Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 16.06.1975 - 2 Ws 284/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1975, 1526
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 20.10.2004 - 4 Ws 284/04
Verfahren der Strafvollstreckungskammer bei Strafrestaussetzung: Erfordernis …
Über die Anhörung des Verurteilten durch die Strafvollstreckungskammer muss zwar kein förmliches Protokoll aufgenommen werden, zumindest sind jedoch die wesentlichen Gesichtspunkte, die der Verurteilte geltend gemacht hat, in Form eines Aktenvermerks oder einer zusammenfassenden Wiedergabe in den Beschlussgründen aktenkundig zu machen (im Anschluss an OLG Düsseldorf NJW 1975, 1526).Dies kann auch durch einen die Äußerungen des Verurteilten inhaltlich wiedergebenden, vom Richter unterschriebenen Aktenvermerk oder aber durch eine zusammenfassende Wiedergabe in den Beschlussgründen geschehen (OLG Düsseldorf NJW 1975, 1526).
Rechtsprechung
OLG Bamberg, 21.02.1975 - Bs 79/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1975, 1526
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 12.07.2001 - 3 Ws 672/01
Weitere Beschwerde; Sicherungshaftbefehl ; Rechtskräftige Schuldfeststellung; …
Er kann deshalb mit der herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Bamberg, NJW 1975, 1526; OLG Düsseldorf, NJW 1977, 968; NStZ 1990, 251;.OLG Karlsruhe, NStZ 1983, 92; OLG Schleswig; SchlHA 1996, 96; OLG Stuttgart, MDR 1975, 951; KG, Beschl. v. 1..3.1999 - 5 Ws 104/99 u.v. 10.7.1997 -5 Ws 621/97 -jew. Juris) und Literatur (…Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 453c Rdnr. 17, Fischer, in: KK-StPO, 4. Aufl., § 453 c Rdnr. 10;… Paulus, in KMR-StPO, 7. Aufl. § 453 c Rdnr. 7;… Müller, in: KMR-StPO, § 453c Rdnr. 14) nicht angefochten werden. - OLG Düsseldorf, 12.01.1990 - 1 Ws 11/90 Diese Unterschiede ändern aber nichts daran, daß auch der Sicherungshaftbefehl nach § 453 c StPO eine der Strafvollstreckung zugehörige Maßnahme ist und daher nicht der weiteren Beschwerde [des § 310 StPO] unterliegt (so Senatsbeschluß in NJW 1977, 968; OLG Karlsruhe, NStZ 1983, 92, 93; OLG Stuttgart, MDR 1975, 951 [hier: IV (466) 157 a]; OLG Bamberg, NJW 1975, 1526 [folgen Schrifttumshinw.].