Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.02.1975

Rechtsprechung
   BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,53
BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74 (https://dejure.org/1975,53)
BVerfG, Entscheidung vom 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74 (https://dejure.org/1975,53)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juni 1975 - 2 BvR 1074/74 (https://dejure.org/1975,53)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StPO § 44; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei sprachunkundigem Ausländer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausländer mit schlechten Deutschkentnissen - Strafbefehl oder Bußgeldbescheid - Deutsche Sprache - Verständliche Belehrung - Unterbliebene Rechtsmittelbelehrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 40, 95
  • NJW 1975, 1597
  • MDR 1975, 996
  • VersR 1975, 1139
 
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Wird zitiert von ... (108)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74
    Der Ausländer hat im Verfahren vor Gerichten der Bundesrepublik Deutschland die gleichen prozessualen Grundrechte sowie den gleichen Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren und auf umfassenden und effektiven gerichtlichen Schutz wie jeder Deutsche (vgl für Art. 103 Abs. 1 GG : BVerfGE 18, 399 (403); zu Art. 19 Abs. 4 GG : BVerfGE 35, 382 (401)).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74
    Der Ausländer hat im Verfahren vor Gerichten der Bundesrepublik Deutschland die gleichen prozessualen Grundrechte sowie den gleichen Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren und auf umfassenden und effektiven gerichtlichen Schutz wie jeder Deutsche (vgl für Art. 103 Abs. 1 GG : BVerfGE 18, 399 (403); zu Art. 19 Abs. 4 GG : BVerfGE 35, 382 (401)).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74
    Das folgt nicht erst aus Art. 3 Abs. 3 GG , der die Benachteiligung aus Gründen der Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft verbietet, sondern unmittelbar aus diesen prozessualen Grundrechten selbst, die, ebenso wie das Recht auf ein faires Verfahren als wesentlicher Grundsatz eines rechtsstaatlichen Verfahrens (BVerfGE 38, 105 (111)), für jedermann gelten.
  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74
    Deshalb dürfen in diesem Zusammenhang bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen prozeßrechtlichen Vorschriften die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was der betroffene Bürger veranlaßt haben und vorbringen muß, um nach der Versäumung der Einspruchsfrist die Wiedereinsetzung zu erhalten (ständige Rechtsprechung, BVerfGE 38, 35 (38f) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Von dem Datenzugriff ist auch das Recht auf ein rechtsstaatlich faires Verfahren gemäß Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 40, 95 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 77, 65 ; 86, 288 ; 110, 226 ) und das hieraus resultierende Recht auf eine vertrauliche Kommunikation zwischen dem Rechtsanwalt als Strafverteidiger und seinem Mandanten betroffen.
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Es hat daran solche Beschränkungen Verfahrensbeteiligter gemessen, die von den speziellen Gewährleistungen nicht erfaßt werden (BVerfGE 26, 66 [71]; 38, 105 [111]; 39, 238 [243]; 40, 95 [99]; 41, 246 [249]; 46, 202 [210]).
  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

    Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische

    a) Das Rechtsstaatsprinzip gewährleistet in Verbindung mit der allgemeinen Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG das Recht des Beschuldigten auf ein rechtsstaatliches, faires Strafverfahren (BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 40, 95 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 77, 65 ; 86, 288 ).

    Der ausländische Angeklagte hat einen Anspruch, in seiner Muttersprache oder mit einem Dolmetscher den Prozess verfolgen zu können (vgl. BVerfGE 40, 95 ).

