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   OLG Koblenz, 19.09.1974 - 1 Ss 196/74   

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OLG Koblenz, 19.09.1974 - 1 Ss 196/74 (https://dejure.org/1974,1302)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.09.1974 - 1 Ss 196/74 (https://dejure.org/1974,1302)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. September 1974 - 1 Ss 196/74 (https://dejure.org/1974,1302)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1713 (Ls.)
  • NJW 1975, 322
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Bamberg, 26.02.2008 - 3 Ss 118/07

    Hauptverhandlung: Auslegung des Begriffs der "genügenden

    In diesen Fällen muss das mit dem Beschleunigungsgebot konkurrierende Streben nach einer möglichst gerechten Sachentscheidung mit der Folge zurück treten, dass im Einzelfall auch ein möglicherweise sachlich unrichtiges Urteil in Kauf zu nehmen ist (BGHSt 23, 331/334 f.; OLG Koblenz NJW 1975, 322 f.; Meyer-Goßner § 329 Rn. 2, 20).
  • BayObLG, 12.02.2001 - 2St RR 17/01

    Entschuldigungsvorbringen beim Einspruch gemäß § 412 S. 1 StPO

    Entscheidend ist, wie sich die Situation dem Angeklagten im Zeitpunkt seines Handelns darstellen konnte; denn es geht nicht um eine rein objektiv-nachträgliche Bewertung, sondern darum, ob dem Angeklagten sein Verhalten - wie oben dargestellt - billigerweise zum Vorwurf gemacht werden kann, also eine subjektive Bewertung, bei der die Motive des Angeklagten für sein Verhalten nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207/2208; OLG Koblenz NJW 1975, 322).
  • OLG Brandenburg, 13.02.1997 - 2 Ss 10/97

    Verwerfung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl wegen unetschuldigten

    Die hiernach für die Verwerfung erforderliche Pflichtversäumnis kann auch aus subjektiven Gründen (OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207 ) oder wegen des psychischen Zustandes des Angeklagten ausscheiden (OLG Köln aa0; OLG Koblenz NJW 1975, 322; OLG Hamm JURIS 185260).
  • BayObLG, 15.10.2019 - 202 ObOWi 1768/19

    Obliegenheit zur Darlegung der Verhinderung aus dringenden beruflichen Gründen

    Bei derartigen Fallkonstellationen muss das mit dem Beschleunigungsgebot konkurrierende Streben nach einer möglichst gerechten Sachentscheidung mit der Folge zurücktreten, dass im Einzelfall auch ein möglicherweise sachlich unrichtiges Urteil in Kauf zu nehmen ist (BGHSt 23, 331/334; OLG Koblenz NJW 1975, 322f.; OLG Bamberg OLGSt § 329 Nr. 29).
  • OLG Düsseldorf, 27.07.2001 - 2a Ss 132/01

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung rechtlichen Gehörs; Entscheidung

    Dies ergibt sich aus entsprechender Anwendung von § 300 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG, wonach eine Auslegung der Rechtsmittelbegründung in möglichst erfolgsfördernder Weise geboten ist (vgl. OLG Koblenz NJW 1975, 322; BayObLGSt 1969, 113).
  • OLG München, 22.06.2009 - 5St RR 88/09

    Revisionsbegründung im Strafverfahren: Behandlung einer

    Mit anderen Worten, die Auslegung hat sich daran zu orientieren, dass der mit der Revision erstrebte Erfolg eintreten kann (OLG Koblenz NJW 1975, 322; Meyer-Goßner aaO § 344 Rn. 11; Kuckein aaO § 300 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 06.04.2006 - 4 Ss 70/06

    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten

    Sind jedoch keine Umstände ersichtlich, die das Ausbleiben des Angeklagten entschuldigen können, ist das Gericht zu Nachforschungen nicht verpflichtet (vgl. OLG Koblenz, NJW 1975, 322).
  • BayObLG, 29.04.1996 - 3 ObOWi 49/96
    Zwar ist - wie bei anderen Rechtsmittelerklärungen auch - in entsprechender Anwendung von § 300 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG eine Auslegung der Rechtsmittelbegründung in möglichst erfolgfördernder Weise geboten (vgl. OLG Koblenz NJW 1975, 322).
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