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   VGH Bayern, 21.05.1974 - 45 VII 74   

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VGH Bayern, 21.05.1974 - 45 VII 74 (https://dejure.org/1974,2827)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.05.1974 - 45 VII 74 (https://dejure.org/1974,2827)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Mai 1974 - 45 VII 74 (https://dejure.org/1974,2827)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1347
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Bayreuth, 16.06.2016 - B 4 K 16.132

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Erledigt sich der Rechtsstreit aufgrund eines anderen Ereignisses, so hat die Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO zu ergehen (BayVGH, B. v. 21.05.1974 - Nr. 45 VII 74 - NJW 1974, 1347/1348; Clausing in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Oktober 2015, § 161 VwGO Rn. 61).
  • OLG Köln, 23.12.1982 - 21 WF 188/82
    Für das bisherige Armenrecht war anerkannt, daß es bei der Prüfung der Prozeßarmut nicht darauf ankam, ob die Partei bei sorgsamerer Wirtschaftsführung die Prozeßkosten hätte aus eigenen Mitteln bestreiten können, ihr Unvermögen zur Bestreitung der Prozeßkosten also verschuldet hat; nur wenn eine Partei sich böswillig arm gemacht hat, also in Kenntnis der Tatsache, Mittel für einen Prozeß zu benötigen, ihre Einkünfte oder ihr Vermögen oder auch ihre Kreditwürdigkeit in der Absicht vermindert hat, Kostenbefreiung für den Prozeß zu erlangen, konnte ihr das Armenrecht versagt werden (vgl. BGH NJW 1959, 884; KG NJW 1974, 1347; Leipold in Stein/Jonas, ZPO § 114 Rdn. 8 mwH auf die Rechtsprechung).
  • VG Berlin, 09.03.1979 - 1 A 639.78

    Anwendbarkeit des § 161 Abs. 3 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) auf Fälle

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