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Rechtsprechung
   BGH, 28.02.1975 - I ZR 40/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,856
BGH, 28.02.1975 - I ZR 40/74 (https://dejure.org/1975,856)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1975 - I ZR 40/74 (https://dejure.org/1975,856)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1975 - I ZR 40/74 (https://dejure.org/1975,856)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befreiung des Frachtführers von der Haftung - Verlust des Frachtgutes durch Verkehrsunfall, der auch bei äußerster Sorgfaltsanwendung nicht hätte verhindert werden können - Beschränkung des Haftungsausschlusses auf Fälle höherer Gewalt

  • VersR (via Owlit)

    CMR Art. 17 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1597
  • MDR 1975, 554
  • VersR 1975, 610
  • DB 1975, 1074
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.12.1966 - Ib ZR 154/64

    Transport von Erzen zum Überseehafen Rotterdam - Schutzpflichten des

    Auszug aus BGH, 28.02.1975 - I ZR 40/74
    Das Wesen der Gefährdungshaftung, um die es sich hier handelt (vgl. BGH NJW 1967, 499, 500), wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß als von der Haftung befreiende Umstände auch Schadensursachen angesehen werden, die mit den Gefahren des Kraftfahrzeugbetriebes im Zusammenhang stehen, aber doch unvermeidbar sind.

    Damit konnte nur eine reine Sachschadensversicherung gemeint sein, die gewährleisten sollte, daß die Klägerin einen etwaigen Transportschaden unabhängig vom Bestehen einer Haftpflicht der Beklagten vom Transportversicherer ersetzt erhielt und es dem Transportversicherer überlassen blieb, etwaige Haftpflichtansprüche aufgrund des gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 67 VVG gegen die Beklagte geltend zu machen (vgl. dazu BGH NJW 1967, 499, 500).

  • RG, 04.11.1918 - VI 149/18

    Tötung "beim Betriebe einer Eisenbahn" durch Sprung aus fahrendem Zug; Begriff

    Auszug aus BGH, 28.02.1975 - I ZR 40/74
    Es kann insoweit auf die Rechtsprechung zu § 1 RHG (RGZ 64, 404, 405; 95, 64, 65; 101, 94, 95), aber auch auf die Rechtsprechung zu § 454 HGB (vgl. RGRK HGB, 2. Aufl., § 454 Anm. 8-11), zu § 82 Abs. 1 EVO (vgl. Finger EVO, 4. Aufl., § 82 Anm. 7) und zu § 34 Buchst. a KVO (vgl. Guelde/Willenberg KVO, 2. Aufl., § 34 Rdnr. 4-10) verwiesen werden.
  • BGH, 09.06.1959 - VI ZR 137/58

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrades mit einem eine enge Kurve

    Auszug aus BGH, 28.02.1975 - I ZR 40/74
    Zieht man, wie es das Berufungsgericht tut und auch durch die Fassung des Artikel 17 Abs. 2 CMR nahegelegt wird, die innerdeutsche Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 StVG zum Vergleich heran, dann folgt hieraus, daß es sich nicht nur um eine dem § 429 HGB entsprechende Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast handelt; denn es genügt nicht, daß der Frachtführer die Vermutung eines ihm zurechenbaren Verschuldens widerlegt; vielmehr muß er gegebenenfalls darlegen und nach Artikel 18 CMR beweisen, daß der Schaden auch bei Anwendung der äußersten nach den Umständen möglichen Sorgfalt hätte abgewendet werden können (vgl. BGH aaO; zum Begriff des unabwendbaren Ereignisses im Sinne von § 7 Abs. 2 StVG ferner BGH VRS 17, 102, 103; 18, 245, 246; 20, 166, 168; BGH VersR 1964, 753, 754).
  • BGH, 28.04.1964 - VI ZR 40/63

    Unabwendbarkeit eines Unfalls

    Auszug aus BGH, 28.02.1975 - I ZR 40/74
    Zieht man, wie es das Berufungsgericht tut und auch durch die Fassung des Artikel 17 Abs. 2 CMR nahegelegt wird, die innerdeutsche Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 StVG zum Vergleich heran, dann folgt hieraus, daß es sich nicht nur um eine dem § 429 HGB entsprechende Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast handelt; denn es genügt nicht, daß der Frachtführer die Vermutung eines ihm zurechenbaren Verschuldens widerlegt; vielmehr muß er gegebenenfalls darlegen und nach Artikel 18 CMR beweisen, daß der Schaden auch bei Anwendung der äußersten nach den Umständen möglichen Sorgfalt hätte abgewendet werden können (vgl. BGH aaO; zum Begriff des unabwendbaren Ereignisses im Sinne von § 7 Abs. 2 StVG ferner BGH VRS 17, 102, 103; 18, 245, 246; 20, 166, 168; BGH VersR 1964, 753, 754).
  • BGH, 25.06.1969 - I ZR 15/67

