Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 02.11.1973 - Ws 274/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf sofortige Verwerfung der Berufung; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung des Hauptverhandlungstermins im Berufungsverfahren; Rechtsirrtum als Entschuldigungsgrund nach § 329 Strafprozessordnung (StPO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1974, 327 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 25.02.1932 - II 64/32
1. Wie ist das die Berufung des Angeklagten gemäß § 329 Abs. 1 StPO. verwerfende …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.11.1973 - Ws 274/73
Vom unabwendbaren Zufall zu unterscheiden sind Entschuldigungsgründe; beides sind unterschiedliche Rechtsbegriffe (vgl. RGSt. 66, 150, 151; BayObLG in MDR 53, 631; OLG Hamm in JMBlNRW 54, 264; OLG Celle in NdsRpfl. 63, 260).
- OLG Köln, 15.11.1996 - Ss 554/96
Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Anbringung eines Einspruchs im …
Ebensowenig darf ihm genügen, daß der Verteidiger das Ausbleiben für entschuldigt hält (vgl. OLG Hamm JMBlNW 1978, 32), die Verwerfung der Berufung nach § 329 StPO als rechtlich unzulässig ansieht (vgl. OLG Saarbrücken NJW 1974, 327) oder nach längerer Wartezeit zum Verlassen des Gerichtsgebäudes auffordert (vgl. OLG Hamm VRS 55, 275). - OLG Karlsruhe, 15.11.1994 - 2 Ws 215/94 Im übrigen kann zur Vermeidung der Folge, daß sonst ein Angeklagter trotz der Prüfungspflicht des Gerichts durch die Stellung eines Verlegungsantrages die Bestimmung des Verfahrensablaufs allein in der Hand hätte, eine entsprechende Erkundigungspflicht nicht entfallen (OLG Schleswig SchlHA 1976, 158, 159 [nicht beschiedener Antrag gemäß § 233 StPO]; ebenso OLG Saarbrücken NJW 1974, 327 [Ls.).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 11.09.1973 - 5 Ss 901/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1974, 327
Wird zitiert von ...
- VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14
Rechtzeitigkeit des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid
Auch wenn seine Erklärung zunächst nur eine Verfahrensmaßnahme herbeiführen soll, so ist dennoch ihr Endzweck die Befreiung von der Anschuldigung (vgl. OLG Hamm vom 11.9.1973 NJW 1974, 327/328).