Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.09.1974

Rechtsprechung
   BGH, 21.11.1974 - 4 StR 502/74   

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https://dejure.org/1974,486
BGH, 21.11.1974 - 4 StR 502/74 (https://dejure.org/1974,486)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1974 - 4 StR 502/74 (https://dejure.org/1974,486)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1974 - 4 StR 502/74 (https://dejure.org/1974,486)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tatbestandsausschließende oder rechtfertigende Wirkung des Einverständnisses zwischen Täter und gesetzlichem Vertreter der noch willensunfähigen Geisel - Geiselnahme am eigenen Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239 b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sich-bemächtigen

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 70
  • NJW 1975, 269
  • MDR 1975, 155
  • JR 1975, 423
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.03.1974 - 1 StR 580/73

    Verurteilung wegen Untreue und wegen erpresserischer Freiheitsberaubung -

    Auszug aus BGH, 21.11.1974 - 4 StR 502/74
    Damit hat er nicht seiner Vaterrolle irgendeinen Ausdruck gegeben, sondern seine Zugriffsmöglichkeit auf das Kind offensichtlich mißbraucht (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1974 - 1 StR 580/73 -).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04

    Erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen bei Zwei-Personen-Verhältnissen

    Vorliegend hat sich der Angeklagte seines Opfers bemächtigt, indem er es unter anhaltender, vor Beginn der Raub- und Erpressungshandlungen einsetzender Bedrohung mit dem Messer in seiner physischen Gewalt hielt (vgl. BGHSt 26, 70, 72; BGHR StGB § 239a Abs. 1 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 17.11.1992 - 1 StR 534/92

    Konkurrenzverhältnis zwischen erpresserischem Menschenraub oder Geiselnahme und

    bb) Wendete man §§ 239a, 239b StGB auf Fälle an, in denen der Nötigungserfolg im unmittelbaren Gewaltzusammenhang des Sich-Bemächtigens eintritt, so führte dies dazu, daß jedenfalls der weit überwiegende Teil aller Vergewaltigungen gleichzeitig als Geiselnahme, ein großer Teil "typischer" räuberischer Erpressungen zugleich als erpresserischer Menschenraub zu beurteilen wäre; denn in der Regel "bemächtigt" sich der Täter des Opfers, indem er es durch körperliche Kraft oder durch Bedrohung mit einer Waffe in seine physische Gewalt bringt (vgl. BGHSt 26, 70, 72).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99

    Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft

    Allerdings stünde das Einverständnis des Opfers (vgl. BGHSt 23, 1, 3; 26, 70, 72; BGH NStZ 1991, 431; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 177 Rdn. 14; Lenckner aaO Rdn. 6) bzw. ein entsprechender Irrtum des Angeklagten (vgl. BGH NStZ 1982, 26; 1993, 340, 341; BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 1985 4 StR 792/84 und vom 2. Dezember 1997 - 4 StR 557/97; Hirsch in LK 11. Aufl. vor § 32 Rdn. 103) auch der Annahme einer Vergewaltigung durch Ausnutzung einer schutzlosen Lage entgegen; von der Unwiderlegbarkeit vorsatzausschließender innerer Tatsachen darf indes in der Regel erst dann ausgegangen werden, wenn der äußere Tathergang erschöpfend - unter den hier gegebenen Umständen naheliegend auch durch Vernehmung des Tatopfers - aufgeklärt worden ist (BGH NJW 1991, 2094).
  • BGH, 16.03.1976 - 5 StR 72/76

    Voraussetzungen für das Merkmal der beabsichtigten Drohung im Tatbestand der

    Das vom Landgericht herangezogene Urteil BGHSt 26, 70 besagt nichts Gegenteiliges.
  • BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92

    Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme - Ziel des

    Daß das Verhalten des Angeklagten - für sich betrachtet - den Tatbestand des § 239 a StGB erfüllt, steht außer Frage; denn der Angeklagte hat sich seines Opfers bemächtigt, indem er Frau D. in dem umschlossenen Raum ihres PKW's mit der Pistole bedrohte und sie auf diese Weise in seine physische Gewalt brachte (vgl. BGHSt 26, 70, 72).
  • BGH, 29.04.1999 - 4 StR 3/99

    Mittäterschaftliche Begehung einer Vergewaltigung, wenn der Täter nicht selbst

    Allerdings stünde das Einverständnis des Opfers (vgl. BGHSt 23, 1, 3; 26, 70, 72; BGH NStZ 1991, 431; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 177 Rdn. 14; Lenckner aaO Rdn. 6) bzw. ein entsprechender Irrtum des Angeklagten (vgl. BGH NStZ 1982, 26; 1993, 340, 341; BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 1985 - 4 StR 792/84 und vom 2. Dezember 1997 - 4 StR 557/97; Hirsch in LK 11. Aufl. vor § 32 Rdn. 103) auch der Annahme einer Vergewaltigung durch Ausnutzung einer schutzlosen Lage entgegen; von der Unwiderlegbarkeit vorsatzausschließender innerer Tatsachen darf indes in der Regel erst dann ausgegangen werden, wenn der äußere Tathergang erschöpfend - unter den hier gegebenen Umständen naheliegend auch durch Vernehmung des Tatopfers - aufgeklärt worden ist (BGH NJW 1991, 2094).
  • BGH, 11.08.1988 - 4 StR 305/88

