Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 21.02.1975

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.06.1975 - 2 Ws 284/75   

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https://dejure.org/1975,2190
OLG Düsseldorf, 16.06.1975 - 2 Ws 284/75 (https://dejure.org/1975,2190)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.06.1975 - 2 Ws 284/75 (https://dejure.org/1975,2190)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juni 1975 - 2 Ws 284/75 (https://dejure.org/1975,2190)
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Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1526
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 20.10.2004 - 4 Ws 284/04

    Verfahren der Strafvollstreckungskammer bei Strafrestaussetzung: Erfordernis

    Über die Anhörung des Verurteilten durch die Strafvollstreckungskammer muss zwar kein förmliches Protokoll aufgenommen werden, zumindest sind jedoch die wesentlichen Gesichtspunkte, die der Verurteilte geltend gemacht hat, in Form eines Aktenvermerks oder einer zusammenfassenden Wiedergabe in den Beschlussgründen aktenkundig zu machen (im Anschluss an OLG Düsseldorf NJW 1975, 1526).

    Dies kann auch durch einen die Äußerungen des Verurteilten inhaltlich wiedergebenden, vom Richter unterschriebenen Aktenvermerk oder aber durch eine zusammenfassende Wiedergabe in den Beschlussgründen geschehen (OLG Düsseldorf NJW 1975, 1526).

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 21.02.1975 - Bs 79/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,3254
OLG Bamberg, 21.02.1975 - Bs 79/75 (https://dejure.org/1975,3254)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21.02.1975 - Bs 79/75 (https://dejure.org/1975,3254)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21. Februar 1975 - Bs 79/75 (https://dejure.org/1975,3254)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1526
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 12.07.2001 - 3 Ws 672/01

    Weitere Beschwerde; Sicherungshaftbefehl ; Rechtskräftige Schuldfeststellung;

    Er kann deshalb mit der herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Bamberg, NJW 1975, 1526; OLG Düsseldorf, NJW 1977, 968; NStZ 1990, 251;.OLG Karlsruhe, NStZ 1983, 92; OLG Schleswig; SchlHA 1996, 96; OLG Stuttgart, MDR 1975, 951; KG, Beschl. v. 1..3.1999 - 5 Ws 104/99 u.v. 10.7.1997 -5 Ws 621/97 -jew. Juris) und Literatur (Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 453c Rdnr. 17, Fischer, in: KK-StPO, 4. Aufl., § 453 c Rdnr. 10; Paulus, in KMR-StPO, 7. Aufl. § 453 c Rdnr. 7; Müller, in: KMR-StPO, § 453c Rdnr. 14) nicht angefochten werden.
  • OLG Düsseldorf, 12.01.1990 - 1 Ws 11/90
    Diese Unterschiede ändern aber nichts daran, daß auch der Sicherungshaftbefehl nach § 453 c StPO eine der Strafvollstreckung zugehörige Maßnahme ist und daher nicht der weiteren Beschwerde [des § 310 StPO] unterliegt (so Senatsbeschluß in NJW 1977, 968; OLG Karlsruhe, NStZ 1983, 92, 93; OLG Stuttgart, MDR 1975, 951 [hier: IV (466) 157 a]; OLG Bamberg, NJW 1975, 1526 [folgen Schrifttumshinw.].
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