    Champagner-Weizenbier

    Auszug aus BGH, 28.02.1975 - I ZR 40/74
    Zunächst muß bei der Auslegung internationaler Abkommen, die privat-rechtliche Beziehung der Angehörigen der Vertragsstaaten regeln, allgemein beachtet werden, daß innerstaatliche Begriffe und Rechtsgrundsätze nicht unbesehen als dem Abkommen zugrundeliegend angesehen werden dürfen, da sonst das Ziel einer möglichst einheitlichen Rechtsanwendung in den Vertragsstaaten nicht erreicht werden könnte (vgl. BGH NJW 1969, 2083, 2084 = GRUR 1969, 611, 612 - Champagner Weizenbier III).
  • BGH, 26.01.1960 - VI ZR 203/58

    Haftung für Rutschen eines Kraftfahrzeugs auf schlüpfriger Fahrbahn

    Auszug aus BGH, 28.02.1975 - I ZR 40/74
    Zieht man, wie es das Berufungsgericht tut und auch durch die Fassung des Artikel 17 Abs. 2 CMR nahegelegt wird, die innerdeutsche Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 StVG zum Vergleich heran, dann folgt hieraus, daß es sich nicht nur um eine dem § 429 HGB entsprechende Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast handelt; denn es genügt nicht, daß der Frachtführer die Vermutung eines ihm zurechenbaren Verschuldens widerlegt; vielmehr muß er gegebenenfalls darlegen und nach Artikel 18 CMR beweisen, daß der Schaden auch bei Anwendung der äußersten nach den Umständen möglichen Sorgfalt hätte abgewendet werden können (vgl. BGH aaO; zum Begriff des unabwendbaren Ereignisses im Sinne von § 7 Abs. 2 StVG ferner BGH VRS 17, 102, 103; 18, 245, 246; 20, 166, 168; BGH VersR 1964, 753, 754).
  • RG, 03.12.1906 - VI 112/06

    Höhere Gewalt

    Auszug aus BGH, 28.02.1975 - I ZR 40/74
    Es kann insoweit auf die Rechtsprechung zu § 1 RHG (RGZ 64, 404, 405; 95, 64, 65; 101, 94, 95), aber auch auf die Rechtsprechung zu § 454 HGB (vgl. RGRK HGB, 2. Aufl., § 454 Anm. 8-11), zu § 82 Abs. 1 EVO (vgl. Finger EVO, 4. Aufl., § 82 Anm. 7) und zu § 34 Buchst. a KVO (vgl. Guelde/Willenberg KVO, 2. Aufl., § 34 Rdnr. 4-10) verwiesen werden.
  • RG, 13.12.1920 - VI 455/20

    Höhere Gewalt

    Auszug aus BGH, 28.02.1975 - I ZR 40/74
    Es kann insoweit auf die Rechtsprechung zu § 1 RHG (RGZ 64, 404, 405; 95, 64, 65; 101, 94, 95), aber auch auf die Rechtsprechung zu § 454 HGB (vgl. RGRK HGB, 2. Aufl., § 454 Anm. 8-11), zu § 82 Abs. 1 EVO (vgl. Finger EVO, 4. Aufl., § 82 Anm. 7) und zu § 34 Buchst. a KVO (vgl. Guelde/Willenberg KVO, 2. Aufl., § 34 Rdnr. 4-10) verwiesen werden.
  • RG, 08.11.1930 - V 154/30

