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   StGH Hessen, 28.11.1973 - P.St. 653   

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https://dejure.org/1973,415
StGH Hessen, 28.11.1973 - P.St. 653 (https://dejure.org/1973,415)
StGH Hessen, Entscheidung vom 28.11.1973 - P.St. 653 (https://dejure.org/1973,415)
StGH Hessen, Entscheidung vom 28. November 1973 - P.St. 653 (https://dejure.org/1973,415)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Anfechtbarkeit von negativen Gnadenakten - Grundrechtsklage in Hessen - Gnadenordnung - Verfahren - Willkürverbot - Menschenwürde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Anfechtbarkeit von negativen Gnadenakten - Grundrechtsklage in Hessen - Gnadenordnung - Verfahren - Willkürverbot - Menschenwürde)

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 24, 1
  • NJW 1974, 791
  • DÖV 1974, 128
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.04.1969 - 2 BvR 552/63

    Gnadengesuch

    Auszug aus StGH Hessen, 28.11.1973 - P.St. 653
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 23. April 1969 (BVerfGE 25, 352), nach welcher Art. 19 Abs. 4 GG keinen Rechtsweg gegen ablehnende Gnadenentscheidungen eröffnet, sei in ihren tragenden Gründen gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG bindend für die vorliegende Entscheidung.

    Der Staatsgerichtshof sei an die Rechtsauffassung der Entscheidung BVerfGE 25, 352 nicht gebunden.

    Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Jahre 1969 (BVerfGE 25, 352) hat sich daran im Grunde nichts geändert, mag auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur mit 4 : 4 Stimmen ergangen sein und das Schrifttum sich fast durchweg der Auffassung der dissentierenden Richter des Bundesverfassungsgerichts angeschlossen haben.

    Jeder Verurteilte hat das Recht auf eine rechtsstaatskonforme, d.h. nicht-diskriminierende, gerechte und sachbezogene Gnadenentscheidung (so die vier dissentierenden Richter in BVerfGE 25, 352).

  • StGH Hessen, 16.06.1971 - P.St. 602

    Grundrechtsklage; Besoldungsgesetz; Amtsbezeichnung; Unmittelbarkeit;

    Auszug aus StGH Hessen, 28.11.1973 - P.St. 653
    Im Urteil vom 16. Juni 1971 - P.St. 602, 603, 604 und 607 - hat der Staatsgerichtshof erkannt, dass das Rechtsschutzinteresse als Zulässigkeitsvoraussetzung für die Grundrechtsklage bei einer Entscheidung auf Grund einer Hauptverhandlung noch am Schluss dieser Verhandlung, bei einer Entscheidung durch Beschluss noch im Zeitpunkt dieser Entscheidung gegeben sein muss.
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus StGH Hessen, 28.11.1973 - P.St. 653
    Schon im Beschluss vom 16. Dezember 1964 - P.St. 396 - hat der Staatsgerichtshof ausgesprochen, dass es einem Antragsteller, der behauptet, durch die Ablehnung eines Gnadengesuches in seinem Grundrechten verletzt worden zu sein, nicht zugemutet werden kann, zunächst die Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts herbeizuführen (vgl. BVerfGE 4, 198; 9, 3, 7; 10, 300, 308), weil die Zulässigkeit der Anrufung des Oberlandesgerichts gemäß §§ 23 ff. EGGVG umstritten ist.
  • StGH Hessen, 16.12.1964 - P.St. 396

    Begnadigung; Gnadenentscheidung; Gnadenrecht; Grundrecht; Grundrechtsklage;

    Auszug aus StGH Hessen, 28.11.1973 - P.St. 653
    Schon im Beschluss vom 16. Dezember 1964 - P.St. 396 - hat der Staatsgerichtshof ausgesprochen, dass es einem Antragsteller, der behauptet, durch die Ablehnung eines Gnadengesuches in seinem Grundrechten verletzt worden zu sein, nicht zugemutet werden kann, zunächst die Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts herbeizuführen (vgl. BVerfGE 4, 198; 9, 3, 7; 10, 300, 308), weil die Zulässigkeit der Anrufung des Oberlandesgerichts gemäß §§ 23 ff. EGGVG umstritten ist.
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus StGH Hessen, 28.11.1973 - P.St. 653
    Die Zeit des nationalsozialistischen Regimes in Deutschland hat gelehrt, dass auch der Gesetzgeber Unrecht setzen kann (BVerfGE 3, 225, 232).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Der Vorlagebeschluß weist darauf hin, daß die Träger des Gnadenrechts ihre Entscheidungen nach freiem Ermessen treffen, daß es keine gesetzliche Regelung der Begnadigungsvoraussetzungen und keinen Anspruch auf Begnadigung gibt und daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Entscheidung über den Gnadenerweis von Verfassungs wegen nicht gerichtlich nachprüfbar ist (BVerfGE 25, 352 - keine Justitiabilität von Gnadenentscheidungen; anders für den Widerruf eines Gnadenerweises: BVerfGE 30, 111 [richtig: BVerfGE 30, 108, 111 - d. Red.] ; weitergehend jedoch: BayVerfGH nF 18, 140; HessStGH, NJW 1974, S. 791).
  • StGH Hessen, 07.04.1976 - P.St. 811

    Grundrechtsklage; Gnadenentscheidung; Prüfungsgegenstand; Einstweilige Verfügung;

    Eine Grundrechtsverletzung, wie sie unter Beachtung des Wesens der Gnade nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs (vgl. Urteil vom 28. November 1973 - P.St. 653 -, …

    1973, 2322 = ESVGH 24, 1 = DÖV 1974, 128 m. Anm. Evers = NJW 1974, 791) seiner Entscheidungskompetenz unterworfen wäre, liegt nicht vor.

    Im Urteil vom 28. November 1973 - P.St. 653 - (a.a.O.) hat der Staatsgerichtshof es für zulässig angesehen, daß gegen einen ablehnenden Gnadenbescheid unmittelbar der Staatsgerichtshof angerufen werde, weil dem Bürger die Erschöpfung des allgemeinen Rechtsweges nicht zuzumuten sei, solange die Frage der gerichtlichen Überprüfbarkeit von negativen Gnadenakten im Schrifttum und in der Rechtsprechung umstritten sei.

    Indessen ist der Staatsgerichtshof an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht gebunden, weil es sich insoweit um einen anderen Streitgegenstand als den vorliegenden handelt (so StGH, Urteil vom 28. November 1973 - P.St. 653 -, a.a.O.).

    Art. 131 Abs. 3 HV und §§ 45 ff. des Gesetzes über den Staatsgerichtshof (StGHG) eröffnen hier ein universelles Zugangsrecht, das im Bundesrecht ohne Parallele ist und allenfalls in Bayern (vgl. BayVerfGH 18, 140, 146) noch deutlicheren Ausdruck gefunden hat (so StGH, Urteil vom 28. November 1973 - P.St. 653 -, a.a.O.).

    Der Staatsgerichtshof hat bereits in seiner Entscheidung vom 28. November 1973 - P.St. 653 - (a.a.O.) zum Ausdruck gebracht, daß es mißlich wäre, wenn infolge übertriebener Anforderungen an die gerichtliche Überprüfbarkeit negativer Gnadenakte Wirkungen eintreten würden, die mit dem Zweck des Strafvollzugs unvereinbar wären.

  • StGH Hessen, 27.07.1977 - P.St. 841

    Verfahren vor dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen: Grundrechtsklage -

    1970, 342 = ESVGH 20, 206 = DÖV 1970, 243 = DVBl. 1970, 524 [L]; Beschluß vom 10. September 1975 - P.St. 741 -, ESVGH 26, 18), wenn die Erschöpfung des Rechtsweges für den Antragsteller unzumutbar ist (so StGH, Urteil vom 28. November 1973 - P.St. 653 -, …

    1973, 2322 = ESVGH 24, 1 = DÖV 1974, 128 m. Anm. Evers = NJW 1974, 791) oder wenn die Voraussetzungen für eine Vorabentscheidung des Staatsgerichtshofs nach § 48 Abs. 1 Satz 3 StGHG vorliegen.

    Der Staatsgerichtshof hält es seit seinem Urteil vom 28. November 1973 - P.St. 653 - (…

    1973, 2322 = ESVGH 24, 1 = DÖV 1974, 128 = NJW 1974, 791) für zulässig, gegen einen ablehnenden Gnadenbescheid unmittelbar Grundrechtsklage zu erheben, weil dem Bürger in diesen Fällen die Erschöpfung des allgemeinen Rechtsweges nicht zuzumuten ist, solange die Frage der gerichtlichen Überprüfbarkeit von ablehnenden Gnadenbescheiden im Schrifttum und in der Rechtsprechung umstritten ist.

