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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.07.1974 - 2 Ss 132/74   

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https://dejure.org/1974,695
OLG Hamburg, 16.07.1974 - 2 Ss 132/74 (https://dejure.org/1974,695)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.07.1974 - 2 Ss 132/74 (https://dejure.org/1974,695)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Juli 1974 - 2 Ss 132/74 (https://dejure.org/1974,695)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirkungen eines Betäubungsmittels; Nicht geringe Menge; Anzahl von Rauschzuständen; Wirksamste Anwendungsmöglichkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1920 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64

    Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.07.1974 - 2 Ss 132/74
    Der Senat ist der Auffassung, daß diese Vorschriften auch auf den Fall der Verfahrenseinstellung Anwendung finden und sieht sich daran nicht durch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGHSt 20, 77 [80]) gehindert, weil die dort getroffene Entscheidung nicht auf der abweichenden Auffassung des Bundesgerichtshofs beruht.
  • BayObLG, 23.11.1972 - RReg. 4 St 141/72

    Haschisch; Nicht geringe Menge

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.07.1974 - 2 Ss 132/74
    2) Die Anwendung des Strafrahmens des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG will der Senat mit anderen Erwägungen als das Bayerische Oberste Landesgericht in Betracht ziehen und damit von der Rechtsprechung dieses Gerichts (NJW 1973, 669) abweichen.
  • BGH, 14.03.1974 - VII ZR 129/73

    Hemden - § 812, § 932 BGB, Dreiecksverhältnis

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.07.1974 - 2 Ss 132/74
    Dieser Auffassung, die weitgehend Anerkennung gefunden hat (Wechsung und Hund NJW 1974, 1729; Joachimski, Betäubungsmittelrecht, Anm. 27 c zu § 11 für den Fall des Besitzes; vgl. auch Fuhrmann, JR 1974, 209), soll beigetreten werden.
  • BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge von

    Das OLG Hamburg beurteilt die Frage der "nicht geringen Menge" danach, welche schädlichen Wirkungen von den in Rede stehenden Betäubungsmitteln im Einzelfall entfaltet werden können; es hält danach § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetmG für erfüllt, wenn mit harten Drogen 32 Rauschzustände zu erzielen sind (NJW 1974, 1920; 1975, 1473) [OLG Hamburg 14.08.1974 - 1 Ss 48/74].
  • OLG Koblenz, 19.12.1974 - 1 Ss 280/74

    Haschisch; Geringe Menge; Menge; Gramm

    Die von der Revision weiterhin angeregte Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs über den Vorlegungsbeschluß des OLG Hamburg in NJW 1974, 1920 , ist nicht gerechtfertigt.
  • OLG Karlsruhe, 20.10.1977 - 2 Ss 117/77

    Nicht geringe Menge; Strafgrund; Berechnung

    Auf die schädlichen Wirkungen des jeweiligen Betäubungsmittels stellt das OLG Hamburg ab und sieht bei sog. harten Drogen eine Menge, mit der 32 Rauscbzustände erzielt werden können, als nicht geringe Menge an (NJW 1974, 1920 ; 1975, 1473).
  • OLG Hamburg, 17.01.1975 - 1 Ss 171/74

    Betäubungsmittel; Bestimmung der nicht geringen Menge; Drogeneinnahme mit

    Mit der soweit ersichtlich einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ist aus dem Gesetzesaufbau abzunehmen, daß der Begriff "nicht geringe Menge" als Voraussetzung für den bedeutend erhöhten Strafrahmen nicht unmittelbar an den Begriff "geringe Menge" im Sinne des § 11 Abs. 5 BtMG angrenzt, nach welcher Vorschrift der Besitz einer zum Eigenverbrauch bestimmten geringen Menge straffrei bleiben kann, sondern daß zwischen diesen unbestimmten Begriffen ein Mengenbereich liegt, für den grundsätzlich der normale Strafrahmen des § 11 Abs. 1 BtMG gilt (BayOblG NJW 1973, 669; OLG Hamburg, 2.Strafsenat im Vorlegungsbeschluß in 2 Ss 132/74, NJW 1974, 1920 , und im Urteil in 2 Ss 132/74 vom 14. Januar 1975; OLG Karlsruhe in NJW 1974, 2061 ; OLG Düsseldorf in Beilage zum Zollnachrichten- und fahndungsblatt Nr. 1/74; vgl. auch Wechsung und Hund aaO, Joachimski, aaO. Anm. 27 c zu § 11 BtMG S. 174 f; anderer Ansicht offenbar Kohlhaas bei Erbs-Kohlhaas Anm. 19 zu § 11 BtMG ).
  • OLG Hamm, 08.06.1978 - 2 Ss 1069/78

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erfüllung des Besitztatbestands, Begriff der nicht

