Rechtsprechung
BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Blockabstimmung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Papierfundstellen
- NJW 1974, 183
- NJW 1974, 848 (Ls.)
- MDR 1974, 382
- DÖV 1974, 274
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56
5%-Sperrklausel II
Auszug aus BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71
Auch unter diesem Gesichtspunkt steht es dem Gesetzgeber bzw. dem zuständigen Parteiorgan frei, innerhalb welchen Wahlsystems sie die Wahlrechtsgleichheit verwirklichen wollen (vgl. BVerfGE 6, 84, 89 = NJW 57, 377; BVerfGE 11, 351, 360 = NJW 60, 2283).Ferner verbietet die Gleichheit der Wahl, bestimmte Wählergruppen nach Bildung, Religion, Vermögen, Klasse, Rasse oder Geschlecht, nach der Art der politischen Meinung, für die sich der Wählende entschieden hat, oder nach sonstigen Kriterien, die außerhalb des Wahlsystems liegen und sich auch nicht aus zwingenden Erfordernissen eines geordneten Wahlverfahrens ergeben, unterschiedlich zu behandeln (BVerfGE 6, 84, 91 = NJW 57, 377; BVerfGE 15, 165, 166 f.;… für die innerparteilichen Wahlen vgl. Hencke, Recht der politischen Parteien 2. Aufl. S. 87 f.).
Auszugehen ist hierbei von dem im Staatsrecht anerkannten Grundsatz, daß die Auswahl des Wahlsystems und die Festlegung der Wahlrechtsgrundsätze im einzelnen im Ermessen des Gesetzgebers steht (BVerfGE 3, 19, 24 = NJW 53, 1341; BVerfGE 3, 383, 394; 5, 77, 81; 6, 84, 89 = NJW 57, 377).
- BGH, 09.11.1972 - II ZR 63/71
Fehlerhafte Vereinswahlen
Auszug aus BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71
War das Blockwahlverfahren unzulässig, so ist weiter entscheidend, ob der Verstoß für das Ergebnis der vom Kläger angefochtenen Wahlen ursächlich war (vgl. RGZ 90, 206, 208; 103, 6, 7 ff.; 110, 194, 197; BGHZ 59, 369, 375 = NJW 73, 235).Derartige Wahlen sind - jedenfalls wenn, wie hier, ihre Ungültigkeit alsbald geltend gemacht wird - von Anfang an nichtig (BGHZ 59, 369, 371 ff. = NJW 73, 235).
- BVerfG, 03.07.1957 - 2 BvR 9/56
Listenwahl
Auszug aus BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71
Diese Auffassung, die das BVerfG für den Fall der sog. Listenwahl im Rahmen von Staatswahlen vertreten hat (BVerfGE 7, 63, 69 = NJW 57, 1313; vgl. auch BVerfGE 15, 165, 166), gilt in gleicher Weise für innerparteiliche Wahlen.Durch den wahlrechtlichen Gleichheitsgrundsatz sind sie nur dahingehend gebunden, daß alle abgegebenen Stimmen den gleichen Zählwert und - soweit das Verhältniswahlsystem angewandt wird - den gleichen Erfolgswert haben müssen (BVerfGE 1, 208, 244 ff.; 7, 63, 70 = NJW 57, 1313; BVerfGE 13, 243, 246; 16, 130, 139 = NJW 63, 1600;… für innerparteiliche Wahlen vgl. Maunz-Dürig, GG, Art. 21 Rdnr. 58 i.V.m. Art. 20 Rdnr. 34 sowie § 10 Abs. 2 PartG).
- BVerfG, 29.11.1962 - 2 BvR 587/62
Vorauswahl
Auszug aus BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71
Diese Auffassung, die das BVerfG für den Fall der sog. Listenwahl im Rahmen von Staatswahlen vertreten hat (BVerfGE 7, 63, 69 = NJW 57, 1313; vgl. auch BVerfGE 15, 165, 166), gilt in gleicher Weise für innerparteiliche Wahlen.Ferner verbietet die Gleichheit der Wahl, bestimmte Wählergruppen nach Bildung, Religion, Vermögen, Klasse, Rasse oder Geschlecht, nach der Art der politischen Meinung, für die sich der Wählende entschieden hat, oder nach sonstigen Kriterien, die außerhalb des Wahlsystems liegen und sich auch nicht aus zwingenden Erfordernissen eines geordneten Wahlverfahrens ergeben, unterschiedlich zu behandeln (BVerfGE 6, 84, 91 = NJW 57, 377; BVerfGE 15, 165, 166 f.;… für die innerparteilichen Wahlen vgl. Hencke, Recht der politischen Parteien 2. Aufl. S. 87 f.).
- BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52
7,5%-Sperrklausel
Auszug aus BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71
Durch den wahlrechtlichen Gleichheitsgrundsatz sind sie nur dahingehend gebunden, daß alle abgegebenen Stimmen den gleichen Zählwert und - soweit das Verhältniswahlsystem angewandt wird - den gleichen Erfolgswert haben müssen (BVerfGE 1, 208, 244 ff.; 7, 63, 70 = NJW 57, 1313; BVerfGE 13, 243, 246; 16, 130, 139 = NJW 63, 1600;… für innerparteiliche Wahlen vgl. Maunz-Dürig, GG, Art. 21 Rdnr. 58 i.V.m. Art. 20 Rdnr. 34 sowie § 10 Abs. 2 PartG). - BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 281/53
Unterschriftenquorum
Auszug aus BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71
Auszugehen ist hierbei von dem im Staatsrecht anerkannten Grundsatz, daß die Auswahl des Wahlsystems und die Festlegung der Wahlrechtsgrundsätze im einzelnen im Ermessen des Gesetzgebers steht (BVerfGE 3, 19, 24 = NJW 53, 1341; BVerfGE 3, 383, 394; 5, 77, 81; 6, 84, 89 = NJW 57, 377). - BVerfG, 03.06.1954 - 1 BvR 183/54
Gesamtdeutscher Block
Auszug aus BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71
Auszugehen ist hierbei von dem im Staatsrecht anerkannten Grundsatz, daß die Auswahl des Wahlsystems und die Festlegung der Wahlrechtsgrundsätze im einzelnen im Ermessen des Gesetzgebers steht (BVerfGE 3, 19, 24 = NJW 53, 1341; BVerfGE 3, 383, 394; 5, 77, 81; 6, 84, 89 = NJW 57, 377). - BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvR 315/53
Parteifreie Wählergruppen
Auszug aus BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71
Auszugehen ist hierbei von dem im Staatsrecht anerkannten Grundsatz, daß die Auswahl des Wahlsystems und die Festlegung der Wahlrechtsgrundsätze im einzelnen im Ermessen des Gesetzgebers steht (BVerfGE 3, 19, 24 = NJW 53, 1341; BVerfGE 3, 383, 394; 5, 77, 81; 6, 84, 89 = NJW 57, 377). - BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60
Reserveliste Nordrhein-Westfalen
Auszug aus BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71
Auch unter diesem Gesichtspunkt steht es dem Gesetzgeber bzw. dem zuständigen Parteiorgan frei, innerhalb welchen Wahlsystems sie die Wahlrechtsgleichheit verwirklichen wollen (vgl. BVerfGE 6, 84, 89 = NJW 57, 377; BVerfGE 11, 351, 360 = NJW 60, 2283). - BVerfG, 06.12.1961 - 2 BvR 399/61
Wahlgebietsgröße
Auszug aus BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71
Durch den wahlrechtlichen Gleichheitsgrundsatz sind sie nur dahingehend gebunden, daß alle abgegebenen Stimmen den gleichen Zählwert und - soweit das Verhältniswahlsystem angewandt wird - den gleichen Erfolgswert haben müssen (BVerfGE 1, 208, 244 ff.; 7, 63, 70 = NJW 57, 1313; BVerfGE 13, 243, 246; 16, 130, 139 = NJW 63, 1600;… für innerparteiliche Wahlen vgl. Maunz-Dürig, GG, Art. 21 Rdnr. 58 i.V.m. Art. 20 Rdnr. 34 sowie § 10 Abs. 2 PartG). - BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62
Wahlkreise
- RG, 11.05.1917 - II 583/16
Voraussetzungen der Anfechtungsklage im Aktienrecht
- RG, 13.02.1925 - II 52/24
Aktienrechtliche Anfechtungsklage
- RG, 04.10.1921 - II 161/21
Aktienrechtliche Anfechtungsklage
- BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88
Listenwahl von Delegierten zu einem Kreisparteitag
Verzögerungen in der Durchführung des Wahlprüfungsverfahrens können zur Folge haben, daß nicht gültig oder in nichtiger Wahl gewählte Personen (vgl. Sen.Urt. v. 17. Dezember 1973 - II ZR 47/71, NJW 1974, 183, 185) ein ihnen nicht zustehendes Mandat während eines großen Teils - im äußersten Fall sogar während der gesamten Wahlperiode - jedenfalls tatsächlich ausüben, während der wirklich Gewählte oder derjenige, der bei Einhaltung eines ordnungsgemäßen Wahlverfahrens gewählt worden wäre, von der Ausübung seines Mandats ferngehalten wird.Soll die danach geltende Mehrheitswahl modifiziert und vom einfachen Mehrheitsprinzip abgewichen werden, so bedarf dies nach der zwingenden Vorschrift des § 40 BGB - und weil es sich insoweit um eine für das Parteileben grundlegende Entscheidung handelt - einer entsprechenden Bestimmung in der Satzung (vgl. Sen.Urt. v. 17. Dezember 1973, aaO).
Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 1973 (II ZR 47/71, NJW 1974, 183) ausgeführt hat, bedeutet die im Grundgesetz gewährleistete, auch bei innerparteilichen Wahlen sicherzustellende Wahlfreiheit, daß jeder Wahlberechtigte die Möglichkeit haben muß, seine Wahlentscheidung ohne Zwang oder sonstige Beeinflussung entsprechend seiner eigenen Überzeugung zu treffen.
Die Entscheidung des Satzungsgebers für ein Mehrheitswahlrecht aber ist, wie sich gleichfalls bereits aus dem Senatsurteil vom 17. Dezember 1973 (aaO) ergibt, von dem einzelnen Wähler hinzunehmen, weil auch die Erfolgschancengleichheit nur innerhalb des jeweiligen Wahlsystems garantiert ist.
Auszugehen ist hierbei, wie der Senat gleichfalls schon in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 1973 (aaO) ausgesprochen hat, von dem Grundsatz, daß die Auswahl des Wahlsystems und die Festlegung der Wahlrechtsgrundsätze im pflichtgemäßen Ermessen des Satzungsgebers (ebenso für staatliche Wahlen BVerfGE 3, 19, 24 [BVerfG 01.08.1953 - 1 BvR 281/53]; 383, 394; 5, 77, 81; 6, 84, 89) liegt.
- VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19
Landtagswahl: AfD Sachsen reicht Verfassungsbeschwerde ein
So bestehen gegen eine Kombination der Abstimmungsmodelle Einzelabstimmung und Sammelabstimmung (etwa durch Blockwahl) keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1973 - II ZR 47/71 - juris;… Hahlen in: Schreiber, BWahlG, 10. Aufl., § 27 Rn. 25; Wahlprüfungsentscheidung in BTDrs. 17/6300 vom 1. Juli 2011, Anlage 27, 33 und 43; Wahlprüfungsentscheidung in BTDrs. 18/1810 vom 26. Juni 2014, Anlage 16 S. 112). - BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 340/00
Satzungsverstöße in einem Verein
Eine derartige Blockwahl ist deshalb nur zulässig, Wenn sie in der Satzung ausdrücklich vorgesehen ist (§ 40 BGB; BGH NJW 1974, 183; OLG Frankfurt Rpfleger 1984, 360; vgl. auch BGHZ 118, 121/124; BayObLG FGPrax 1996, 74).Dies wäre dann der Fall, wenn klar zu Tage läge, dass der Beschluss auch ohne den Verstoß in gleicher Weise zustande gekommen wäre, wenn also bei vernünftiger Beurteilung unter keinen Umständen in Betracht kommt, dass der Mangel das Ergebnis hätte beeinflussen können (BGHZ 49, 209/211; 59, 369; BGH NJW 1974, 183/185; DB 1998, 124; BayObLG NJW-RR 1997, 289/290; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 684; OLG Köln ZIP 1985, 1139).