    Zwar hat der Staatsgerichtshof ausgesprochen, daß es einem Antragsteller, der behauptet, durch die Ablehnung seines Gnadengesuchs in seinen Grundrechten verletzt worden zu sein, nicht zugemutet werden könne, zunächst die Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts herbeizuführen, weil die Zulässigkeit der Anrufung des Oberlandesgerichts gemäß §§ 23 ff. EGGVG umstritten war (so StGH, Urteil vom 28. November 1973 - P.St. 653 -, StAnz. 1973, 2322 [2326]).

  • StGH Hessen, 07.04.1976 - P.St. 799

    Grundrechtsklage; Gnadenentscheidung; Prüfungsgegenstand; Begründungsmangel

    Wie der Staatsgerichtshof bereits im Urteil vom 28. November 1973 -P.St. 653- entschieden habe, stelle das Fehlen einer Begründung bei ablehnenden Gnadenentscheidungen für sich betrachtet keine Grundrechtsverletzung dar.

    Eine Grundrechtsverletzung, wie sie unter Beachtung des Wesens der Gnade nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs (vgl. Urteil vom 28. November 1973 - P.St. 653 -, …

    1973, 2322 = ESVGH 24, 1 = DÖV 1974, 128 m. Anm. Evers = NJW 1974, 791) seiner Entscheidungskompetenz unterworfen wäre, liegt nicht vor.

    Im Urteil vom 28. November 1973 - P.St. 653 - (a.a.O.) hat der Staatsgerichtshof es für zulässig angesehen, daß gegen einen ablehnenden Gnadenbescheid unmittelbar der Staatsgerichtshof angerufen werde, solange die Frage, ob gegen negative Gnadenakte der allgemeine Rechtsweg gegeben sei, im Schrifttum und in der Rechtsprechung umstritten sei; denn es könne in dieser Lage einem Bürger nicht zugemutet werden, vorher eine Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts herbeizuführen.

    Der Staatsgerichtshof hat bereits in seiner Entscheidung vom 28. November 1973 - P.St. 653 - (aaO) zum Ausdruck gebracht, daß es mißlich wäre, wenn infolge Übertriebener Anforderungen an die gerichtliche Überprüfbarkeit negativer Gnadenakte Wirkungen eintreten würden, die mit dem Zweck des Strafvollzugs unvereinbar wären.

  • StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023

    Alarmbereitschaft; allgemeine Persönlichkeitsrecht; Angestellter; Antragsrecht;

    1970, S. 1669 [1673] = ESVGH 21, 1 [2 f.] = DVBl. 1971, S. 66 [67]; wie hier dann im Urteil vom 28.11.73 - P.St. 653 -, …

    1973, S. 2322 [2326] = ESVGH 24, 1 [5]; vgl. auch Maunz, a.a.O., Art. 31 GG Rdnr. 14 und Art. 142 GG Rdnr. 10).

  • StGH Hessen, 15.08.1986 - P.St. 1017

    Grundrechtsklage; Gnadenentscheidung; Gnadenrecht; Gnadenbescheid; Willkür;

    Der Staatsgerichtshof hält an seiner in ständiger Rechtsprechung (grundlegend im Urteil vom 28.11.1973 - P.St. 653 -) vertretenen Auffassung fest, daß die Zulässigkeit einer unmittelbar gegen eine ablehnende Gnadenentscheidung erhobenen Grundrechtsklage nicht an der fehlenden Erschöpfung des - nach wie vor umstrittenen - Rechtsweges scheitert.

    In ständiger Rechtsprechung hat der Staatsgerichtshof (grundlegend im Urteil vom 28.11.73 - P.St. 653 -, …

    1973, 2322 = ESVGH 24, 1; zuletzt im Beschluß vom 24.11.82 - P.St. 983 -) es als unzumutbar angesehen, den Rechtsweg zu erschöpfen, weil ein solcher nach wie vor umstritten ist (vgl. zum Streitstand BVerwGE 49, 221, 223).