    Das OLG Hamburg beurteilt die Frage der "nicht geringen Menge" danach, welche schädlichen Wirkungen von den in Rede stehenden Betäubungsmitteln im Einzelfall entfaltet werden können und hält § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG für erfüllt, wenn - mit harten Drogen - 32 Rauschzustände zu erzielen sind (NJW 1974, 1920 ; NJW 1975, 1473 ).
  • OLG Hamm, 31.01.1975 - 3 Ss 743/74
    Schließlich ist nach Auffassung des OLG Hamburg (vgl. Leitsatz NJW 1974, 1920 ) die hier maßgebliche Frage danach zu beurteilen, welche Wirkungen mit der Menge Rauschgift im Hinblick auf die Gefahren entfaltet werden können, die durch das Betäubungsmittelgesetz bekämpft werden sollen.
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 20.06.1974 - 8 Ta 56/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,3172
LAG Hamm, 20.06.1974 - 8 Ta 56/74 (https://dejure.org/1974,3172)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.06.1974 - 8 Ta 56/74 (https://dejure.org/1974,3172)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. Juni 1974 - 8 Ta 56/74 (https://dejure.org/1974,3172)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1920
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 06.01.2022 - B 5 LW 1/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Jedoch stellt er nicht näher dar, inwiefern diese Entscheidung des LSG über die Art und Weise der Akteneinsicht die Regelung in § 120 Abs. 3 Satz 3 SGG (hier maßgeblich in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung) verletzt haben könnte, etwa weil das Gericht mit dieser Entscheidung die Grenzen seines pflichtgemäßen Ermessens überschritt (vgl dazu Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 120 RdNr 7a, 10; Bieresborn in Roos/Wahrendorf/Müller, SGG, 2. Aufl 2021, § 120 RdNr 41, 43; zur früheren Fassung des § 120 SGG s auch BSG Beschluss vom 28.7.1977 - 5 BJ 124/77 - SozR 1500 § 120 Nr. 1 = juris RdNr 3; zu einem unmittelbar bevorstehenden Verhandlungstermin als Gesichtspunkt, der einer Aktenübersendung entgegenstehen kann, vgl LAG Hamm Beschluss vom 20.6.1974 - 8 Ta 56/74 - NJW 1974, 1920) .
  • BSG, 06.01.2022 - B 5 LW 2/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Jedoch stellt sie nicht näher dar, inwiefern diese Entscheidung des LSG über die Art und Weise der Akteneinsicht die Regelung in § 120 Abs. 3 Satz 3 SGG (hier maßgeblich in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung) verletzt haben könnte, etwa weil das Gericht mit dieser Entscheidung die Grenzen seines pflichtgemäßen Ermessens überschritt (vgl dazu Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 120 RdNr 7a, 10; Bieresborn in Roos/Wahrendorf/Müller, SGG, 2. Aufl 2021, § 120 RdNr 41, 43; zur früheren Fassung des § 120 SGG s auch BSG Beschluss vom 28.7.1977 - 5 BJ 124/77 - SozR 1500 § 120 Nr. 1 = juris RdNr 3; zu einem unmittelbar bevorstehenden Verhandlungstermin als Gesichtspunkt, der einer Aktenübersendung entgegenstehen kann, vgl LAG Hamm Beschluss vom 20.6.1974 - 8 Ta 56/74 - NJW 1974, 1920) .
  • VG Frankfurt/Main, 11.01.2011 - 8 K 2602/10

    Akteneinsicht in arbeitsgerichtliche Verfahrensakte

    In Würdigung der Stellung des Rechtsanwalts als eines Organs der Rechtspflege ist auf dessen Verlangen eine Versendung der Akten an diesen zuzulassen, zumal nach Abschluss des arbeitsgerichtlichen Verfahrens nicht dafür ersichtlich ist, dass die Aktenübersendung den Geschäftsgang behindert (vgl. Münchener Kommentar .zur Zivilprozeßordnung, a.a.O., § 299 Rn. 10; LAG Hamm, Beschluss vom 20.06.1974 - 8 Ta 56/74 -, NJW 1974, 1920).
  • BFH, 31.08.1993 - XI B 31/93

    Akteneinsicht durch Prozeßbevollmächtigten (§ 78 FGO )

    Hinzuweisen sei auch auf die Entscheidungen des OLG Hamm vom 17. März 1989 14 W 21/89 (NJW 1990, 843), des OLG Düsseldorf vom 22. März 1987 18 U 53/87 (Monatsschrift für Deutsches Recht -MDR- 1987, 768), des Landgerichts Hanau vom 2. Juli 1984 3 T 225/84 (Anwaltsblatt -AnwBl- 1984, 503) und des Landgerichts Hamm vom 20. Juni 1974 8 Ta 56/74 (NJW 74, 1920).
  • SG Nordhausen, 12.07.2011 - S 17 AS 4708/10

    Sozialgerichtliches Verfahren: Kostenentscheidung nach Erledigung des

    Bei der Entscheidung über den Antrag eines Rechtsanwalts auf Ausfolgung der Gerichtsakten zwecks Durchsicht in der Anwaltskanzlei dürfen dabei die Interessen an einem geordneten gerichtlichen Geschäftsgang nicht vorrangig berücksichtigt werden(Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz, Kommentar, 9. Auflage 2008, § 120 Rdnr. 4 unter Berufung auf Landesarbeitsgericht Hamm v. 20.06.1974 Az: 8 Ta 56/74).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.08.1974 - 20 W 379/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,8095
OLG Frankfurt, 15.08.1974 - 20 W 379/74 (https://dejure.org/1974,8095)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.08.1974 - 20 W 379/74 (https://dejure.org/1974,8095)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. August 1974 - 20 W 379/74 (https://dejure.org/1974,8095)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1920 (Ls.)
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