    Wann wird die Frankengrundschuld des schweizerischen Goldhypothekengläubigers

    Auszug aus BGH, 28.02.1975 - I ZR 40/74
    Deshalb kommt, vor allem wegen der Schwierigkeiten, den wahren Willen der Vertragsstaaten zu erforschen, bei der Auslegung internationaler Verträge dieser Art dem Wortlaut regelmäßig eine ganz besondere Bedeutung zu (BGH aaO; RGZ 130, 220, 221).
  • BGH, 10.04.2003 - I ZR 228/00

    Unvermeidbarkeit der Beschädigung von Transportgut; Vertrauen auf Durchfahrtshöhe

    Dies setzt bei Verkehrsunfällen voraus, daß sich der Frachtführer völlig verkehrsgerecht verhalten, d.h. der Unfall für ihn ein unabwendbares Ereignis i.S. des § 7 Abs. 2 StVG a.F. dargestellt hat (BGH, Urt. v. 28.2.1975 - I ZR 40/74, VersR 1975, 610, 611; Helm in Großkomm.HGB, 4. Aufl., Anh. VI nach § 452: CMR Art. 17 Rdn. 100).
  • BGH, 13.04.2000 - I ZR 290/97

    Vermeidbarkeit des Verlustes von Transportgut

    Das Berufungsgericht hat dabei nicht hinreichend beachtet, daß es sich bei der Haftung nach Art. 17 Abs. 1 CMR um eine verschuldensunabhängige (Gefährdungs-)Haftung mit der Möglichkeit des Unabwendbarkeitsbeweises handelt (vgl. BGH, Urt. v. 28.2.1975 - I ZR 40/74, VersR 1975, 610, 611; Koller, Transportrecht, 4. Aufl., Art. 17 CMR, Rdn. 21).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 164/96

    Bewaffneter Raub eines mit Zigaretten beladenen LKW als unabwendbares Ereignis

    a) Unvermeidbarkeit im Sinne der vorgenannten Bestimmung ist nur anzunehmen, wenn der Frachtführer darlegt und gegebenenfalls beweist (vgl. BGH, Urt. v. 28.2.1975 - I ZR 40/74, VersR 1975, 610, 611; Herber/Piper, CMR, Art. 18 Rdn. 7 m.w.N.), daß der Schaden auch bei Anwendung der äußersten, dem Frachtführer möglichen und zumutbaren Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können (vgl. BGH, Urt. v. 5.6.1981 - I ZR 92/79, VersR 1981, 1030; Urt. v. 16.2.1984 - I ZR 197/81, TranspR 1984, 182 f. = VersR 1984, 551; Urt. v. 13.11.1997 - I ZR 157/95, TranspR 1998, 250).
  • BGH, 13.11.1997 - I ZR 157/95

    Vermeidbarkeit eines Raubüberfalls auf einen fahrenden Lastzug in Italien

    a) Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zutreffend davon ausgegangen, daß Unvermeidbarkeit i.S. von Art. 17 Abs. 2 CMR nur anzunehmen ist, wenn der Frachtführer darlegt und gegebenenfalls beweist, daß der Schaden auch bei Anwendung der äußersten, dem Frachtführer möglichen und zumutbaren Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können (vgl. BGH, Urt. v. 28.2.1975 - I ZR 40/74, VersR 1975, 610; Urt. v. 5.6.1981 - I ZR 92/79, VersR 1981, 1030; Urt. v. 16.2.1984 - I ZR 197/81, TranspR 1984, 182 f. = VersR 1984, 551).
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 193/89

    Schadensersatz bei Nichterhebung vereinbarter Nachnahme - Zinsansprüche nach CMR

    Zur Ermittlung des Willens der Vertragspartner ist neben dem besondere Bedeutung aufweisenden Wortlaut auch auf die Materialien (vorbereitende Arbeiten; vgl. Art. 32 Abs. 1 WVRK) und den Zusammenhang der Einzelvorschriften zurückzugreifen (BGH, Urt. v. 28.1.1975 - I ZR 40/74, NJW 1975, 1597, 1598; Urt. v. 19.3.1976 - I ZR 75/74, WM 1976, 566, 567; BGHZ 75, 92, 94).
  • BGH, 16.02.1984 - I ZR 197/81