    Erpresserischer Menschenraub durch Bedrohen eines Bankkunden mit einer

    Dadurch, daß der Angeklagte B. den Bankkunden mit der - scheinbar scharfen - Schußwaffe bedrohte und ihn auf diese Weise in Schach hielt, kann er sich seiner bemächtigt haben (vgl. BGH NStZ 1986, 166 m.w.Nachw.; vgl. auch BGHSt 26, 70, 72).
  • BGH, 22.08.1978 - 1 StR 334/78

    Eintritt des strafrechtlichen relevanten Erfolges bei Körperverletzungsdelikten -

    Die Tatsituation unterschied sich von den Fallgestaltungen, die in der Rechtsprechung die Anwendung der §§ 239 a, 239 b StGB geboten haben (BGHSt 26, 70, 72; 26, 309, 310; BGH, Urteil vom 21. Juli 1976 - 2 StR 340/76): Dort hatte der Täter das Opfer an sich gerissen oder es mit einer Schußwaffe in Schach gehalten.
  • BGH, 25.01.1977 - 1 StR 805/76

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts bei fehlenden Feststellungen zur

    Erpresserischer Menschenraub (§ 239 a Abs. 1 StGB) setzt voraus, daß der Angeklagte Frau B. durch das Packen am Arm und das Bedrohen mit dem Spielzeugrevolver tatsächlich so in seine Gewalt brachte, daß er die Herrschaft über ihren Körper erlangte (vgl. BGHSt 26, 70, 72) und daß der Angeklagte in der Absicht handelte, die Sorge ihres Ehemannes um ihr Wohl zur Erpressung auszunutzen.
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Rechtsprechung
   BGH, 19.09.1974 - KRB 2/74   

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https://dejure.org/1974,1462
BGH, 19.09.1974 - KRB 2/74 (https://dejure.org/1974,1462)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1974 - KRB 2/74 (https://dejure.org/1974,1462)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1974 - KRB 2/74 (https://dejure.org/1974,1462)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit von Verträgen - Herabsetzung von Geldbußen - Aufhebung von Produktionsbeschränkungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 269
  • MDR 1975, 69
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.10.1959 - KRB 3/59

    Beweisangebote im schriftlichen Bußgeldverfahren - Preisabsprachen als

    Auszug aus BGH, 19.09.1974 - KRB 2/74
    Es hat unter Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 7. Oktober 1959 - KRB 3/59 (WuW/E BGH 352, 353) - und unter Bezugnahme auf das Vorbringen der Betroffenen ausgeführt, daß diese nach den Verlusten der vorangegangenen Jahre im Jahre 1971 wieder in der Lage gewesen ist, größere Investitionen zu machen.
  • OLG Düsseldorf, 15.04.2013 - 4 Kart 2/10

    Hohe Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell"

    Bei der Bemessung der Geldbußen für alle Nebenbetroffenen kommen neben der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und dem Vorwurf, der den Täter trifft (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 1 OWiG), auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens als gesetzliche Zumessungsgründe in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 24.4.1991 - KRB 5/90, WuW/E BGH 2718, 2720 Rn. 21 - Bußgeldbemessung; BGH, Beschluss vom 27.5.1986 - KRB 13/85, WuW/E BGH 2295, 2296; BGH, Beschluss vom 7.10.1959 - KRB 3/59, WuW/E BGH 352, 353 - Nullpreis II; BGH, Beschluss vom 19.9.1974 - KRB 2/74, NJW 1979, 269).

    Eine solche Folge muss im Hinblick darauf, dass die Geldbuße ihrem Wesen nach eine fühlbare Beeinträchtigung bedeuten soll, hingenommen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19.9.1974 - KRB 2/74, unter IV.,1., NJW 1975, 269).

  • BFH, 21.11.1983 - GrS 2/82

    Betriebsausgaben - Geldbuße - Geldstrafe

    Bei der Ermittlung des "wirtschaftlichen Vorteils" (§ 17 Abs. 4 OWiG) sowie bei der Ermittlung des "Mehrerlöses" (§ 38 Abs. 4 GWB) ist die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, die auf den wirtschaftlichen Vorteil und auf den Mehrerlös entfällt, nicht abzuziehen (Beschluß des Bundeskartellamts vom 28. Dezember 1971 B 3 - 463210 - A 63/71 "Linoleum", Wirtschaft- und Wettbewerb - WuW - 1972, 254; Urteil des Kammergerichts vom 28. November 1972 Kart. 4/72 "Linoleum", WuW 1973, 273; BGH-Beschluß vom 19. September 1974 KRB 2/74, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1975, 269; Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. Mai 1980 3 Ob OWi 174/79, Der Betrieb - DB - 1980, 2081).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - 4 Kart 2/13

