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   BGH, 16.04.1975 - V ZB 15/74   

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BGH, 16.04.1975 - V ZB 15/74 (https://dejure.org/1975,1297)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1975 - V ZB 15/74 (https://dejure.org/1975,1297)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1975 - V ZB 15/74 (https://dejure.org/1975,1297)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertretungsverbot für Geschäfte, die dem Mündel lediglich einen rechtlichen Vorteil bringen - Schenkung eines Grundstücks - Auslegung von das Grundbuchrecht betreffenden bundesgesetzlichen Vorschriften - Vertretung eines unter elterlicher Gewalt stehenden Kindes - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1885
  • MDR 1975, 746
  • DNotZ 1975, 626
  • DB 1975, 1310
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.05.1962 - VII ZR 46/61

    Wirksamkeit eines bewußt unwahren Geständnisses

    Auszug aus BGH, 16.04.1975 - V ZB 15/74
    Das Bayerische Oberste Landesgericht will ihr stattgeben, sieht sich aber daran gehindert durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Mai 1962, VII ZB 46/61 (FamRZ 1962, 464 = WM 1962, 788, insoweit in BGHZ 37, 154 nicht abgedruckt) und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

    Der Senat weicht allerdings ab vom Urteil des VII. Zivilsenats vom 24. Mai 1962 VII ZR 46/61 (a.a.O.), das es als für das Vertretungsverbot unerheblich bezeichnete, ob der Vertrag dem Kind nur einen rechtlichen Vorteil bringt; aber der VII, Zivilsenat hat auf Antrage erklärt, daß er an der in seinem genannten Urteil vertretenen Rechtsauffassung nicht festhält; eine Vorlage an den Großen Senat für Zivilsachen (§ 136 GVG i.V.m. § 81 Abs. 2 GBO) erübrigt sich daher.

  • BGH, 09.07.1956 - V BLw 11/56

    Vertretung Minderjähriger bei Erbauseinandersetzung

    Auszug aus BGH, 16.04.1975 - V ZB 15/74
    Das Vertretungsverbot des § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB gilt nicht für Geschäfte, die dem Mündel (Kind) lediglich einen rechtlichen Vorteil bringen (Abgrenzung zu BGHZ 21, 229).

    Der Senat weicht damit nicht ab von seinem Beschluß vom 9. Juli 1956 V BLw 11/56, BGHZ 21, 229; dort ist lediglich abgelehnt, für die Anwendung oder Nichtanwendung des Vertretungsverbots darauf abzustellen, ob im Einzelfall die Gefahr einer Interessenkollision besteht (S. 231), und hieran wird festgehalten; die Frage nach einer Verbotseinschränkung für Fälle, wo eine Interessenkollision nach der Natur des Rechtsgeschäfts abstrakt-generell ausgeschlossen ist, war dort nicht zu erörtern und wurde nicht erörtert.

  • BGH, 19.04.1971 - II ZR 98/68

    Umfang des Verbots des Selbstkontrahierens

    Auszug aus BGH, 16.04.1975 - V ZB 15/74
    Ein Vertretungsverbot wurde daher in einschränkender Auslegung des § 181 BGB verneint bei Rechtsgeschäften des geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH mit sich selbst, weil bei der Einmann-GmbH die Willensbildung der Gesellschaft mit der des Gesellschafters zusammenfällt und sich deshalb ungeachtet ihrer rechtlichen Selbständigkeit die Interessen der Gesellschaft im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses subjektiv stets mit dem Interesse des Gesellschafters decken (Urteil des II. Zivilsenats vom 19. April 1971, BGHZ 56, 97, 101).
  • BGH, 10.11.1954 - II ZR 165/53

    Schenkung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 16.04.1975 - V ZB 15/74
    Der schuldrechtliche Schenkungsvertrag bringt daher den betreffenden Kindern lediglich einen rechtlichen Vorteil (vgl. BGHZ 15, 168).
  • BGH, 07.07.1967 - IV ZB 179/67

    Kindeswohnsitz bei Getrenntleben der Eltern

    Auszug aus BGH, 16.04.1975 - V ZB 15/74
    Zutreffend geht der Vorlagebeschluß davon aus, daß die Vertretung eines unter elterlicher Gewalt stehenden Kindes den Eltern gemeinsam zusteht (§ 1626 Abs. 2 Halbsatz 2 BGB; BGHZ 48, 228, 235).
  • BGH, 27.09.1972 - IV ZR 225/69

