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   BVerwG, 10.05.1974 - VII C 46.72   

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https://dejure.org/1974,372
BVerwG, 10.05.1974 - VII C 46.72 (https://dejure.org/1974,372)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1974 - VII C 46.72 (https://dejure.org/1974,372)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1974 - VII C 46.72 (https://dejure.org/1974,372)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1915
  • MDR 1975, 81
  • DÖV 1974, 708
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.10.1969 - VII C 16.69
    Auszug aus BVerwG, 10.05.1974 - VII C 46.72
    - Ergänzung zum Urteil vom 24. Oktober 1969 - BVerwG VII C 16.69 -.

    Es handele sich bei ihr um denselben Sachverhalt, der dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1969 - BVerwG VII C 16.69 - zugrunde liege.

    Das Berufungsurteil weiche vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1969 - BVerwG VII C 16.69 - ab.

    Er verteidigt das Berufungsurteil, bezieht sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. August 1965 - BVerwG I C 78.62 - und meint, der Fall der Klägerin sei mit dem in der Entscheidung BVerwG VII C 16.69 nicht vergleichbar.

    Ein derartiger extremer Ausnahmefall lag dem Urteil des Senats vom 24. Oktober 1969 - BVerwG VII C 16.69 - (KStZ 1970, 92) zugrunde, das ein durchlaufendes Grundstück betraf, bei dem die Schaffung eines Zugangs von der rückwärtigen Grundstücksfront zu der auf einem hohen Damm verlaufenden Straße rechtlich unmöglich war und nach den örtlichen Verhältnissen auch die Möglichkeit einer mehr als nur völlig unerheblichen Straßenverschmutzung durch das Anliegergrundstück entfiel, weswegen der Senat in jenem Falle eine Gebührenpflicht des Angrenzers wegen Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG verneint hat.

  • BVerwG, 05.08.1965 - I C 78.62

    Pflicht der Anlieger zur Gehwegreinigung auch bei Wegen an Bahnanlagen

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1974 - VII C 46.72
    Er verteidigt das Berufungsurteil, bezieht sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. August 1965 - BVerwG I C 78.62 - und meint, der Fall der Klägerin sei mit dem in der Entscheidung BVerwG VII C 16.69 nicht vergleichbar.

    Die dargelegte Rechtsauffassung steht nicht im Widerspruch zu dem Urteil des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. August 1965 (BVerwGE 22, 26 [BVerwG 05.08.1965 - I C 78/62]), auf das sich der Beklagte beruft.

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII C 43.70

    Voraussetzungen der Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren - Heranziehung des

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1974 - VII C 46.72
    Jene Entscheidung betraf die polizeiliche Verpflichtung der Straßenanlieger zur außerordentlichen Gehwegreinigung (Beseitigung von Laub, Schnee und Eis) nach früherem württembergischen Recht, die mit der hier zu beurteilenden Gebührenpflicht der Straßenanlieger für die von der Gemeinde durchgeführte laufende Reinigung der Fahrbahn einer Straße nicht vergleichbar ist (vgl. Urteil des Senats vom 21. April 1972 - BVerwG VII C 43.70 - [NJW 1972, 1482]).
  • VGH Bayern, 04.04.2007 - 8 B 05.3195

    Abwälzung der Pflicht zu Reinigung und Winterdienst auf Anlieger: Zumutbarkeit

    Die Auferlegung von Handlungspflichten insbesondere auf einem Gehweg, auch wenn sie unter Umständen mit finanziellen Belastungen für die Reinigungs- und Sicherungskosten einhergeht, wird deshalb durch den Grundsatz der Vorteilsausgleichung gedeckt (vgl. BayVerfGH vom 29.4.1983 BayVBl 1983, 494/497; BVerwG vom 10.5.1974 NJW 1974, 1915).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 KN 162/17

    Allgemeinanteil; Allgemeininteresse; Anliegergrundstück; Anliegergrundstücke;

    Trotz der nach dem Senatsurteil vom 30. Januar 2017 gebotenen Einbeziehung zugewandter Grundstücksseiten auch bei Anliegergrundstücken ist im Grundsatz davon auszugehen, dass von dem vollständig anliegenden Grundstück regelmäßig die Möglichkeit einer höheren Verschmutzung der Straße durch das Grundstück zu bejahen ist (vgl. Senatsurteil vom 13.2.1990 - 9 L 113/89 - juris Rn. 31; BVerwG, Urteil vom 10.5.1974 - VII C 46.72 - Buchholz 401.84 = juris Rn. 18).

    Weiterhin ist bei Anliegergrundstücken regelmäßig die Möglichkeit der Verschmutzung der Straße durch das Grundstück zu bejahen, während andererseits Hinterliegergrundstücke kaum zur Verschmutzung der Straße beitragen (so schon Senatsurteil vom 13.2.1990 - 9 L 113/89 - juris Rn. 31; BVerwG, Urteil vom 10.5.1974, a. a. O., Rn. 18).

  • OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 C 14/15

    Straßenreinigung, Satzung, Befangenheit, Gemeinderat, Allgemeininteresse,

    Die Möglichkeit der Schaffung eines Zugangs oder einer Zufahrt bringt eine sachliche Beziehung des Grundstücks und der Straße mit sich, die es rechtfertigt, den Grundstückseigentümer zur Straßenreinigung heranzuziehen oder ihm Straßenreinigungsgebühren aufzuerlegen (BVerwG, Urt. v. 10. Mai 1974 - VII C 46.72 -, juris Rn. 16 zum nordrhein-westfälischen Landesrecht, das auf ein Angrenzen an die Straße abstellt; BayVGH, Urt. v. 14. März 1984, NVwZ 1985, 775, 776).

    Das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG verlangt zwar eine vernünftige objektive Beziehung des Grundstücks zur Straße, die eine besondere Verpflichtung der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke sachlich rechtfertigt (BVerwG, Urt. v. 10. Mai 1974 - VII C 46.72 -, juris Rn. 16).

    Eine ausreichende sachliche Beziehung des Grundstücks zur Straße liegt aber auch dann vor, wenn die konkrete - nicht nur hypothetische - Möglichkeit einer nicht völlig unerheblichen Straßenverschmutzung durch das Anliegergrundstück zu bejahen ist (zur Straßenreinigungsgebührenpflicht BVerwG, Urt. v. 10. Mai 1974 - VII C 46.72 -, juris Rn. 16).

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