- OLG Stuttgart, 15.03.2017 - 8 W 103/16
Vereinsregistersache: Wirksamkeit einer Einladung zur außerordentlichen …
Eine solche Löschung kommt unter anderem in Betracht, wenn eine erfolgte Eintragung des Vorstands als unzulässig zu erachten ist, da der Beschluss über die Bestellung des Vorstands unwirksam ist, etwa wenn seine Wahl im Wege einer Blockwahl erfolgt und eine solche in der Satzung nicht vorgesehen ist (vgl. KG Rechtspfleger 2012, 550; OLG Zweibrücken Rpfleger 2014, 209, je m.w.N.; vgl. bereits BGH NJW 1974, 183 [zu Ortsvereinen von Parteien]) oder die Wahl auf einer nicht ordnungsgemäß einberufen Mitgliederversammlung beruht (…vgl. Krafka/Kühn, Registerrecht, 10. Auflage 2017, Rdnr. 2257 m.w.N.). - VG Karlsruhe, 04.03.2013 - 7 K 3335/11
Entziehung des Doktorgrades - Plagiat - Promotionsausschuss - Rechtmäßigkeit der …
Bei gewählten Hauptorganen öffentlich-rechtlicher Körperschaften dienen sie zudem dem Gebot, die jeweilige Körperschaft zu keiner Zeit ohne handlungsfähiges Organ zu lassen (…vgl. Versteyl, in: von Münch/Kunig, GG Bd. I, 6. Aufl. 2012, Art. 41 GG Rn. 13; zum Ganzen eingehend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.12.1997 - 9 S 2506/07 -, GewArch 1998, 164; StGH Bremen, Entscheidung vom 28.02.1984 - St 2/93 -, DVBl. 1994, 633; ebenso BGH, Urteil vom 17.12.1973 - II ZR 47/71 -, NJW 1974, 183 in Abgrenzung zur Rechtslage bei innerparteilichen Wahlen, die dem privaten Vereinsrecht unterliegen). - BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74
Verfassungsrechtliche Prüfung der niedersächsischen Vorschriften für die …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der vergleichbaren Wahl des Präsidiums eines Gerichts wird die Auffassung vertreten, daß die Wahl in dieses Organ richterlicher Selbstverwaltung nicht abgelehnt werden kann (vgl. BVerwG in DVBl. 1975 S. 727 (728), auch BGH in NJW 1974, S. 183 (184) zur Kennzeichnung dieser Wahl). - OLG Rostock, 26.06.2012 - 1 W 16/12
Vereinsregistereintragung einer Vorstandsänderung: Prüfungspflicht des …
Ein solches, vom einfachen Mehrheitsprinzip abweichendes Verfahren wird nur dann als zulässig angesehen, wenn es in der Satzung ausdrücklich bestimmt ist (BGH, Urteil vom 17.12.1973 - II ZR 47/71, NJW 1974, 183, Tz. 24, 25; Urteil vom 28.11.1988 - II ZR 96/88, BGHZ 106, 67, Tz. 12; BayObLG, Beschluss vom 13.12.2001 - 3Z BR 340/00, NJW-RR 2001, 537, Tz. 16, jeweils nach juris;… Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 12. Aufl., Rn. 1882 f.;… Stöber, a.a.O., Rn. 561;… Sauter/Schweyer/Waldner, a.a.O.;… Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 32 Rn. 7). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2016 - 15 A 1934/15
Wahlrechtliche Bedeutung der Verletzung der Einhaltung einer ausreichenden …
vgl. zu dieser Rechtsschutzmöglichkeit bei parteiinterne Streitigkeiten BGH, Urteile vom 28. November 1988 - II ZR 96/88 -, juris Rn. 7 f., und vom 17. Dezember 1973 - II ZR 47/71 -, juris Rn. 10; OLG Köln, Urteil vom 19. Dezember 1990 - 24 U 51/90 -, NVwZ 1991, 1116; KG, Urteil vom 30. Oktober 1987 - 13 U 1111/87 -, NJW 1988, 3159; AG Königswinter, Urteil vom 4. April 2014 - 3 C 40/14 -, juris Rn. 17; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 40 Rn. 465. - BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 45/88
Wahl mehrerer Vorstandsmitglieder in einem Wahlgang
Rechtliche Bedenken könnten insoweit allerdings gegen eine "strikte Blockwahl" (vgl. hierzu BGH NJW 1974, 183) bestehen. - BGH, 26.05.1975 - II ZR 34/74 Diese faßt gemäß § 11 der Satzung ihre Beschlüsse - dazu gehören mangels anderweiter Bestimmung auch die Wahlen (vgl. das SenUrt. v. 17.12.73 - II ZR 47/71, LM GrundG Art. 21 Nr. 2) - mit einfacher Stimmenmehrheit.
- OLG Celle, 03.02.2005 - 8 U 82/04
Eintrittspflicht der Kfz-Kaskoversicherung: Verneinung groben Verschuldens bei …
- LG Bonn, 26.02.2009 - 4 T 64/09
Verein, Wahl, Vorstand, Blockwahl, Listenwahl
- AG Königswinter, 04.04.2014 - 3 C 40/14
Parteiinterne Wahlen; Parteigerichtsbarkeit; Rechtsschutzbedürfnis
- BGH, 15.07.1997 - KZR 15/96
Begriff der Erledigung
- OVG Saarland, 20.01.1977 - I R 104/76
Ungültigkeit von Gruppen-Urwahlen zum Konzil; Statthaftigkeit einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.1979 - V B 87/79