    Flüssiggas Kundenschutzabsprachen

    Bei der Bemessung der Geldbußen kommen neben der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und dem Vorwurf, der den Täter trifft (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 1 OWiG), auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens als gesetzliche Zumessungsgründe in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 24.4.1991 - KRB 5/90, WuW/E BGH 2718, 2720, Rn. 21 - Bußgeldbemessung; BGH, Beschluss vom 27.5.1986 - KRB 13/85, WuW/E BGH 2295, 2296; BGH, Beschluss vom 7.10.1959 - KRB 3/59, WuW/E BGH 352, 353 - Nullpreis II; BGH, Beschluss vom 19.9.1974 - KRB 2/74, NJW 1979, 269).
  • BFH, 09.06.1999 - I R 100/97

    Geldbuße als Betriebsausgabe

    b) Dieser letzten Auffassung, die auch vom Bundesgerichtshof (BGH) geteilt wird (Beschluß vom 19. September 1974 KRB 2/74, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1975, 269), ist der Vorzug zu geben.

    Der "wirtschaftliche Vorteil" stellt dabei gegenüber den "Mehrerlösen" den insoweit umfassenderen Begriff dar, als er jegliche Vorteile miteinschließt, solche materieller ebenso wie solche immaterieller Art. Er tritt andererseits hinter den Begriff der "Mehrerlöse" zurück, indem er Kostenpositionen, vor allem die auf die betreffenden Einnahmen entfallenden Ertragsteuern, einbezieht, wohingegen der Begriff der "Mehrerlöse" gleichsam "brutto", ohne Abzug der erwähnten Positionen, verstanden werden muß (BGH-Beschluß in NJW 1975, 269; Meurer, Betriebs-Berater --BB-- 1998, 1236; Tiedemann in Immenga/Mestmäcker, a.a.O., § 38 Rz. 248, 273; Bechtold, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 38 Rz. 24).

  • BFH, 09.06.1999 - I R 64/97

    Keine Rückstellung für Geldbußen

    Zwar ist davon auszugehen, daß der Begriff des Mehrerlöses sich auf die erlangten Einnahmen bezieht und deswegen "brutto" zu verstehen ist (Bundesgerichtshof, Beschluß vom 19. September 1974 KRB 2/74 --KG--, Neue Juristische Wochenschrift 1975, 269; Meurer, Betriebs-Berater 1998, 1236).
  • BFH, 21.10.1986 - VIII R 1/85

    Verfassungsmäßigkeit - Betriebsausgabe - Geldbuße - Abschöpfung des

    Gleiches gilt für die Abschöpfung des Mehrerlöses nach § 38 Abs. 4 GWB , da diese Vorschrift keine besonderen von § 17 OWiG abweichenden Strafzumessungsgründe enthält, sondern nur den Bußgeldrahmen auf das Dreifache des durch die Zuwiderhandlung erlangten Mehrerlöses ausdehnt (Beschluß des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 19. September 1974 KRB 2/74 (KG), Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1975, 269 ).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2015 - 4 Kart 7/10

    Flüssiggaskartell

    Bei der Bemessung der Geldbuße kommen auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 24.04.1991 - KRB 5/90, WuW/E BGH 2718, 2720, Rn. 21 - Bußgeldbemessung; BGH, Beschluss vom 27.05.1986 - KRB 13/85, WuW/E BGH 2295, 2296; BGH, Beschluss vom 07.10.1959 - KRB 3/59, WuW/E BGH 352, 353 - Nullpreis II; BGH, Beschluss vom 19.09.1974 - KRB 2/74, NJW 1979, 269).
  • BGH, 24.04.1991 - KRB 5/90

    Wettbewerbsverstoß - Mehrerlös - Submissionsabsprache

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  • FG Baden-Württemberg, 12.01.1996 - 9 K 208/94

    Minderung des Gewinns durch Geldbußen, die das Bundeskartellamt festgesetzt hat;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - 4 Kart 8/10

    Flüssiggas

    Bei der Bemessung der Geldbußen kommen neben der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und dem Vorwurf, der den Täter trifft (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 1 OWiG), auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens als gesetzliche Zumessungsgründe in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 1991 - KRB 5/90, WuW/E BGH 2718, 2720 Rn. 21 - Bußgeldbemessung; BGH, Beschluss vom 27. Mai 1986 - KRB 13/85, WuW/E BGH 2295, 2296; BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1959 - KRB 3/59, WuW/E BGH 352, 353 - Nullpreis II; BGH, Beschluss vom 19. September 1974 - KRB 2/74, NJW 1979, 269).
  • BFH, 28.04.1982 - I R 89/77

    GmbH - Geldstrafe - Wettbewerbsbeschränkung - Betriebsausgaben - Abzugsfähigkeit

  • BFH, 15.03.2000 - VIII R 34/96

    Rückstellungen; steuerliches Abzugsverbot

  • FG Baden-Württemberg, 24.04.1997 - 10 K 55/95

    Betriebsausgabenabzug eines Bußgeldes des Bundeskartellamtes; Abzugsverbot für

  • BGH, 22.01.1976 - KRB 1/75

    Rechtsmittel

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