    Zulässigkeit des Selbstkontrahierens bei lediglich rechtlichem Vorteil

    Auszug aus BGH, 16.04.1975 - V ZB 15/74
    Das Vertretungsverbot des § 181 BGB wurde weiter verneint bei Insichgeschäften des Vertreters, die dem Vertretenen lediglich einen rechtlichen Vorteil bringen, weil der besorgte Interessenkonflikt bei der ausschließlichen Zuwendung eines rechtlichen Vorteils nach der allgemeinen Natur eines solchen Geschäfts nicht entstehen kann (Urteil des IV. Zivilsenats vom 27. September 1972, BGHZ 59, 236, 240).
  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10

    Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen:

    Diese Entscheidung können im vorliegenden Fall aber nicht die Eltern der Beteiligten zu 2 treffen, weil ein Elternteil mit der Beteiligten zu 1 in gerader Linie verwandt und das Rechtsgeschäft nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist (zu diesem Erfordernis: Senat, Beschluss vom 16. April 1975 - V ZB 15/74, NJW 1975, 1885, 1886) und deshalb beide Elternteile (dazu BGH, Urteil vom 14. Juni 1972 - IV ZR 53/71, NJW 1972, 1708) nach § 1629 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB an der Vertretung gehindert sind.
  • BGH, 17.01.2023 - II ZB 6/22

    Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft

    Denn dann besteht nach dem Normzweck kein Bedürfnis für ein Vertretungsverbot (BGH, Beschluss vom 16. April 1975 - V ZB 15/74, WM 1975, 595 mwN).
  • OLG München, 29.04.2020 - 34 Wx 341/18

    Übertragung von vermietetem Wohnungs- und Teileigentum durch die Großeltern an

    Letzteres ist dann gegeben, wenn der schuldrechtliche Schenkungsvertrag rechtswirksam ist, weil dann durch die Auflassung ausschließlich eine Verbindlichkeit erfüllt wird (BGH NJW 1975, 1885).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs greift das Vertretungsverbot des § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB bei Vorliegen dieser Voraussetzung nicht (BGH NJW 1975, 1885; BayObLGZ 1998, 139; Spickhoff in MüKo BGB § 1795 Rn. 33; Budzikiewicz in Jauernig BGB 17. Aufl. § 1795 Rn. 2; Palandt/Götz BGB 79. Aufl. § 1795 Rn. 4).

  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 64/90

    Zulässigkeit des Selbstkontrahierens bei Auslandsbezug

    Die Vorschrift erklärt, um Interessenkollisionen und damit verbundenen Gefahren für den Vertretenen zu begegnen, In-Sich-Geschäfte schlechthin für unwirksam, soweit nicht ausnahmsweise eine Sachverhaltsgestaltung vorliegt, in der sich eine Schädigung des Vertretenen typischerweise ausschließen läßt (vgl. BGHZ 56, 97, 102 f.; BGH, Beschluß vom 16. April 1975 - V ZB 15/74 = NJW 1975, 1885 f.).
  • BGH, 27.04.2018 - BLw 3/17

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Spekulative Überhöhung des in einem

    Da das Gericht die Tatsachen, die der Genehmigung entgegenstehen, von Amts wegen zu ermitteln hat, ist der Zeitpunkt der (letzten) Entscheidung in der Tatsacheninstanz maßgeblich (grundlegend Senat, Beschluss vom 4. Juli 1957 - V BLw 66/56, BGHZ 25, 96, 107 ff.; vgl. auch Senat, Beschluss vom 19. Dezember 1967 - V BLw 30/67, BB 1968, 403 ff.; Beschluss vom 18. April 1975 - V BLw 24/74, MDR 1975, 746 f.; Netz, Grundstückverkehrsgesetz, 8. Aufl., Rn. 4186).
  • BGH, 25.04.1985 - IX ZR 141/84

    Verbot des Selbstkontrahierens bei lediglich vorteilhaften Geschäften;

    Der Bundesgerichtshof hat auch für das Insichgeschäft des gesetzlichen Vertreters eines Minderjährigen wiederholt die Ansicht ausgesprochen (BGHZ 59, 236, 240; Beschluß vom 16. April 1975 - V ZB 15/74, LM Nr. 4 zu § 1795 BGB), daß das Verbot des Selbstkontrahierens nicht für Geschäfte gelte, die dem Vertretenen lediglich einen rechtlichen Vorteil brächten.
  • BGH, 11.05.1979 - V ZR 75/78

