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   OLG Düsseldorf, 26.10.1973 - 1 Ws 799/73   

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OLG Düsseldorf, 26.10.1973 - 1 Ws 799/73 (https://dejure.org/1973,1556)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.10.1973 - 1 Ws 799/73 (https://dejure.org/1973,1556)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Oktober 1973 - 1 Ws 799/73 (https://dejure.org/1973,1556)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 198
  • NJW 1974, 614 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Nürnberg, 01.12.2011 - 2 Ws 547/11

    Sicherungsverwahrung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Zulässigkeit eines Antrags

    Das durch den Maßregelzweck bestimmte Bedürfnis nach größtmöglicher prognostischer Zuverlässigkeit der Entlassungsentscheidung hat Vorrang: Eine derart lange vor dem Ende des Strafvollzugs (bzw. vor dem nach § 57 StGB in Betracht kommenden Entlassungszeitpunkt) liegende Entscheidung ist grundsätzlich nicht möglich (OLG Düsseldorf NJW 1974, 198; OLG Hamm GA 1972, 373 OLG Köln JMBl NW 1977, 77; Fischer StGB 58. Aufl. § 67c Rdn. 4; LK-Rissung-van Saan/Peglau StGB 12. Aufl. § 67c Rdn. 93).

    18 Etwaige Härten für den Verurteilten, die darin bestehen, dass in dem kürzeren Zeitraum hinreichende Maßnahmen zur Entlassungsvorbereitung nicht mehr möglich sind, sind im Hinblick auf den Sicherungszweck der Maßregel und der Regelung des § 67c Abs. 1 StGB hinzunehmen (OLG Düsseldorf NJW 1974, 198 (199); LK-Rissung-van Saan/Peglau StGB 12. Aufl. § 67c Rdn. 93).

    20 Ein zu früh gestellter Prüfantrag ist unzulässig (OLG Düsseldorf NJW 1974, 198; KG NStZ 1990, 54 (55); MüKo-Veh StGB § 67c Rdn. 12).

  • OLG Koblenz, 15.01.2003 - 1 Ws 977/02

    Sicherungsverwahrung, Unterbringung, Maßregelvollzug, Aussetzung zur Bewährung,

    Mit ihr wird aber, wenn keine besonderen Schwierigkeiten zu erwarten sind, erst frühestens etwa sechs Monate vor Erreichen des gemeinsamen Zwei­Drittel­Zeitpunkts zu beginnen sein, damit die Vollzugswirkungen auf den Verurteilten bei der Entscheidung berücksichtigt werden können (KG a.a.O.; OLG Stuttgart NStZ 1988, 45; OLG Düsseldorf NJW 1974, 198; OLG Hamm GA 1972, 373).
  • OLG Stuttgart, 09.10.1987 - 4 Ws 297/87

    Unterbringung in Entziehungsanstalt; Freiheitsstrafe; Ende der Strafvollstreckung

    Sie muß aber andererseits so rechtzeitig vor dem Ende des Strafvollzugs stattfinden, daß die Entscheidung auch unter Berücksichtigung eines etwaigen Beschwerdeverfahrens noch vorher rechtskräftig werden kann ([u. a.] OLG Düsseldorf, NJW 1974, 198; Dreher/Tröndle, StGB , 43. Aufl., § 67 c Rdnr. 3; Stree in Schönke/Schröder, StGB , 22. Aufl., § 67 e Rdnr. 4).«.
  • OLG Düsseldorf, 26.11.1998 - 1 Ws 703/98
    Zu entscheiden ist zu einem Zeitpunkt, der den rechtskräftigen Abschluß des Prüfungsverfahrens noch kurz vor dem Strafende ermöglicht (vgl. Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1973, abgedruckt in NJW 1974, 198/199; OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - in NStE Nr. 7 zu § 67 c StGB ; ferner Tröndle, a.a.0., § 67 c Rdnr. 3 a m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.1996 - 1 Ws 1094/96
    Nachteile, die sich aus einen solchen späten Prüfungszeitpunkt eventuell im Strafvollzug ergeben, sind hinzunehmen und Folge der in der Entscheidung über die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung enthaltenen Beurteilung der Gefährlichkeit des Verurteilten (vgl. Senat NJW 1974, 198; OLG Stuttgart NStE Nr. 1 zu § 67 c StGB ; Dreher/Tröndle, StGB , 47. Aufl. 1995, Rndnr. 3 zu § 67 c m.w.N.).
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