Weitere Entscheidung unten: OLG München, 05.09.1973

Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73   

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BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73 (https://dejure.org/1973,49)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1973 - 4 StR 130/73 (https://dejure.org/1973,49)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1973 - 4 StR 130/73 (https://dejure.org/1973,49)
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Zwei Wacholder

§ 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer, Alkoholanflutungswirkung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr - Anforderungen an die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration - Voraussetzungen für die Ermittlung des Mindestabbauwertes

  • rechtsportal.de

    StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a, § 316

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 246
  • NJW 1974, 246
  • NJW 1974, 613 (Ls.)
  • MDR 1974, 242
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.08.1971 - 4 StR 574/70

    Der Sturztrunk

    Auszug aus BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73
    Fahruntüchtig i.S. der §§ 316, 315 c Abs. 1 Nr. 1 a StGB ist auch der Kraftfahrer, der eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 1, 3 Promille führt (Fortbildung von BGHSt 21, 157 und 24, 200).

    Fahruntüchtig i.S. der §§ 316, 315 c Abs. 1 Nr. 1 a StGB ist auch der Kraftfahrer, der eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 1, 3 Promille führt (Fortbildung von BGHSt 21, 157 und 24, 200).

    Der Senat hat wiederholt darauf hingewiesen, daß die Rechtsprechung an derartige medizinisch-naturwissenschaftliche Erkenntnisse gebunden ist, wenn sie allgemein und zweifelsfrei als richtig anerkannt sind (BGHSt 21, 157, 159; 24, 200, 203).

    Diese Erkenntnis liegt bereits dem Beschluß des Senats über die Bewertung des Sturztrunks (BGHSt 24, 200) zugrunde.

  • BGH, 09.12.1966 - 4 StR 119/66

    Fahruntüchtigkeit auf Grund Alkoholgenusses - Fahrlässige Gefährdung des

    Auszug aus BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73
    Fahruntüchtig i.S. der §§ 316, 315 c Abs. 1 Nr. 1 a StGB ist auch der Kraftfahrer, der eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 1, 3 Promille führt (Fortbildung von BGHSt 21, 157 und 24, 200).

    Fahruntüchtig i.S. der §§ 316, 315 c Abs. 1 Nr. 1 a StGB ist auch der Kraftfahrer, der eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 1, 3 Promille führt (Fortbildung von BGHSt 21, 157 und 24, 200).

    Der Senat hat wiederholt darauf hingewiesen, daß die Rechtsprechung an derartige medizinisch-naturwissenschaftliche Erkenntnisse gebunden ist, wenn sie allgemein und zweifelsfrei als richtig anerkannt sind (BGHSt 21, 157, 159; 24, 200, 203).

  • OLG Hamm, 09.02.1973 - 4 Ss 1649/72
    Auszug aus BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73
    Wie sich dazu aus der Begründung des Vorlagebeschlusses ergibt (vgl. im einzelnen NJW 1973, 1096), soll die Resorptionsphase bis zu 90 Minuten betragen können; einige medizinische Sachverständige haben in Einzelfällen, auch wenn nicht forciert getrunken worden war, ein Intervall von 120 Minuten ab Trinkende von der Rückrechnung ausgenommen.
  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Zwar bestehen rechtliche Bedenken gegen die vom Oberlandesgericht übernommene Feststellung des Amtsgerichts, bei dem Angeklagten habe zur Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration von 1, 24 %o vorgelegen, da das Amtsgericht diese Feststellung nicht näher begründet hat und daher zu besorgen ist, daß die Berechnung dieser Blutalkoholkonzentration unter Verstoß gegen das grundsätzliche Verbot der Rückrechnung für die ersten beiden Stunden nach Trinkende vorgenommen wurde (BGHSt 25, 246, 250).

    Soweit diese in den maßgebenden Fachkreisen allgemein und zweifelsfrei als richtig anerkannt werden, sind sie für den Richter bindend (BGHSt 21, 157, 159; 24, 200, 203; 25, 246, 248; 30, 251, 252 f; 34, 133, 134 [BGH 17.07.1986 - 4 StR 543/85] ; BGH NZV 1990, 157, 158).

  • OLG Karlsruhe, 14.07.2020 - 2 Rv 35 Ss 175/20

    Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr: Strafrechtliche Einstufung von Pedelecs als

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Bundesgerichtshof in allen Entscheidungen, in denen es um die Bestimmung eines Grenzwertes für alkoholbedingte absolute Fahruntüchtigkeit ging, betont hat, dass es sich dabei nicht um ein normatives Merkmal, sondern um die rechtliche Anerkennung gesicherten naturwissenschaftlich-medizinischen Erfahrungswissens im Sinn eines Erfahrungssatzes handelt (u.a. BGHSt 19, 82; 21, 157; 22, 352; 25, 246; 25, 360; 30, 251; 34, 133; 36, 341; 37, 89).
  • BGH, 16.01.2007 - 4 StR 598/06

    Mord (gemeingefährliche Mittel: Einsatz eines PKW); Straßenverkehrsgefährdung

    Dass die für die Trunkenheitsfahrt auf der Grundlage der entnommenen Blutprobe ermittelte Tatzeitblutalkoholkonzentration (2,97 ?) auf einer fehlerhaften Berechnung beruht, da das Landgericht ersichtlich übersehen hat, dass insoweit die ersten zwei Stunden nach Trinkende (Fahrtantritt) grundsätzlich von der Rückrechnung auszunehmen sind (vgl. BGHSt 25, 246; BGH, Beschluss vom 25. September 2006- 4 StR 322/06 m.w.N.), beschwert den Angeklagten im Ergebnis nicht.
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   OLG München, 05.09.1973 - 11 W 1629/73   

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OLG München, 05.09.1973 - 11 W 1629/73 (https://dejure.org/1973,2469)
OLG München, Entscheidung vom 05.09.1973 - 11 W 1629/73 (https://dejure.org/1973,2469)
OLG München, Entscheidung vom 05. September 1973 - 11 W 1629/73 (https://dejure.org/1973,2469)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 246 (Ls.)
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