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   BGH, 15.11.1974 - V ZR 78/73   

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https://dejure.org/1974,698
BGH, 15.11.1974 - V ZR 78/73 (https://dejure.org/1974,698)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1974 - V ZR 78/73 (https://dejure.org/1974,698)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1974 - V ZR 78/73 (https://dejure.org/1974,698)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fingierter Bedingungseintritt - Eintritt der Bedingung - Erfüllung - Verhinderung des Bedingungseintritts - Herbeiführung des Bedingungseintritts - Rechtsmißbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 162 Abs. 1
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die fingierten Bedingungseintritt

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 205
  • MDR 1975, 215
  • DNotZ 1975, 355
  • WM 1975, 53
  • DB 1975, 149
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Richtig ist auch, daß nach dem Rechtsgedanken des § 162 BGB die Antragstellung zu dem Zeitpunkt fingiert wird, in dem der Antrag ohne den Verstoß der Behörde gegen ihre Beratungspflicht gestellt worden wäre, so daß die Ausschlußfrist in einem solchen Fall gewahrt ist (vgl. etwa Urteil vom 15. Juli 1959 - BVerwG V C 80.57 - BVerwGE 9, 89 (91 ff.) [BVerwG 15.07.1959 - V C 80/57]; BGH, Urteile vom 15. November 1974 - V ZR 78/73 - NJW 1975, 205 (206) [BGH 15.11.1974 - V ZR 78/73] und vom 27. Juni 1985, a.a.O. S. 939; BFHE 86, 148 (151); BSGE 32, 60 (62); Pietzner/Müller, Herstellungsanspruch und Verwaltungsgerichtsbarkeit, VerwArch 1994, 603 (617)).
  • BGH, 14.10.1988 - V ZR 73/87

    Wirksamkeit einer nicht beurkundeten Nebenabrede; Vermutung der Richtigkeit und

    Eine Nebenabrede zu einem beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäft ist zwar nur dann formgebunden, wenn sie eine Regelung enthält, die Rechtswirkung entfalten soll (BGHZ 85, 315, 317 f) [BGH 19.11.1982 - V ZR 161/81]; dafür genügt aber ein tatsächlicher Bindungswille der Beteiligten (Senatsurt.v. 15. November 1974, V ZR 78/73, NJW 1975, 205/206).
  • BGH, 03.07.2009 - V ZR 58/08

    Entscheidung des Gerichts bei Unzulässigkeit einer Feststellungsklage

    Die Heilung einer formnichtigen Wiederkaufsabrede (§ 313 Satz 2 BGB a.F.) tritt nämlich schon mit der Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch zugunsten des Käufers und nicht erst mit der Rückauflassung an den Verkäufer und seiner Eintragung als Eigentümer ein (Senat , Urt. v. 15. November 1974, V ZR 78/73, NJW 1975, 205).
  • BGH, 01.02.1985 - V ZR 244/83

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines notariellen Kaufvertrages für eine darin

    Auch wenn die Parteien die Formunwirksamkeit ihrer Schwarzgeldabrede gekannt haben sollten, würde dies eine Heilung nicht hindern (Senatsurt. v. 15. November 1974, V ZR 78/73, NJW 1975, 205 ).
  • OLG Naumburg, 26.11.2019 - 12 U 100/19

    Notarieller Grundstücksübertragungsvertrag: Abschluss ohne konkludente

    Die gemäß den §§ 311b Abs. 1 Satz 1, 125 BGB zunächst nichtige, konkludente Wiederkaufsabrede sei somit durch die Auflassung zugunsten der Beklagten und deren Eintragung im Grundbuch geheilt worden (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1974, V ZR 78/73, Rn. 21, juris).

    Die Heilung einer formnichtigen Wiederkaufsabrede (§ 311b Abs. 1 Satz 2 BGB) tritt nämlich schon mit der Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch zugunsten des Käufers und nicht erst mit der Rückauflassung an den Verkäufer und seiner Eintragung als Eigentümer ein (BGH, Urteil vom 15. November 1974, V ZR 78/73, Rn. 26; BGH, Urteil vom 3. Juli 2009, V ZR 58/08, Rn. 18, juris; Ludwig in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/ Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 311b BGB, Rn. 324).

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - 24 U 41/13

    Formbedürftigkeit der Einräumung eines Ankaufsrechts über ein Grundstück nach

    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine nicht beurkundete Verpflichtung zur Rückübereignung durch Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels und nicht erst mit der Rückauflassung an den Verkäufer und seiner Eintragung als Eigentümer geheilt werden kann (BGH NJW 1975, 205; BGH RNotZ 2010, 133f., Rz. 18; siehe auch Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 311 b Rn. 46 und 55).
  • OLG Schleswig, 16.03.2000 - 2 U 20/00

    Darlegungs- und Beweislast bei vom Urkundeninhalt abweichenden mündlichen

    Vielmehr ist es erforderlich, daß sie auch den übereinstimmenden Willen hatten, in diesem Punkt von der vorgeschriebenen Beurkundungsform abzusehen (vgl. OLG Köln BB 1975, 1040 und WM 1976, 362; BGH NJW 1975, 205).
  • OLG Oldenburg, 31.10.1984 - 5 W 66/84

    Formunwirksamer Erbbaurechtsvertrag; Eintragung; Haftung; Formmißbrauch

    § 313 Satz 2 BGB greift unabhängig davon ein, ob die Vertragsparteien des Grundgeschäfts von dem Formmangel wußten oder nicht (vgl. BGH, NJW 1975, 205 ).
  • OLG Naumburg, 28.11.1995 - 1 U 11/95

    Unzulässigkeit der Umdeutung einer unwirksamen Verfügung von Todes wegen in einen

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