Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.1974 - XIII A 1310/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,3242
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.1974 - XIII A 1310/73 (https://dejure.org/1974,3242)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.04.1974 - XIII A 1310/73 (https://dejure.org/1974,3242)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. April 1974 - XIII A 1310/73 (https://dejure.org/1974,3242)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,3242) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1964
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Saarland, 27.07.2006 - 1 W 33/06

    Zur Erforderlichkeit einer medizinisch-psychologischen Begutachtung für die

    Ein für ein Absehen von dieser Verzichtsmöglichkeit notwendiger sachlicher Anlass vgl. OVG Münster, Urteil vom 11.4.1974 - XIII A 1310/73 -, NJW 1974, 1964, ist nicht dargelegt und nicht ersichtlich, so dass der vorläufigen Neuerteilung der Fahrerlaubnis alten Rechts (§ 76 Nr. 11a. FeV) an die Antragstellerin nichts entgegensteht.
  • OLG Köln, 04.07.1988 - 7 U 172/87

    Getränkeshop - § 839 BGB, rechtswidrige Erlaubnis

    Nach ständiger Rechtsprechung (BGH NJW 1969, 234, 1973, 616; 1975, 1968) ist bei Erteilung der Baugenehmigung der Bauherr geschützter Dritter mit der Folge, daß er - wenn die Genehmigung rechtswidrig ist und deshalb aufgehoben oder zurückgenommen wird - Ersatz nutzloser Aufwendungen beanspruchen kann, die er im Vertrauen auf die Rechtswirksamkeit der Genehmigung gemacht hat (hier nicht in Betracht kommende Ausnahme: Fehler der Behörde bei Prüfung der Statik; vgl. BGHZ 39, 358; BGH NJW 1974, 1964 und NVwZ 1983, 698).
  • VGH Hessen, 27.06.1989 - 2 UE 1862/85

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis - Verzicht auf Fahrerlaubnis - Hemmung oder

    Der Senat teilt insoweit die Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der in diesem Zusammenhang weiterhin ausgeführt hat, der auf die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit abzielende Schutzzweck der Regelung würde verfehlt, wenn man annähme, der Ablauf der in § 15 c Abs. 2 Satz 3 StVZO bestimmten Frist werde bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung des geltend gemachten Anspruchs auf (vollständigen oder teilweisen) Verzicht auf die Fahrerlaubnisprüfung gehemmt oder unterbrochen (Urteil vom 13. Dezember 1983 - Nr. 11 b 83 A.936 -, VKBl. 1984, 300 unter Hinweis auf OVG Münster, NJW 1974, 1964; vgl. auch Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot - Führerscheinentzug, 5. Aufl. 1986, Rz. 664).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht