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   BGH, 25.09.1974 - 3 StR 159/74   

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BGH, 25.09.1974 - 3 StR 159/74 (https://dejure.org/1974,1958)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1974 - 3 StR 159/74 (https://dejure.org/1974,1958)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1974 - 3 StR 159/74 (https://dejure.org/1974,1958)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Billigendes Inkaufnehmen der Tötung eines anderen - Gebotensein der Abwehrhandlung bei Angriff durch einen an sich nicht feindlich Gesinnten desselben Lebenskreises - Verbundenheit von Ehegatten in enger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 62
  • MDR 1975, 64
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.02.1969 - 3 StR 322/68

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge von Verfahrensfehlern

    Auszug aus BGH, 25.09.1974 - 3 StR 159/74
    Der erkennende Senat hatte bereits in seinem - dieselbe Strafsache wie die später in NJW 1969, 802 veröffentlichte Entscheidung betreffenden - Urteil vom 20. März 1968 - 3 StR 64/68 - auf die Notwendigkeit erhöhter Anforderungen, was das Gebotensein der Abwehrhandlung angeht, für den Fall hingewiesen, daß es sich um an sich nicht feindlich Gesinnte desselben Lebenskreises handelt und die gewählte Verteidigung den Tod des Angreifers bedeuten kann.

    In dem weiteren Urteil BGH NJW 1969, 802 war ergänzend dargelegt worden, dieser Gesichtspunkt führe zu der Folgerung, daß sich der angegriffene Ehegatte, sofern ihm der andere nicht nach dem Leben trachte, unter Umständen mit einer milderen Art der Abwehr begnügen müsse, auch wenn diese nur eine starke Wahrscheinlichkeit der Beendigung des Angriffs in sich schließe.

    Mit Recht bemängelt Deubner in seiner Anm. NJW 1969, 1184, daß - entgegen der wiedergegebenen mißverständlichen Formulierung - die Lebensgefährlichkeit des Angriffs, die den Angegriffenen von jenen Einschränkungen freistellt, nicht vom Vorsatz des Angreifers umfaßt zu sein braucht, daß es vielmehr bereits die (objektive) Lebensbedrohlichkeit ist, welche dem Angegriffenen das volle Notwehrrecht erhält.

    Davon war der Senat in der Entscheidung NJW 1969, 802 (deren Veröffentlichung vom Bundesgerichtshof nicht vorgesehen war) als einer für die Verfahrensbeteiligten nicht zweifelhaften Voraussetzung stillschweigend ausgegangen.

  • BGH, 20.03.1968 - 3 StR 64/68

    Vorsatz hinsichtlich Mordmerkmalen - Verfahren bei dem Rechtsmittel der Revision

    Auszug aus BGH, 25.09.1974 - 3 StR 159/74
    Der erkennende Senat hatte bereits in seinem - dieselbe Strafsache wie die später in NJW 1969, 802 veröffentlichte Entscheidung betreffenden - Urteil vom 20. März 1968 - 3 StR 64/68 - auf die Notwendigkeit erhöhter Anforderungen, was das Gebotensein der Abwehrhandlung angeht, für den Fall hingewiesen, daß es sich um an sich nicht feindlich Gesinnte desselben Lebenskreises handelt und die gewählte Verteidigung den Tod des Angreifers bedeuten kann.
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 503/01

    Freispruch wegen Tötung eines gewalttätigen Ehemannes aufgehoben

    Zwar haben frühere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs Ehegatten unter bestimmten Umständen abverlangt, auf ein sicher wirkendes, aber tödliches Verteidigungsmittel zu verzichten, auch wenn die Anwendung eines milderen Mittels die Beseitigung der Gefahr nicht mit Sicherheit erwarten ließ (BGH GA 1969, 117; NJW 1969, 802 und 1975, 62; BGHR StGB § 33 Furcht 3).
  • BGH, 25.03.2014 - 1 StR 630/13

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit;

    d) Zur gleichen Einschränkung des Notwehrrechts könnte die Erwägung führen, dass bei einem derartigen persönlichen Näheverhältnis wie dem des Angeklagten zu seinem - zumal jugendlichen - Opfer lebensgefährliche Verteidigungsmittel nicht ohne weiteres angewendet werden dürfen, wenn nur leichte Körperverletzungen drohen (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1974 - 3 StR 159/74, NJW 1975, 62 f.; vgl. demgegenüber auch BGH, Urteil vom 11. Januar 1984 - 2 StR 541/83, NJW 1984, 986 f.; Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 503/01, NStZ-RR 2002, 203, 204; hierzu umfassend auch Fasten aaO S. 199 ff.).
  • BGH, 11.01.1984 - 2 StR 541/83

    Angemessenheit einer Notwehrhandlung - Notwehrhandlung einer schwangeren Frau

    Die Rechtsprechung hat allerdings einem Ehegatten bei Angriffen seines Lebensgefährten in bestimmten Fällen den Verzicht auf ein sicher wirkendes, aber möglicherweise tödliches Verteidigungsmittel zugemutet, wenn von dem Angriff nur leichte Körperverletzungen zu befürchten seien; in solchen Fällen müsse der Angegriffene sich unter Umständen mit einer milderen Art der Abwehr begnügen, auch wenn diese nur eine starke Wahrscheinlichkeit der Beendigung des Angriffs in sich schließe (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1974 - 3 StR 159/74 = NJW 1975, 62; BGH NJW 1969, 802 [BGH 26.02.1969 - 3 StR 322/68] und GA 1969, 117).
  • OLG Nürnberg, 13.02.2012 - 4 U 2003/11

    Verbotene Eigenmacht: Familienrechtliches Kontaktaufnahmerecht als Rechtfertigung

    Eine Einschränkung der Abwehrrechte des Beklagten kann auch aus dem Gesichtspunkt einer engen persönlichen Beziehung der Parteien nicht hergeleitet werden (vgl. hierzu BGH, NJW 1975, S. 62).
  • BGH, 21.08.1979 - 1 StR 382/79

    Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung bei der Notwehr - Ausschluss des

    Sie kann im übrigen deshalb keine Rolle spielen, weil nicht auszuschließen ist, daß der Angeklagte nicht nur "leichtere Körperverletzungen" zu befürchten hatte (vgl. b), und weil zwar nicht der Verteidiger dem Angreifer, wohl aber der Angreifer dem Verteidiger feindlich gesonnen war (vgl. BGH NJW 1975, 62 Nr. 22; BGH GA 1969, 117; BGH, Urteil vom 6. September 1957 - 2 StR 310/57 - bei Dallinger MDR 1958, 12; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 727/75).
  • BGH, 16.12.1975 - 1 StR 727/75

    Angemessenheit einer Notwehr gegen eine drohende Ohrfeige - Erforderlichkeit

    Den Angehörigen desselben Lebenskreises, die sich nicht feindlich gesonnen sind - der Angeklagte war mit V. befreundet (UA S. 11) - ist der Verzicht auf ein sicher, aber möglicherweise tödlich wirkendes Mittel zuzumuten, wenn nur eine leichte Körperverletzung zu befürchten ist (BGH NJW 1975, 62 Nr. 22).
  • BGH, 11.03.1980 - 1 StR 768/79

    Zulässigkeit und Begründetheit von Aufklärungsrügen - Notwendigkeit der

    Seine Beurteilung, die Angeklagte habe die Grenzen der notwendigen Verteidigung überschritten, gibt zu rechtlichen Bedenken keinen Anlaß (vgl. BGH NJW 1969, 802 [BGH 26.02.1969 - 3 StR 322/68]; 1975, 62; GA 69, 117).
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