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   BVerwG, 14.11.1973 - I WB 159.71   

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BVerwG, 14.11.1973 - I WB 159.71 (https://dejure.org/1973,161)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1973 - I WB 159.71 (https://dejure.org/1973,161)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1973 - I WB 159.71 (https://dejure.org/1973,161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 46, 175
  • NJW 1974, 874
  • MDR 1974, 343
  • DVBl 1974, 463
  • DVBl 1974, 464
  • DÖV 1974, 168
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 11.03.1970 - VI C 15.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1973 - I WB 159.71
    Der in einem obiter dictum geäußerte Ausspruch des BVerwG, VI. Senat, in DÖD 1971, 30 = DÖV 1971, 62, es neige zu der einer abschließenden Erörterung nicht bedürfenden Schlußfolgerung, daß den Entscheidungen der Disziplinargerichte eine über die Tatbestandswirkung hinausgehende Bindungswirkung nicht zukomme, dürfte der herrschenden Lehre nicht widersprechen, da unter "Tatbestandswirkung" eben die Bindung an den Inhalt einer fremden wirksamen Entscheidung verstanden wird (so Wolff, Verwaltungsrecht I 7. Aufl. § 20 V b) und der Freispruch jedenfalls ohne Einbeziehung der disziplinarrechtlichen Würdigung des angeschuldigten historischen Vorgangs inhaltslos bleibt.

    Davon abgesehen würde das bloße obiter dictum im Urteil des VI. Senats (DÖD 1971, 30) die Entscheidungsfreiheit des Senats nicht einschränken, zumal es selbst die unterschiedliche Rechtslage gegenüber dem bereits zitierten Urteil des II. Senats (ZBR 1966, 304) darlegt.

    Es braucht hier nicht geklärt zu werden, ob diese Bindung auch hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen von disziplinargerichtlichen Entscheidungen besteht (so Behnke a.a.O. 1. und 2. Aufl. mit dem Bemerken, die Gegenmeinung lasse offen, in welcher Weise die tatsächlichen Feststellungen sich von der bindenden rechtlichen Würdigung begrifflich trennen ließen; Lindgen a.a.O.; OVG Münster a.a.O.; anderer Meinung insoweit Claussen/Janzen a.a.O.; Schütz, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, § 134 Abs. 2 der Disziplinarordnung von Nordrhein-Westfalen, RdNr. 4 ohne nähere Begründung; Breithaupt/Zoch, Kommentar zur Niedersächsischen Disziplinarordnung § 131 Anm. 9; wohl auch BVerwG in DÖD 1971, 30 im bereits zitierten obiter dictum).

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1973 - I WB 159.71
    Das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung ist als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar, die daran anschließende Ermessensentscheidung jedoch nur auf Ermessensfehler (BVerwGE 43, 215, 217) [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70].

    Ob das der Fall ist, unterliegt, da es sich insoweit um das dienstliche Bedürfnis für die Versetzung handelt, in vollem Umfang der Nachprüfung durch das Gericht (BVerwGE 43, 215, 218) [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70].

  • BVerwG, 26.05.1966 - II C 38.65

    Ermessen bei der Beurteilung von "dienstlichen Bedürfnissen" - Zugrundelegung

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1973 - I WB 159.71
    Zu den bindenden Entscheidungen rechnen auch Freisprüche (vgl. Lindgen, Handbuch des Disziplinarrechts II. Band § 82 Teil II; BVerwG, II. Senat., in ZBR 1966, 304 = DÖD 1966, 175).

    Davon abgesehen würde das bloße obiter dictum im Urteil des VI. Senats (DÖD 1971, 30) die Entscheidungsfreiheit des Senats nicht einschränken, zumal es selbst die unterschiedliche Rechtslage gegenüber dem bereits zitierten Urteil des II. Senats (ZBR 1966, 304) darlegt.

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Dies auch im Blick auf die dem Disziplinarurteil zukommende besondere Bindungswirkung gemäß § 40 Abs. 2 LDO, die sich auf den Tenor und auf die disziplinarrechtliche Würdigung des Sachverhalts bezieht (vgl. Beschlüsse vom 28. Mai 1984 - BVerwG 2 B 33.84 - <ZBR 1984, 307> und vom 17. Januar 1990 - BVerwG 1 DB 35.89 - ; vgl. auch BVerwGE 46, 175 ).
  • BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 28.86

    Soldat - Begründung der Versetzung - Disziplinarverfahren - Wehrdienstgericht -

    Entscheidungen über die Verwendung eines Soldaten und damit auch über eine Versetzung sind Maßnahmen des militärischen Vorgesetzten, für deren Anfechtung nach ständiger Rechtsprechung des Senats der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben ist (BVerwGE 46, 175 ff.).

    Das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung ist als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar, die daran anschließende Ermessensentscheidung jedoch nur auf Ermessensfehler (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 43, 215, 217; 46, 175 ff.).

