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   BGH, 02.09.1975 - 1 StR 380/75   

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https://dejure.org/1975,2085
BGH, 02.09.1975 - 1 StR 380/75 (https://dejure.org/1975,2085)
BGH, Entscheidung vom 02.09.1975 - 1 StR 380/75 (https://dejure.org/1975,2085)
BGH, Entscheidung vom 02. September 1975 - 1 StR 380/75 (https://dejure.org/1975,2085)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Übertragung der Verteidigung auf einen Rechtsreferendar - Fall notwendiger Verteidigung - Bestellung zum allgemeinen Vertreter des Pflichtverteidigers - Bindungswirkung trotz Nichtvorliegens gesetzlicher Voraussetzungen - Eintritt des Verhinderungsfalls - Anzeige und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 2351
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.10.1966 - 5 StR 542/66

    Zulässigkeit der Bestellung eines Referendars als Pflichtverteidiger

    Auszug aus BGH, 02.09.1975 - 1 StR 380/75
    Eine Übertragung der Verteidigung durch einen Pflichtverteidiger auf einen Referendar nach § 139 StPO ist allerdings unzulässig, denn diese Bestimmung gilt nur für Wahlverteidiger (BGH NJW 1967, 165 Nr. 16).

    Diese Möglichkeit hat der Bundesgerichtshof im Beschluß VOM 28. Oktober 1966 (NJW 1967, 165 Nr. 16) ausdrücklich offen gelassen.

  • BGH, 02.06.1955 - 4 StR 162/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.09.1975 - 1 StR 380/75
    Die Entscheidung darüber überlaßt das Gesetz den pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (RGSt 48, 201, 202; BGH, Urteil vom 2. Juni 1955 - 4 StR 162/55).
  • BGH, 12.08.1960 - 4 StR 48/60
    Auszug aus BGH, 02.09.1975 - 1 StR 380/75
    Der in die Sitzungsniederschrift aufgenommene Gerichtsbeschluß (HA Bl. 3729) läßt erkennen, daß die Strafkammer den dahingehenden Antrag des Verteidigers, der als Beweisermittlungsantrag zu werten ist (BGH NJW 1960, 2156 Nr. 18), hinreichend geprüft hat.
  • RG, 10.03.1914 - V 151/14

    Kann der Angeklagte seine Gegenüberstellung mit einem Zeugen zu einer bestimmten

    Auszug aus BGH, 02.09.1975 - 1 StR 380/75
    Die Entscheidung darüber überlaßt das Gesetz den pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (RGSt 48, 201, 202; BGH, Urteil vom 2. Juni 1955 - 4 StR 162/55).
  • BGH, 13.08.2014 - 2 StR 573/13

    Revision des Nebenklägers (Unterzeichnung der Revisionsbegründung durch anderen

    bb) Zulässig ist dagegen das Tätigwerden eines anderen Rechtsanwalts, wenn dieser als allgemeiner Vertreter gemäß § 53 Abs. 2 BRAO bestellt wurde, denn diese Bestellung erstreckt sich auch auf die Bestellung als Beistand (BGH, Beschluss vom 6. September 2000 - 3 StR 349/00; vgl. für die Pflichtverteidigerbestellung: BGH, Urteil vom 2. September 1975 - 1 StR 380/75, NJW 1975, 2351; Beschluss vom 22. August 2001 - 1 StR 354/01, NStZ-RR 2002, 12; vgl. auch Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10).
  • BGH, 13.07.1989 - 4 StR 315/89

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Voraussetzungen für die ordnungsgemäße

    Für erstinstanzliche Verhandlungen vor dem Landgericht können Referendare nicht zum Pflichtverteidiger bestellt werden (§ 140 Abs. 1 Nr. 1 in Verb, mit § 142 Abs. 1 und 2 StPO; vgl. auch BGH NJW 1975, 2351, 2352).

    Die Referendarin war ersichtlich auch nicht von der Justizverwaltung als seine Vertreterin bestellt worden, so daß aus diesem Grunde die Übernahme der Verteidigung zulässig gewesen wäre (vgl. BGH NJW 1975, 2351, 2352).

    Eine wirksame Übertragung der Verteidigung auf die Referendarin mit Zustimmung des Angeklagten nach § 139 StPO hat ebenfalls nicht vorgelegen, denn hierzu ist nur der gewählte, nicht aber der Pflichtverteidiger befugt (vgl. BGH NJW 1967, 165; 1975, 2351, 2352 m.w.Nachw.).

  • BGH, 05.02.1992 - 5 StR 673/91

    Unterschrift des Vertreters des Verteidigers - Verteidiger - Revisionsbegründung

    Die Unterzeichnung der Revisionsbegründung durch dessen amtlich bestellten Vertreter im Sinne des 53 Abs. 3 BRAO ist zulässig (BGH NJW 1975, 2351 BGHR StPO § 349 Abs. 1 - Einlegungsmangel 2).
  • OLG Rostock, 15.09.2011 - I Ws 201/11

    Pflichtverteidigervergütung: Gebührenanspruch des sogenannten "Terminsvertreters"

    Der allgemein bestellte Vertreter ist auch befugt, für den Vertretenen sämtliche Aufgaben der diesem übertragenen Pflichtverteidigungen wahrzunehmen, ohne dass es für die Wirksamkeit der Vertretung darauf ankommt, ob im konkreten Fall eine Verhinderung des bestellten Pflichtverteidigers tatsächlich vorlag, einer Untervollmacht des Vertreters oder einer Zustimmung des Gerichts bedarf es nicht (allg. Meinung, vgl. BGH, Urt. v. 02.09.1975, 1 StR 380/75, NJW 1975, 2351; Meyer-Goßner, 54. Aufl. StPO § 142 Rn 17).
  • LG Saarbrücken, 30.06.2014 - 2 KLs 2/13

    Terminsvertreter, Grundgebühr, Verfahrensgebühr

    Dabei ist anerkannt, dass der allgemein bestellte Vertreter insbesondere auch befugt ist, für den Vertretenen sämtliche Aufgaben einer diesem übertragenen Pflichtverteidigung wahrzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 02.09.1975, 1 StR 380/75, NJVV 1975, 2351; Meyer-Goßner, StPO, § 142 Rn. 17).
  • BGH, 09.02.1990 - 2 StR 638/89

    Folgen der Einreichung von Schriftsätzen durch einen Sozius anstatt durch den

    Ihn durfte er nach § 53 Abs. 7 BRAO vertreten (vgl. Isele, BRAO § 53 Anm. VII. A. 2, VIII. C. 3; BGH NJW 1975, 2351; BayObLG NJW 1981, 1629 Nr. 25; Lüderssen in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 142 RdNr. 37).
  • BGH, 17.01.1979 - 3 StR 450/78

    Nicht ordnungsgemäße Durchführung eines Beschlusses über den Ausschluss der

    Über die Notwendigkeit einer solchen Gegenüberstellung befindet das Gericht jedoch nach pflichtgemäßem Ermessen (BGH a.a.O.; Urt. vom 2. Oktober 1975 - 1 StR 380/75).
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