  • StGH Hessen, 26.10.1977 - P.St. 845

    Grundrechtsklage; Gnadenentscheidung; Prüfungsgegenstand; Vollmachtloser

    Die Grundrechtsklage gegen den ablehnenden Gnadenbescheid des Hessischen Ministers der Justiz vom 31. Januar 1977 ist nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs (vgl. Urteil vom 28. November 1973 - P.St. 653 -, …

    1973, 2322 = ESVGH 24, 1 = DÖV 1974, 128 m.Anm. Evers = NJW 1974, 791; ständige Rechtsprechung) zwar statthaft, sie ist jedoch schon deshalb unzulässig, weil der anwaltliche Vertreter für das Verfahren vor dem Staatsgerichtshof keine Prozeßvollmacht des Antragstellers vorgelegt hat.

    Deshalb hat es der Staatsgerichtshof in seiner grundlegenden Entscheidung zur Überprüfbarkeit von Gnadenakten (vgl. Urteil vom 28. November 1973 - P.St. 653 -, aaO.) für ausreichend erachtet, wenn sichergestellt ist, daß ein nicht näher begründeter ablehnender Gnadenakt überhaupt gerichtlich nachgeprüft werden kann und dem Gericht dazu die Einsicht in die Gnadenakten eröffnet wird.

  • StGH Hessen, 24.11.1982 - P.St. 983

    Begründungspflicht; Gleichheitssatz; Gnadenentscheidung; Gnadenerweis;

    Der Staatsgerichtshof hält es seit seinem Urteil vom 28. November 1973 - P.St. 653 - (StAnz. 1973, 2322 = NJW 1974, 791) für zulässig, gegen einen ablehnenden Gnadenbescheid unmittelbar Grundrechtsklage zu erheben, weil dem Bürger in diesen Fällen die Erschöpfung des allgemeinen Rechtsweges nicht zuzumuten ist, solange die Frage der gerichtlichen Überprüfbarkeit von ablehnenden Gnadenbescheiden in der Rechtsprechung und im Schrifttum umstritten ist.

    Dies hat der Staatsgerichtshof bereits in seinen Entscheidungen vom 28. November 1973 - P.St. 653 - und vom 1. November 1979 - P.St. 900 - zum Ausdruck gebracht.

  • StGH Hessen, 27.07.1977 - P.St. 838

    Beschränkung; Besuchsbeschränkungen; Durchsuchung; Grundrechtsklage;

    1970, 342 = ESVGH 20, 206 = DÖV 1970, 243 = DVBl. 1970, 524 [L]; Beschluß vom 10. September 1975 - P.St. 741 -, ESVGH 26, 18), wenn die Erschöpfung des Rechtsweges für den Antragsteller unzumutbar ist (so StGH, Urteil vom 28. November 1973 - P.St. 653 -, …

    1973, 2322 = ESVGH 24, 1 = DÖV 1974, 128 m. Anm. Evers = NJW 1974, 791) oder wenn die Voraussetzungen für eine Vorabentscheidung des Staatsgerichtshofs nach § 48 Abs. 1 Satz 3 StGHG vorliegen.

  • BVerwG, 10.10.1975 - VII C 26.73

    Klagebegehren - Gerichtliche Überprüfbarkeit - Justitiabilität - Antrag auf

    Jedenfalls hat der Hessische Staatsgerichtshof (NJW 1974, 791 = DÖV 1974, 128) sich durch die genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht daran gehindert gesehen, die Möglichkeit zur Anrufung des Landesverfassungsgerichts gegen die Verweigerung einer Gnadengewährung - wie schon früher der Bayer. Verfassungsgerichtshof (BayVerfGHE 18, 140) - zu bejahen.
  • StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1099

    Grundrechtsklage gegen Versagung eines Gnadenerweises

  • StGH Hessen, 07.07.1977 - P.St. 797

    Verwaltungsrechtsweg bei Parlamentspetition in Hessen

  • StGH Hessen, 30.10.1980 - P.St. 911

    Grundrechtsklage bei Nichtbescheidung eines Gnadengesuchs - Wiederaufnahme des

  • LG Kiel, 19.01.2010 - 41 StVK 104/09

    Eintritt der Führungsaufsicht nach der vollständigen Vollstreckung der Strafe

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