    Eine solche Maßnahme, welche die Versetzung als Strafe erscheinen ließe, wäre in aller Regel rechtswidrig, ganz abgesehen davon, daß sie als abschließende Maßnahme grundsätzlich nur nach Prüfung der Schuldfrage und nach Anhörung des Soldaten erfolgen dürfte (BVerwGE 46, 175 ff.).

    Dem Senat ist es folglich verwehrt, bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Versetzungsverfügung die Annahme zugrunde zu legen, der Antragsteller habe ein vorsätzliches oder fahrlässiges Dienstvergehen begangen (BVerwGE 46, 175, 178, 180).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76

    Solidaritätsadresse

    Wenn der Zweck des § 15 SG insgesamt darin besteht, den Soldaten ähnlich wie den Beamten und Richter anzuhalten, die Interessen der Kollegen oder Kameraden zu achten und den "Betriebsfrieden" zu wahren, dann kann im konkreten Fall nicht auf die Prüfung verzichtet werden, ob das inkriminierte Verhalten überhaupt geeignet war, den Schutzzweck der Norm zu verletzen (so auch das Bundesverwaltungsgericht im sog Strachwitz-Beschluß vom 14.11.1973, NJW 1974, S. 874 ff = NZWehrr 1974, S. 107 ff) und ob sich jemand gestört gefühlt hat.
  • BVerwG, 10.10.1985 - 2 WD 19.85

    Wehrrecht - Meinungsfreiheit - Stabsoffizier - Friedensdemonstration

    Spannungen, die sich daraus ergeben können, daß ein Offizier vor einer militärischen Einrichtung demonstriert, die von Soldaten seines Verbandes bewacht wird, kann der Dienstherr im Rahmen der in BVerwGE 46, 175 aufgezeigten Grenzen durch Versetzungen beilegen.
  • BVerwG, 21.06.1988 - 1 WB 40.87

    Disziplinargerichtliche Entscheidungen - Bindungswirkung - Entziehung des

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 46, 175, 178 m.w.N.) sind nämlich die auf Grund der Wehrdisziplinarordnung ergehenden rechtskräftigen Entscheidungen der Wehrdienstgerichte, und zwar auch freisprechende Entscheidungen, für die Beurteilung der vor irgendeinem Gericht geltend gemachten "Rechte aus dem Dienstverhältnis" bindend (§ 138 Abs. 2 WDO); und diese Bindung gilt nicht nur für die Beurteilung vermögensrechtlicher Ansprüche, sondern auch für die Beurteilung anderer Rechte, wie beispielsweise des Anspruchs, nur bei Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses und ohne Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse versetzt zu werden.

    Des weiteren konnte auch eine Klärung der vom Antragsteller aufgeworfenen Frage dahingestellt bleiben, ob und in welchen vergleichbaren Fällen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Unterschreitung der Mindestflughöhe, gegebenenfalls zum Zweck eines "Verwandtenbesuchs", anderen Soldaten der MFS gar nicht oder nur befristet entzogen worden ist und ob und inwieweit hier gegebenenfalls eine Ungleichbehandlung des Antragstellers oder ein Verstoß gegen das verfassungskräftige Übermaßverbot vorliegt, das als greifende Leitregel allen obrigkeitlichen Handelns aus dem Rechtsstaatsprinzio herzuleiten ist (vgl. hierzu BVerwGE 46, 175, 186).

  • BVerwG, 27.06.1984 - 6 C 78.82

    Wehrdisziplinarordnung - Disziplinarentscheidungen - Bindungswirkung - Umfang -

    Das gilt, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat (vgl. BVerwGE 46, 175; Urteil vom 26. Mai 1966 - BVerwG 2 C 38.65 - <ZBR 1966, 304>), insbesondere bei freisprechenden Urteilen, weil der Freispruch ohne Einbeziehung der disziplinarrechtlichen Würdigung des angeschuldigten historischen Vorganges inhaltlos bleiben würde.
  • VG München, 10.09.2015 - M 17 K 15.488

    Rechtmäßige Rücknahme der Trennungsgeldgewährung gegenüber einem Beamten der

    Die Bindungswirkung erstreckt sich dabei jedenfalls auf den Tenor der disziplinaren Entscheidung und auf die disziplinarrechtliche Würdigung des Sachverhalts, also auf die Würdigung, dass der Sachverhalt ein Dienstvergehen bildet oder nicht bildet (vgl. VG München, U.v. 5.4.2013 - M 21 K 11.4664 - juris Rn. 28; VG München, U.v. 22.3.2013 - M 21 K 11.1439 - juris Rn.24; VG Potsdam, U.v. 1.6.2011 - 2 K 2621/09 - juris Rn. 29, 32ff.; OVG Lüneburg, B.v. 2.3.2007 - 5 ME 252/06 - juris Rn. 26; BVerwG, B.v. 28.5.1984 - 2 B 33.84 - DVBl 1984, 959; B.v. 14.11.1973 - I WB 159.71 - BVerwGE 46, 175, 178).

    aa) Im Disziplinarverfahren wird lediglich über das Vorliegen einer Dienstpflichtverletzung entschieden, so dass sich eine etwaige Bindungswirkung nach § 145 Abs. 2 WDO auch nur auf diese Frage erstrecken kann (vgl. VG Augsburg, B.v. 13.7.2015 - Au 2 S. 15.435 - juris Rn. 26; VG München, U.v. 5.4.2013 - M 21 K 11.4664 - juris Rn.28; VG Potsdam, U.v. 1.6.2011 - 2 K 2621/09 - juris Rn. 29, 32; OVG NRW, B.v. 17.9.2008 - 1 B 670/08 - juris Rn. 20; VG Lüneburg, U.v. 29.8.2008 - 1 A 47/08 - juris Rn. 17; BVerwG, B.v. 14.11.1973 - I WB 159.71 - BVerwGE 46, 175, 180).

  • BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 98.82

    Wehrbeschwerde - Erzieherische Maßnahme - Gerichtliche Entscheidung -

    Für die Meinungsäußerung kann auch die Form der Veröffentlichung einer Leserzuschrift oder eines offenen Briefes gewählt werden (vgl. Urteil des Truppendienstgerichts A - 3. Kammer - vom 29. Oktober 1971, wiedergegeben im Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. November 1973 - 1 WB 159/71 -, insoweit nicht veröffentlicht).
  • VG Regensburg, 24.05.2022 - RO 1 S 21.2420

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit, Kameradschaftspflichtverletzung,

    Damit nimmt der entscheidungserhebliche Sachverhalt, soweit er in einer Disziplinarmaßnahme dargestellt ist, als Bestandteil des Entscheidungsausspruchs an der Bindungswirkung teil (VG München, U.v. 3.3.2014 - M 21 K 12.1532 - juris Rn. 30; BayVGH, B.v. 26.11.2010 - 6 C 10.1980, BeckRS 2010, 34072 Rn. 5; BayVGH, B.v. 1.3.2016 - 6 C 15.1364 - juris; VG München, U.v. 24.4.2017 - M 21 K 16.292 - juris Rn. 39; OVG Lüneburg, B.v. 2.3.2007 - 5 ME 252/06, NVwZ-RR 2007, 396, 397; VG Oldenburg, U.v. 10.5.2000 - 6 A 1971/98, BeckRS 2000, 31355433; a.A.: OVG LSA, B.v. 23.4.2009 - 1 L 29/09, BeckRS 2009, 33720; offen lassend: BVerwG, v. 14.11.1973 - 1 WB 159.71 - juris Rn. 109).
  • BVerwG, 26.11.1986 - 1 WB 117.86

    Wehrrecht - Ablösung eines Soldaten - Mangelnde Eignung oder Leistung -

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 46, 175, 177 m.w.N.) sind zwar Versetzungen, die reinen Strafcharakter haben, also ausschließlich der Disziplinierung des Versetzten anstelle oder neben der eigentlichen Disziplinarmaßnahme dienen, als abschließende Maßnahmen in aller Regel rechtswidrig.
  • BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 33.84
  • BVerwG, 17.01.1990 - 1 DB 35.89

    Umfang der Bindungswirkung des § 120 Abs. 2 BDO

  • BVerwG, 23.04.1980 - 1 WB 265.77

    Eberhard Wagemann

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 1 L 51/10

    Vorübergehende Verwendung eines Soldaten außerhalb des Beitrittsgebietes

  • BVerwG, 26.11.1993 - 1 DB 3.93

    Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens -

  • VG Oldenburg, 10.05.2000 - 6 A 1971/98

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit gemäß § 55 Abs. 5 SG

  • BVerwG, 19.06.1991 - 1 DB 18.88

    Schuldhaftes unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst als Dienstvergehen - Verlust der

  • BVerwG, 07.11.1990 - 1 WB 149.89

    Ausbildungsmängel während einer Gefechtsausbildung - Entwürdigende Behandlung von

  • VG Köln, 14.08.2018 - 23 L 1089/18
  • OVG Niedersachsen, 02.08.1999 - 5 M 1921/99

    Zustellungserfordernis bei Entlassung von Zeitsoldat;; Bundeswehr: Entlassung,

  • BVerwG, 10.08.1992 - 1 DB 7.91

    Rechtmäßigkeit einer Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge durch den

  • VG München, 05.04.2013 - M 21 K 11.4664

    Verspätetes Erscheinen zum Dienst in alkoholbedingt dienstunfähigem Zustand

  • VGH Bayern, 10.05.2011 - 8 ZB 10.2921

    Die Behörden der Bundeswehrverwaltung sind nach § 30 Abs. 2 Satz 4 LuftVG für den

  • BVerwG, 18.07.1979 - 1 WB 238.77

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.08.1974 - I WB 208.72

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.09.1973 - 5 Ws 173/73   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 68
  • NJW 1974, 874 (Ls.)
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