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   OLG Saarbrücken, 28.02.1974 - Ss 78/73   

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OLG Saarbrücken, 28.02.1974 - Ss 78/73 (https://dejure.org/1974,1914)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.02.1974 - Ss 78/73 (https://dejure.org/1974,1914)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. Februar 1974 - Ss 78/73 (https://dejure.org/1974,1914)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1959
  • NJW 1975, 354 (Ls.)
  • MDR 1974, 859
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99

    Videovernehmung eines Auslandszeugen

    Diesen Zielsetzungen würde es widersprechen, wenn die Möglichkeit einer Videovernehmung eine kommissarische Vernehmung gemäß § 223 Abs. 1 StPO und eine Verlesung der Niederschrift nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO ausschließen würde; denn auch eine solche Vorgehensweise kann den Interessen schutzbedürftiger Zeugen dienen (vgl. OLG Saarbrücken NJW 1974, 1959, 1960; Laubenthal JZ 1996, 335, 342 m.w.N. (kindlicher Opferzeuge); s. ferner BGHSt 32, 115, 126 f.; Kleinknecht/MeyerGoßner aaO § 223 Rdn. 6 (gefährdeter Zeuge)) und die Ermittlung der Wahrheit in angemessener Weise fördern.
  • BGH, 19.05.1988 - 1 StR 359/87

    Anfechtung einer Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit im Strafverfahren

    Ob dieser Auffassung zu folgen wäre (aA z.B. OLG Frankfurt MDR 1974, 859), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 18.02.1993 - 1 StR 10/93

    Voraussetzungen für Verlesung der Niederschrift über die polizeiliche Vernehmung

    In der Sache wird zutreffend beanstandet, daß die Strafkammer die tatsächlichen Grundlagen der Weigerung des Zeugen nicht ausreichend erforscht hat (vgl. OLG Saarbrücken NJW 1974, 1959, 1960) [OLG Saarbrücken 28.02.1974 - Ss 78/73].
  • OLG Düsseldorf, 26.08.1982 - 5 Ss OWi 333/82
    Das Höchstmaß der Geldbuße ist vorgesehen für die denkbar schwersten Zuwiderhandlungen, bei denen Milderungsgründe nicht vorliegen (Vergleiche OLG Hamm, 1971-05-13, 2 Ss 336/71, VRS 41, 293 (1971); Vergleiche OLG Frankfurt, 1974-07-12, 2 Ss 222/74, MDR 1974, 859).Die Verhängung der nach dem Gesetz zulässigen Höchstbuße ist rechtsfehlerhaft, wenn nach den Feststellungen auszuschließen ist, daß es sich bei der Tat des Betroffenen um einen Verstoß handelt, der bereits in den Bereich der denkbar schwersten Zuwiderhandlungen einzuordnen ist.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.03.1974 - 4 Ws (B) 25/73 OWiG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,2746
OLG Frankfurt, 26.03.1974 - 4 Ws (B) 25/73 OWiG (https://dejure.org/1974,2746)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.03.1974 - 4 Ws (B) 25/73 OWiG (https://dejure.org/1974,2746)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. März 1974 - 4 Ws (B) 25/73 OWiG (https://dejure.org/1974,2746)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1959
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen

    Schon die am Wortlaut orientierte, unbefangene Auslegung dieser Vorschriften führt zu dem Ergebnis, daß unabhängig von der Dienstzeit, die der unterschiedlichen Regelung durch die jeweils zuständigen Behörden unterliegt, die Fristen erst um 24 Uhr enden, denn erst dann "läuft der Tag ab" (vgl. z. B. für das Strafverfahrensrecht: OLG Frankfurt, NJW 1974 S. 1959; für das Zivilprozeßrecht statt vieler: Thomas- Putzo, ZPO 7. Aufl. (1974), § 222 Anm. 2b; für das Verwaltungsrecht BVerwGE 18, 51 f. und weiter Redeker-von Oertzen, VwGO 5. Aufl. (1975), § 57 Anm. 10 mit weiteren Nachweisen).
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