    Begriff der groben Fahrlässigkeit

    Zur Erlangung der Haftungsbefreiung genügt ein unabwendbares Ereignis im Sinne des § 7 Abs. 2 StVG (BGH, Urt. v. 28.02.1975 - I ZR 40/74 = LM CMR Nr. 7); d.h. der Frachtführer muß dartun und beweisen, daß auch ein besonders gewissenhafter Frachtführer bei Anwendung der äußersten ihm zumutbaren Sorgfalt den Schaden nicht hätte vermeiden können.
  • OLG München, 10.07.1995 - 30 U 135/95
    Der Zeuge A. M. der die Ware für die Beklagte transportierte, hätte den Unfall bei Anwendung der äußersten nach den Umständen möglichen Sorgfalt abwenden können (vgl. BGH, NJW 1975, 1597 ff. m.w.N.; Koller, Transportrecht, 2. Aufl., Art. 17 CMR Rn 20 ff.).

    Die Beklagte hat daher den Beweis nach Art. 17 Abs. 2, 18 Abs. 1 CMR nicht geführt (vgl. Koller, Transportrecht, 2. Aufl., Art. 18 CNR, Rn 1, 2; Baumgärtl-Giemulla, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 1. Aufl., Art. 17 bis 20 CMR, Rn 21; BGH NJW 75, 1597).

  • BGH, 06.07.1979 - I ZR 127/78

    Schadensersatzanspruch des Empfängers aus dem Beförderungsvertrag

    Zur Auslegung der CMR kann auch nicht der im nationalen deutschen Recht bestehende Grundsatz ohne weiteres herangezogen werden, wonach der Verfügungsberechtigte die Ansprüche aus dem Frachtvertrag geltend machen kann; denn die CMR als internationales Abkommen ist in erster Linie aus sich selbst heraus, evtl. unter Heranziehung von Materialien auszulegen (vgl. BGH Urteil vom 28.1.75 - I ZR 40/74 - LM Nr. 7 zu CMR = NJW 75, 1597, 1598; Urteil vom 16.2.79 - I ZR 97/77 zu WAbk).
  • BGH, 05.06.1981 - I ZR 92/79

    Rechte eines Fixkostenspediteurs im grenzüberschreitenden Güterverkehr mit

    Zur Erlangung der Haftungsbefreiung genügt ein unabwendbares Ereignis im Sinne des § 7 Abs. 2 StVG (vgl. BGH NJW 1975, 1597 ff); d.h., der Frachtführer muß dartun und beweisen, daß auch ein besonders gewissenhafter Frachtführer bei Anwendung der äußersten ihm zumutbaren Sorgfalt den Schaden nicht hätte vermeiden können.
  • OLG München, 04.12.1996 - 7 U 3479/95

    Grobes Verschulden i.S. von Art. 29 CMR bei Übernachtung des Fahrers auf dem

    Die CMR-Haftung ist grundsätzlich verschuldensunabhängig; der Frachtführer haftet also grundsätzlich auch dort, wo eine Schadensvermeidung unwirtschaftlich ist (BGH, NJW 1975, 1597; Koller, a.a.O., Rdnr. 21).
  • OLG Hamburg, 07.12.1995 - 6 U 164/95

    Haftung eines Frachtführers für die Beschädigung von auf einem offenen

  • OLG Oldenburg, 30.05.1995 - 5 U 63/94

    Durch Vorhängeschlösser gesicherten Lkw; Tankstellenparkplatz; Unbewachter

  • OLG Stuttgart, 13.10.1999 - 3 U 176/96

    Voraussetzungen eines frachtrechtlichen Schadensersatzanspruchs aus

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