    Rechtsstellung des durch rechtswidrige Drohung zum Abschluß eines Vertrages

    War - was angenommen werden mag - der erwähnte Vertragsabschluss für die Klägerin auch rechtlich nachteilig, so konnte ihr Vater sie dabei nicht wirksam vertreten (§ 1629 Abs. 2 Satz 1, § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB ; vgl. auch Beschluss des Senats vom 16. April 1975 - V ZB 15/74 -, NJW 1975, 1885).
  • OLG Brandenburg, 16.07.2019 - 7 W 53/17

    Vertrag über die Übertragung von Kommanditanteilen unter Beteiligung eines

    Der Anwendungsbereich des § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist nach Sinn und Zweck der Regelung dahin zu beschränken, dass er nicht die Fälle erfasst, in denen das Mündel selbst den Vertrag schließen dürfte, da der Vertrag lediglich rechtlich vorteilhaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16.04.1995 - V ZB 15/74, NJW 1975, 1885, juris Tz. 11).
  • OLG Köln, 11.06.2003 - 2 Wx 18/03

    Mietrecht; Erbrecht

    Entsprechend sind auch von der Beschränkung der Vertretungsmacht nach den §§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB aufgrund teleologischer Reduktion der Bestimmungen nach ihrem Schutzzweck (Rechtsgedanke des § 107 BGB) diejenigen Rechtsgeschäfte ausgenommen, die für den Vertretenen lediglich rechtlich vorteilhaft sind (vgl. BGH NJW 1975, 1885 [1886]; BayObLGZ 1998, 139 [143]; BayObLG Rpfleger 2003, 240; OLG Hamm, FamRZ 1978, 439; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 1611 [1612]; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1999, 1174 [1175]; Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl. 2000, § 1795, Rdn. 11).
  • OLG Brandenburg, 01.07.2021 - 9 WF 158/21

    Bestellung eines Ergänzungspflegers im Rahmen der Schenkung von Wohneigentum

    Letzteres ist dann gegeben, wenn der schuldrechtliche Schenkungsvertrag rechtswirksam ist, weil dann durch die Auflassung ausschließlich eine Verbindlichkeit erfüllt wird (BGH NJW 1975, 1885).

    Denn nach der Rechtsprechung des BGH greift das Vertretungsverbot des § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB bei Vorliegen dieser Voraussetzung nicht (BGH NJW 1975, 1885).

  • OLG Brandenburg, 10.09.2020 - 9 WF 198/20
  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00

    rechtliche Vorteilhaftigkeit der Schenkung eines Wohnungseigentums;

  • LG Dortmund, 10.01.2013 - 11 S 54/12

    Ansprüche auf Entschädigungsleistungen nach der Fluggastrechteverordnung bei

  • BFH, 10.08.1988 - IX R 220/84

    Werbungskosten - Darlehn

  • BGH, 24.09.1981 - IX ZR 80/80

    Geltendmachung des Regelunterhalts durch ein nichteheliches Kind nach

  • BFH, 09.07.1987 - IV R 95/85

    1. Fortführung eines Unternehmens über längere Zeit in der Rechtsform der

  • OLG Hamm, 03.02.1983 - 15 W 323/82

    Erbauseinandersetzungsvertrag als verbotenes Insichgeschäft; Unentgeltliche

  • BFH, 23.06.1976 - I R 140/75

    Geschäftsunfähiges Kind - Schenkung durch Vater - Darlehnsverpflichtung des

  • OLG Hamm, 12.02.1999 - 8 WF 32/99

    Ausschließliche Zuständigkeit des Familiengerichts für das Genehmigungsverfahren

  • BayObLG, 17.05.1976 - BReg. 1 Z 37/76

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde;

  • OLG Oldenburg, 16.01.2015 - 12 W 5/15

    Notwendigkeit der Bestellung eines Ergänzungspflegers bei der Überlassung eines

  • FG Baden-Württemberg, 18.09.1986 - III K 563/83
  • OLG Stuttgart, 13.08.1979 - 8 W 223/79

    Vertretung eines Kindes durch die Mutter bei der Einwilligung in die Adoption

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