • BAG, 22.05.1980 - 2 AZR 619/78
  • BAG, 25.01.1990 - 2 AZR 229/89

    Kündigung: Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Arbeit aus Gewissensgründen

  • BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 418/90

    Anforderungen an eine wirksame Kündigung eines Arbeitsverhältnisses -

  • BAG, 25.01.1990 - 2 AZR 230/89

    Kündigung: Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Arbeit aus Gewissensgründen

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.11.1996 - 8 Sa 890/95

    Wirksamkeit einer außerordentlichen sowie einer ordentlichen Kündigung; Bewußte

  • ArbG Lingen, 23.10.2014 - 3 Ca 18/14
  • LAG Hamm, 11.02.1992 - 2 Sa 1615/91

    Wartepflicht; Anhörung; Betriebsrat; Kündigung; Nachtbriefkasten

  • LAG Hamburg, 02.09.1991 - 5 Sa 110/90

    Kündigung; Kündigungsgrund; Arbeitsverhältnis; Wirksamkeit; Anhörung;

  • LAG Hessen, 23.01.1986 - 3 Sa 817/85

    Beschränkung eines Klageantrages in einer Kündigungsschutzklage.

  • BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 259/84

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung eines bei den britischen

  • LAG Sachsen, 16.02.1995 - 4 Sa 1059/94

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen mangelnden Bedarfs; Fehlende

  • LAG Sachsen, 09.02.1995 - 4 Sa 173/94

    Nichteinhaltung der 3-Wochen-Frist des § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG); Klage

  • BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 65/86
  • BAG, 14.03.1985 - 2 AZR 111/84

    Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrates über die Kündigungsgründe -

  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 530/87

    Folgen einer ncht ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats für die Wirksamkeit

  • BAG, 06.08.1981 - 2 AZR 381/79
  • ArbG Berlin, 26.10.2007 - 28 Ca 11687/07

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung bei der Sozialauswahl

  • BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 475/81
  • BAG, 03.12.1981 - 2 AZR 679/79
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.01.1989 - 3 Sa 590/88

    Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung; Wiederholt auftretende

  • LAG Nürnberg, 31.01.1975 - 2 Sa 285/74
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Rechtsprechung
   BSG, 27.03.1974 - 1 RA 103/73   

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https://dejure.org/1974,2600
BSG, 27.03.1974 - 1 RA 103/73 (https://dejure.org/1974,2600)
BSG, Entscheidung vom 27.03.1974 - 1 RA 103/73 (https://dejure.org/1974,2600)
BSG, Entscheidung vom 27. März 1974 - 1 RA 103/73 (https://dejure.org/1974,2600)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfahrensgegenstand - Bescheid - Erwerbsfähigkeit - Rente - Ablehnung des Altersruhegeldes

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1726
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76

    Berechnung von Arbeitslosengeld (Alg) und Unterhaltsgeld (Uhg) - Erweiterung

    Das BSG ist allerdings stets von dem Grundsatz ausgegangen, daß § 96 SGG nur dann anwendbar ist, wenn der neue Verwaltungsakt denselben Streitgegenstand betrifft, da andernfalls von einer "Ersetzung" oder "Änderung" nicht gesprochen werden könne (vgl BSG SozR Nr. 12 zu § 96 SGG; SozR 1500 § 96 Nr. 2).

    So hat etwa das BSG in einer Entscheidung vom 27. März 1974 (BSG SozR 1500 § 96 Nr. 2) die Einbeziehung späterer Bescheide auch deshalb bejaht, weil für die Anwendbarkeit des § 96 SGG eine Beeinflussung des Streitstoffes im anhängigen Rechtsstreit genüge, die das Gericht darin gesehen hatte, daß im Kern dieselbe Rechtsfrage zu prüfen war.

  • BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 34/87
    Indes soll die Regelung des § 96 Abs. 1 SGG der Prozeßökonomie dienen und nach den Intentionen des Gesetzgebers nicht eng ausgelegt werden (BSG SozR 1500 § 96 Nr. 2).

    Deshalb geht die Rechtsprechung (BSGE 5, 13; BSG Urteil vom 16. Februar 1966 - 1 RA 153/63 - BSG SozR 1500 § 96 Nr. 2) davon aus, daß die in § 96 Abs. 1 SGG genannte Rechtsfolge bereits dann eintritt, wenn der neue Bescheid wenigstens den Streitstoff des anhängigen Rechtsstreits beeinflussen kann.

  • LSG Berlin, 09.09.2003 - L 12 RA 36/02

    Höhere Zahlungsansprüche aus der Rente wegen Berufsunfähigkeit und der

    In Fällen dieser Art gebietet die durch § 96 SGG bezweckte Prozessökonomie auch die Einbeziehung eines Bescheides über die Altersrente in ein anhängiges Gerichtsverfahren über eine Rente wegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 27. März 1974 - 1 RA 157/73 - SozR 2200 § 1254 RVO Nr. 1; BSG, Urteil vom 27. März 1974 - 1 RA 103/73 - SozR 1500 § 96 SGG Nr. 2).
  • BSG, 06.10.1988 - 1 RR 7/86

    Übernahme von Aufgaben durch Satzung - Unzulässigkeit - Kompetenzüberschreitung

    Der neue Verwaltungsakt muß den bisherigen Streitgegenstand, dh den vom Kläger ursprünglich erhobenen Anspruch betreffen (BSGE 5, 13, 16; BSG SozR Nr. 22 zu § 96 SGG; BSGE 45, 49, 51 = 1500 § 96 Nr. 6 S 12) und in Ansehung dieses Streitgegenstandes entweder den Betroffenen noch beschweren (BSGE 11, 146, 147; BSG SozR 1500 § 96 Nr. 2), seine Beschwer vermindern oder vermehren (BSGE 5, 158, 162) oder die Beschwer bestätigen (BSG SozR 1500 § 171 Nr. 3 S 6).
  • BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 17/87
    dem ebenso wie § 86 SGG der Gedanke der Prozeßökonomie zugrunde liegt (vgl BSG SozR 1500 § 86 Nr. 1) anerkannt, daß die in § 96 Abs. 1 SGG genannte Rechtsfolge bereits dann eintritt, wenn der neue Bescheid wenigstens den Streitstoff des anhängigen Verfahrens beeinflussen kann (BSG SozR 1500 § 96 Nr. 2 mwN).
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