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BayObLG, 30.07.1974 - RReg. 4 St 68/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arzneimittelrecht: Begriff des Einzelhandels; Tierärztliches Dispensierrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1974, 2060
- BayObLGSt 1974, 90
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 07.01.1959 - 1 BvR 100/57
Arzneifertigwaren
Auszug aus BayObLG, 30.07.1974 - RReg. 4 St 68/74
Das Apothekenmonopol wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß anerkannt (BVerfGE 9, 73).Auch das Recht der freien Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG ) ist nicht verletzt (vgl. BVerfGE 9, 73 [77]; 25, 236 [247]).
- BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67
Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten …
Auszug aus BayObLG, 30.07.1974 - RReg. 4 St 68/74
Auch das Recht der freien Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG ) ist nicht verletzt (vgl. BVerfGE 9, 73 [77]; 25, 236 [247]). - BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62
Angestelltenversicherung
Auszug aus BayObLG, 30.07.1974 - RReg. 4 St 68/74
Dieser untersagt, gleichliegende Sachverhalte, die aus der Natur der Sache und unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit klar eine gleichartige Regelung erfordern, ungleich zu behandeln; dagegen ist wesentlich Ungleiches nach seiner Eigenart verschieden zu regeln (BVerfGE 13, 225 [227]; 14, 221 [238]; 15, 167 [201]; 24, 220 [228]; VerfGH 23, 99 [103]; 25, 1 [8]).
- BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 148/57
Bahnhofsapotheke Frankfurt
Auszug aus BayObLG, 30.07.1974 - RReg. 4 St 68/74
Dieser untersagt, gleichliegende Sachverhalte, die aus der Natur der Sache und unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit klar eine gleichartige Regelung erfordern, ungleich zu behandeln; dagegen ist wesentlich Ungleiches nach seiner Eigenart verschieden zu regeln (BVerfGE 13, 225 [227]; 14, 221 [238]; 15, 167 [201]; 24, 220 [228]; VerfGH 23, 99 [103]; 25, 1 [8]). - BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61
Fremdrenten
Auszug aus BayObLG, 30.07.1974 - RReg. 4 St 68/74
Dieser untersagt, gleichliegende Sachverhalte, die aus der Natur der Sache und unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit klar eine gleichartige Regelung erfordern, ungleich zu behandeln; dagegen ist wesentlich Ungleiches nach seiner Eigenart verschieden zu regeln (BVerfGE 13, 225 [227]; 14, 221 [238]; 15, 167 [201]; 24, 220 [228]; VerfGH 23, 99 [103]; 25, 1 [8]). - BVerfG, 11.12.1962 - 2 BvL 2/60
Ruhegehalt nach Entnazifizierung
Auszug aus BayObLG, 30.07.1974 - RReg. 4 St 68/74
Dieser untersagt, gleichliegende Sachverhalte, die aus der Natur der Sache und unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit klar eine gleichartige Regelung erfordern, ungleich zu behandeln; dagegen ist wesentlich Ungleiches nach seiner Eigenart verschieden zu regeln (BVerfGE 13, 225 [227]; 14, 221 [238]; 15, 167 [201]; 24, 220 [228]; VerfGH 23, 99 [103]; 25, 1 [8]).
- BGH, 22.04.1999 - I ZR 108/97
Tierheilpraktiker
Die Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker wird auch - in Abgrenzung zu Tierärzten - laufend benutzt (vgl. u.a. BayObLG NJW 1974, 2060;… Bülow/Ring, Heilmittelwerbegesetz, § 2 Rdn. 5 und 16). - VGH Hessen, 12.11.2002 - 11 UE 2409/00
Untersagung der unmittelbaren Weitergabe von Autovaccinen an Ärzte
Dies entspricht auch der früher üblichen Definition dieses gesetzlichen Merkmals, nach dem Einzelhandel "jede auf die unmittelbare Versorgung des Endverbrauchers gerichtete berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeit" ist (…Kloesel/Cyran, a.a.O., § 43 AMG Anm. 6;… Zipfel, Lebensmittelrecht, Kommentar, 111. Ergänzungslieferung, Stand: März 2002, § 43 Rdnr. 24; Bay. ObLG, B. v. 30.07.1974 - 4 St 68/74 -, NJW 1974, 2060; Bay. ObLG, B. v. 31.03.1977 - RReg 4 St 45/76 -, NJW 1977, 1501). - OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.1993 - LBGH A 10094/93
Berufspflichtverletzung eines bei Onkologie-Patienten mit Naturheilverfahren …
Aus dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift, das Apothekenmonopol zu gewährleisten, vor allem aber aus der Normierung einer Ausnahmeregelung für die Abgabe von Arzneimitteln durch Tierärzte in § 43 Abs. 4 AMG, ergibt sich, daß hiermit nicht nur der Verkauf von Arzneimitteln in Handelsgeschäften, sondern jede berufs- oder gewerbsmäßige, auf unmittelbare Versorgung des Endverbrauchers mit Arzneimitteln gerichtete Tätigkeit verboten werden soll (vgl. zu § 28 Abs. 1 AMG vom 16. Mai 1961: BayObLG, Beschluß vom 30. Juli 1974, NJW 1974, 2060 sowie vom 31. März 1977 - …