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   BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75   

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https://dejure.org/1975,44
BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75 (https://dejure.org/1975,44)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1975 - 2 StR 53/75 (https://dejure.org/1975,44)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1975 - 2 StR 53/75 (https://dejure.org/1975,44)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit sexueller Nötigung und mit Körperverletzung - Voraussetzungen für eine mildere Strafe und Strafaussetzung zur Bewährung - Anforderungen an einen minder schweren Fall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 12 Abs. 3, § 178 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 97
  • NJW 1975, 1174
  • MDR 1975, 589
 
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Wird zitiert von ... (199)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75
    Während ein "minder schwerer Fall" nur dann gegeben sein konnte, wenn die Tatumstände selbst die an sich verwerfliche Tat milder und deshalb einen außerordentlichen Strafrahmen angezeigt erscheinen ließen (vgl. BGHSt 4, 8, 10; entsprechend für den besonders schweren Fall BGHSt 5, 124, 130), waren zur Beurteilung, ob "mildernde Umstände" vorlagen, alle Umstände heranzuziehen, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kamen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen und sie begleiten oder ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 4, 9 m.w.Nachw.; BGH NJW 1960, 1869 Nr. 16).
  • BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
    Auszug aus BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75
    Während ein "minder schwerer Fall" nur dann gegeben sein konnte, wenn die Tatumstände selbst die an sich verwerfliche Tat milder und deshalb einen außerordentlichen Strafrahmen angezeigt erscheinen ließen (vgl. BGHSt 4, 8, 10; entsprechend für den besonders schweren Fall BGHSt 5, 124, 130), waren zur Beurteilung, ob "mildernde Umstände" vorlagen, alle Umstände heranzuziehen, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kamen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen und sie begleiten oder ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 4, 9 m.w.Nachw.; BGH NJW 1960, 1869 Nr. 16).
  • BGH, 09.08.1960 - 1 StR 325/60
    Auszug aus BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75
    Während ein "minder schwerer Fall" nur dann gegeben sein konnte, wenn die Tatumstände selbst die an sich verwerfliche Tat milder und deshalb einen außerordentlichen Strafrahmen angezeigt erscheinen ließen (vgl. BGHSt 4, 8, 10; entsprechend für den besonders schweren Fall BGHSt 5, 124, 130), waren zur Beurteilung, ob "mildernde Umstände" vorlagen, alle Umstände heranzuziehen, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kamen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen und sie begleiten oder ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 4, 9 m.w.Nachw.; BGH NJW 1960, 1869 Nr. 16).
  • LG Bamberg, 18.07.2018 - 24 KLs 1105 Js 12548/16

    Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung - sog. "Rotlichtprozess"

    Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (stRspr vgl. nur BGHSt 26, 97 (98 f.) = NJW 1975, 1174).
  • BGH, 05.06.2003 - 3 StR 60/03

    Vergewaltigung (Ausschluss der Wirkung eines Regelbeispiels; ganz außergewöhnlich

    Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (st. Rspr.; BGHSt 26, 97, 98 f.; BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 5, 6).
  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    In die vorzunehmende Gesamtbetrachtung sind alle wesentlichen be- und entlastenden Umstände einzubeziehen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGH, Urteil vom 19.03.1975 - 2 StR 53/75 - NJW 1975, 1174; BGH, Urteil vom 26.06.1991 - 3 StR 145/91 - NStZ 1991, 529).
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