Rechtsprechung
   BayObLG, 30.07.1974 - RReg. 4 St 68/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1236
BayObLG, 30.07.1974 - RReg. 4 St 68/74 (https://dejure.org/1974,1236)
BayObLG, Entscheidung vom 30.07.1974 - RReg. 4 St 68/74 (https://dejure.org/1974,1236)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juli 1974 - RReg. 4 St 68/74 (https://dejure.org/1974,1236)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,1236) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arzneimittelrecht: Begriff des Einzelhandels; Tierärztliches Dispensierrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 2060
  • BayObLGSt 1974, 90
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.01.1959 - 1 BvR 100/57

    Arzneifertigwaren

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1974 - RReg. 4 St 68/74
    Das Apothekenmonopol wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß anerkannt (BVerfGE 9, 73).

    Auch das Recht der freien Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG ) ist nicht verletzt (vgl. BVerfGE 9, 73 [77]; 25, 236 [247]).

  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1974 - RReg. 4 St 68/74
    Auch das Recht der freien Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG ) ist nicht verletzt (vgl. BVerfGE 9, 73 [77]; 25, 236 [247]).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1974 - RReg. 4 St 68/74
    Dieser untersagt, gleichliegende Sachverhalte, die aus der Natur der Sache und unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit klar eine gleichartige Regelung erfordern, ungleich zu behandeln; dagegen ist wesentlich Ungleiches nach seiner Eigenart verschieden zu regeln (BVerfGE 13, 225 [227]; 14, 221 [238]; 15, 167 [201]; 24, 220 [228]; VerfGH 23, 99 [103]; 25, 1 [8]).
  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 148/57

    Bahnhofsapotheke Frankfurt

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1974 - RReg. 4 St 68/74
    Dieser untersagt, gleichliegende Sachverhalte, die aus der Natur der Sache und unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit klar eine gleichartige Regelung erfordern, ungleich zu behandeln; dagegen ist wesentlich Ungleiches nach seiner Eigenart verschieden zu regeln (BVerfGE 13, 225 [227]; 14, 221 [238]; 15, 167 [201]; 24, 220 [228]; VerfGH 23, 99 [103]; 25, 1 [8]).
  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1974 - RReg. 4 St 68/74
    Dieser untersagt, gleichliegende Sachverhalte, die aus der Natur der Sache und unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit klar eine gleichartige Regelung erfordern, ungleich zu behandeln; dagegen ist wesentlich Ungleiches nach seiner Eigenart verschieden zu regeln (BVerfGE 13, 225 [227]; 14, 221 [238]; 15, 167 [201]; 24, 220 [228]; VerfGH 23, 99 [103]; 25, 1 [8]).
  • BVerfG, 11.12.1962 - 2 BvL 2/60

    Ruhegehalt nach Entnazifizierung

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1974 - RReg. 4 St 68/74
    Dieser untersagt, gleichliegende Sachverhalte, die aus der Natur der Sache und unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit klar eine gleichartige Regelung erfordern, ungleich zu behandeln; dagegen ist wesentlich Ungleiches nach seiner Eigenart verschieden zu regeln (BVerfGE 13, 225 [227]; 14, 221 [238]; 15, 167 [201]; 24, 220 [228]; VerfGH 23, 99 [103]; 25, 1 [8]).
  • BGH, 22.04.1999 - I ZR 108/97

    Tierheilpraktiker

    Die Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker wird auch - in Abgrenzung zu Tierärzten - laufend benutzt (vgl. u.a. BayObLG NJW 1974, 2060; Bülow/Ring, Heilmittelwerbegesetz, § 2 Rdn. 5 und 16).
  • VGH Hessen, 12.11.2002 - 11 UE 2409/00

    Untersagung der unmittelbaren Weitergabe von Autovaccinen an Ärzte

    Dies entspricht auch der früher üblichen Definition dieses gesetzlichen Merkmals, nach dem Einzelhandel "jede auf die unmittelbare Versorgung des Endverbrauchers gerichtete berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeit" ist (Kloesel/Cyran, a.a.O., § 43 AMG Anm. 6; Zipfel, Lebensmittelrecht, Kommentar, 111. Ergänzungslieferung, Stand: März 2002, § 43 Rdnr. 24; Bay. ObLG, B. v. 30.07.1974 - 4 St 68/74 -, NJW 1974, 2060; Bay. ObLG, B. v. 31.03.1977 - RReg 4 St 45/76 -, NJW 1977, 1501).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.1993 - LBGH A 10094/93

    Berufspflichtverletzung eines bei Onkologie-Patienten mit Naturheilverfahren

    Aus dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift, das Apothekenmonopol zu gewährleisten, vor allem aber aus der Normierung einer Ausnahmeregelung für die Abgabe von Arzneimitteln durch Tierärzte in § 43 Abs. 4 AMG, ergibt sich, daß hiermit nicht nur der Verkauf von Arzneimitteln in Handelsgeschäften, sondern jede berufs- oder gewerbsmäßige, auf unmittelbare Versorgung des Endverbrauchers mit Arzneimitteln gerichtete Tätigkeit verboten werden soll (vgl. zu § 28 Abs. 1 AMG vom 16. Mai 1961: BayObLG, Beschluß vom 30. Juli 1974, NJW 1974, 2060 sowie vom 31. März 1977 - …
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht