Rechtsprechung
   BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,109
BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71 (https://dejure.org/1974,109)
BVerwG, Entscheidung vom 05.07.1974 - IV C 76.71 (https://dejure.org/1974,109)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juli 1974 - IV C 76.71 (https://dejure.org/1974,109)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,109) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Notwendigkeit der Beiladung einer Behörde - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Begriff der Ortsgebundenheit i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 3 BBauG; Bestehen und Umfang des Bestandsschutzes [in einer Bundeswasserstraße verankertes Schiff]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 550
  • DÖV 1974, 814
  • BauR 1974, 397
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Errichtung eines Ersatzbaues

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71
    Im Rechtsstreit um die Erteilung einer Baugenehmigung für ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich ist die höhere Verwaltungsbehörde notwendig beizuladen (wie Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 61.70 -).

    Diese hätte - was unterblieben ist - zum Gerichtsverfahren notwendig beigeladen werden müssen, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 61.70 - (BVerwGE 42, 8 ff.) ausgesprochen hat.

    Die vom Kläger behaupteten Belange der internationalen Rheinschiffahrt können nicht die durch das Vorhaben des Klägers beeinträchtigten öffentlichen Belange verdrängen oder zu einer Art Kompensierung dieser Belange führen (vgl. Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 61.70 -, BVerwGE 42, 8 [14 f.]).

    Er wird begründet, wenn und weil eine schutzwürdige (materiell) legale Eigentumsausübung vorliegt (Urteile vom 21. Januar 1972 - BVerwG IV C 212.65 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 96 S. 42 [44] = BauR 1972, 152 ff.] und vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 61.70 - [BVerwGE 42, 8 ff.]), und beschränkt sich auf die Sicherung des durch die Eigentumsausübung Geschaffenen.

  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 119.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71
    Darin liegen Sinn und Rechtfertigung für die Verwendung des Wortes "Bestandsschutz", mit dem eben, "wie schon der Name sagt", auf den "Bestand" in seiner bisherigen Funktion und damit auf das tatsächlich Vorhandene Bezug genommen wird (vgl. Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 119.68 - [BVerwGE 36, 296/300]).

    Ob sich gleichwohl aus dem Bestandsschutz, weil es sich um einen Schutz der Bestands nutzung handelt, darüber hinaus auch ein Anspruch auf eine - begrenzte - Erweiterung des Bestehenden herleiten läßt, soweit die Beibehaltung und funktionsgerechte Nutzung des Vorhandenen dies erfordert, hat der erkennende Senat bisher offengelassen (vgl. BVerwGE 25, 161 [163]; 27, 341 [343]; 36, 296 [301]; ferner Urteil vom 21. Januar 1972 - BVerwG IV C 212.65 - a.a.O. und Beschluß vom 15. Januar 1971 - BVerwG IV B 97.70 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 11 S. 9 [10]).

  • BVerwG, 21.01.1972 - IV C 212.65

    Verpflichtung zum Abbruch einer Lehmfachwerkscheune - Umfang der

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71
    Er wird begründet, wenn und weil eine schutzwürdige (materiell) legale Eigentumsausübung vorliegt (Urteile vom 21. Januar 1972 - BVerwG IV C 212.65 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 96 S. 42 [44] = BauR 1972, 152 ff.] und vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 61.70 - [BVerwGE 42, 8 ff.]), und beschränkt sich auf die Sicherung des durch die Eigentumsausübung Geschaffenen.

    Ob sich gleichwohl aus dem Bestandsschutz, weil es sich um einen Schutz der Bestands nutzung handelt, darüber hinaus auch ein Anspruch auf eine - begrenzte - Erweiterung des Bestehenden herleiten läßt, soweit die Beibehaltung und funktionsgerechte Nutzung des Vorhandenen dies erfordert, hat der erkennende Senat bisher offengelassen (vgl. BVerwGE 25, 161 [163]; 27, 341 [343]; 36, 296 [301]; ferner Urteil vom 21. Januar 1972 - BVerwG IV C 212.65 - a.a.O. und Beschluß vom 15. Januar 1971 - BVerwG IV B 97.70 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 11 S. 9 [10]).

  • BVerwG, 15.01.1971 - IV B 97.70

    Anbauverbot an Fernstraßen - Anwendbarkeit der Grundsätze des Bestandsschutzes

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71
    Ob sich gleichwohl aus dem Bestandsschutz, weil es sich um einen Schutz der Bestands nutzung handelt, darüber hinaus auch ein Anspruch auf eine - begrenzte - Erweiterung des Bestehenden herleiten läßt, soweit die Beibehaltung und funktionsgerechte Nutzung des Vorhandenen dies erfordert, hat der erkennende Senat bisher offengelassen (vgl. BVerwGE 25, 161 [163]; 27, 341 [343]; 36, 296 [301]; ferner Urteil vom 21. Januar 1972 - BVerwG IV C 212.65 - a.a.O. und Beschluß vom 15. Januar 1971 - BVerwG IV B 97.70 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 11 S. 9 [10]).
  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71
    Schließlich scheidet auch eine Privilegierung der Garage nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG aus, denn es kann offensichtlich keine Rede davon sein, daß diese Garage als das Vorhaben, auf das allein es insoweit ankommen könnte, nach Lage der Dinge wegen seiner Zweckbestimmung hier und so sinn gerecht nur im Außenbereich untergebracht werden könnte (vgl. Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG IV C 19.68 - in BVerwGE 34, 1 [BVerwG 14.05.1969 - IV C 19/68] [2]).
  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 16.66

    Begriff der Splittersiedlung; Umfang des Bestandsschutzes

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71
    Ob sich gleichwohl aus dem Bestandsschutz, weil es sich um einen Schutz der Bestands nutzung handelt, darüber hinaus auch ein Anspruch auf eine - begrenzte - Erweiterung des Bestehenden herleiten läßt, soweit die Beibehaltung und funktionsgerechte Nutzung des Vorhandenen dies erfordert, hat der erkennende Senat bisher offengelassen (vgl. BVerwGE 25, 161 [163]; 27, 341 [343]; 36, 296 [301]; ferner Urteil vom 21. Januar 1972 - BVerwG IV C 212.65 - a.a.O. und Beschluß vom 15. Januar 1971 - BVerwG IV B 97.70 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 11 S. 9 [10]).
  • BVerwG, 30.11.1973 - IV C 20.73

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71
    Das Unterlassen der in diesem Sinne notwendigen Beiladung ist ein wesentlicher Verfahrensmangel, der zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz nötigt, weil sich aus § 142 VwGO ergibt, daß das Revisionsgericht die notwendige Beiladung nicht nachholen kann (Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG IV C 20.73 - [DÖV 1974, 318]).
  • BVerwG, 22.09.1967 - IV C 109.65

    Umfang des Bestandsschutzes bei gewerblich genutzten Baulichkeiten; Begriff der

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71
    Ob sich gleichwohl aus dem Bestandsschutz, weil es sich um einen Schutz der Bestands nutzung handelt, darüber hinaus auch ein Anspruch auf eine - begrenzte - Erweiterung des Bestehenden herleiten läßt, soweit die Beibehaltung und funktionsgerechte Nutzung des Vorhandenen dies erfordert, hat der erkennende Senat bisher offengelassen (vgl. BVerwGE 25, 161 [163]; 27, 341 [343]; 36, 296 [301]; ferner Urteil vom 21. Januar 1972 - BVerwG IV C 212.65 - a.a.O. und Beschluß vom 15. Januar 1971 - BVerwG IV B 97.70 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 11 S. 9 [10]).
  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 80.62

    Außenbereichsvorhaben; Begriff des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71
    Nach der mit dem Urteil vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 80.62 - (BVerwGE 19, 75 [77]) eingeleiteten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt dies voraus, daß das Vorhaben zumindest überwiegend für einen landwirtschaftlichen Betrieb benutzt werden soll.
  • LG Frankfurt/Main, 21.10.2015 - 15 S 13/15
    Auszug aus BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71
    Unabhängig nämlich von der Frage, welche Bedeutung insoweit die Verbindung des Schiffes mit dem Erdboden - durch Verankerung und Zuwegung - hat, ergibt sich das schon daraus, daß unter den Begriff des § 29 Satz 1 BBauG nur solche Anlagen fallen, die die in § 1 Abs. 4 und 5 BBauG genannten Belange in einer Weise berühren können, die geeignet ist, das Bedürfnis nach einer die Zulässigkeit der Anlage regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen (vgl. dazu Urteil des Senats vom 31. August 1973 - BVerwG IV G 33.71 - [Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 15 S 13/15]).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12

    Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit;

    Erforderlich ist hierfür, dass der Betrieb auf die geographische oder die geologische Eigenart der Stelle angewiesen ist, weil er an einem anderen Ort seinen Zweck verfehlen würde (Urteile vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 76.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG/BauGB Nr. 112 und vom 7. Mai 1976 - BVerwG 4 C 43.74 - BVerwGE 50, 346 ).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Erforderlich ist vielmehr, daß der Betrieb auf die geographische oder die geologische Eigenart der Stelle angewiesen ist, weil er an einem anderen Ort seinen Zweck verfehlen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 76.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 112 und BVerwGE 50, 346).
  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

    Baurecht errichtetes Gebäude aufgrund des Artikels 14 Abs. 1 Satz 1 GG genießt (Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 76.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 112, S. 90 ;Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG 4 C 8.75 - Buchholz 406.11 §§ 29 BBauG Nr. 21, S. 7 ).

    Der Senat hatim Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 76.71 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 112) wie schon in vorangegangenen Entscheidungen(Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG 4 C 16.66 - BVerwGE 25, 161 [BVerwG 19.10.1966 - IV C 16/66];Urteil vom 22. September 1967 - BVerwG 4 C 109.65 - BVerwGE 27, 341 ;Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG 4 C 119.68 - BVerwGE 36, 296 ;Urteil vom 21. Januar 1972 - BVerwG 4 C 212.65 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 96, S. 42 ;Beschluß vom 15. Januar 1971 - BVerwG 4 B 97.70 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 11, S. 9 ) die Möglichkeit angedeutet, daß sich aus dem Bestandsschutz, weil es sich um einen Schutz der Bestandsnutzung handelt, "über den Schutz des tatsächlich Vorhandenen hinaus" auch ein Anspruch auf eine - begrenzte - Erweiterung des Bestehenden herleiten läßt, "soweit die Beibehaltung und funktionsgerechte Nutzung des Vorhandenen dies erfordert".

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht